Hi. soweit ich weiß steht Dir das (einmalige) Recht auf Nachbesserung zu. Wenn der Kunde sofort andere beauftragt muss er es auch selber zahlen. Soweit ist es in Branchen in denen ich arbeite.
Es gibt jedoch auch noch die VOB, ich glaube nicht das es da anders ist aber möglich ist ja alles.
Evtl. ist auch Deine "Kommunikation" mit dem Kunden nicht so gut? Wenn ein höherer Betrag auf dem Spiel steht würde ich Dir dringend einen Rechtsbeistand empfehlen.

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