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18.11.2004, 16:24
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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verzwickte Situation
Hallo,
ich bräucht mal Euren Meinungen bzw.Tips wie ich mich verhalten soll.
Also es gibt das einen Geschäftsmann A und einen Geschäftsmann B und beide haben Ihre eigene Firma, der eine ist Anwalt und der andere Immobilienmakler. Die beiden Leute haben außer Ihren eigenen Firmen aber noch eine Firma zusammen.
Geschäftsmann A wollte von mir eine Internetseite und da ich ohne Auftrag nichts mache, da hab ich ihn einen Auftrag unterschreiben lassen. Das Angebot und der Auftrag liefen alle auf die Firma von Geschäftsmann A, also sprich habe ich den Auftrag für die Arbeit im eigentlichen Sinne von Geschäftsmann A seiner Firma bekommen.
Nun war die Sache fertig und da meint er so zu mir, schick die Rechnung doch an unsere gemeinsame Firma. Gut okay hab ich mir gedacht und hab es an die gemeinsame Firma geschickt, da ja auch die Internetseite für die gemeinsame Firma ist. Nun haben die trotz einiger Mahnungen nicht gezahlt und ich hab 4 Wochen gewartet, tausend mal angerufen und immer wurde gesagt es wäre schon überwiesen wurde, war aber nicht so!
Da ich meiner Ansicht nach das gerichtlich so nicht geltend machen kann, habe ich nach 4 Wochen die Rechnung storniert, habe an die Adresse der gemeinsamen Firma der beiden einen Brief geschickt, dass die Rechnung storniert wurde und alle Mahnungen somit gegenstandslos sind. Dann habe ich die Rechnung an den eigentlichen Auftraggeber also Geschäftsmann A geschickt.
Nun ist für mich der Super GAU passiert, die haben mir die Rechnung bezahlt nach 6 Wochen, aber vom Konto der gemeinsamen Firma und auch unter Angabe der längst stornierten Rechnung. Das bedeutet im Klartext, die haben seit 2 Wochen gewusst, dass die Rechnung storniert ist und haben es aber dann trotzdem unter Angabe der stornierten Rechnungsnummer überwiesen.
Nun frage ich mich wie ich mich nun verhalten soll, ich meine der Geschäftsmann B ist Anwalt und für mich mit allen Wassern gewaschen.
Ich überlege ob ich den irgendwie das Geld zurücküberweise, ob das ratsam ist?
Ich meine von außen gesehen kommt mir das bockig vor wenn ich den das jetz "zurückgebe" und drauf poche das Geschäftsmann A seine Firma das zahlt. Außerdem will ich da mit der Buchhaltung keinen Stress bekommen und naja wenn ich den jetzt nen Brief schicke "okay Eure Rechnung die ich storniert habe ist doch wieder gültig" da komm ich mir auch dumm vor ...
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18.11.2004, 16:38
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Berlin
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Das würde ich nicht so schlimm sehen. Ruf dort an und sag, dass sich deine Stornierung mit ihrer Überweisung überschnitten hat und die Stornierung sowie die Rechnung an die Firma A hinfällig sind. Dann tauscht noch ein paar nette Worte aus und das war es.
Ein Telefonat hilft bei solchen Fällen immer und es wirkt dann auch schlussendlich netter.
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18.11.2004, 16:50
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#3
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TP-Supporter
Registriert seit: Oct 2003
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genau ... kläre das telefonisch und mache dir Notizen für deine Unterlagen, wie das zustande gekommen ist. Damit sollte auch deine Buchhaltung klarkommen.
und halte das Geld fest 
__________________
Innerhalb des elseif-Zweiges wird elseif als if und else als else gesehen.
** fototapete drucken**
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18.11.2004, 18:41
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von Zockratte
und halte das Geld fest 
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Ganz wichtig! Sollen die es sich doch holen, wenn sie es wieder haben möchten!
Ansonsten schick doch einfach ne neue Rechnung an den Zahlenden, die sich auf den Auftrag bezieht und den Zahlungseingang vermerkt hat. Schreibe auch noch rein, dass die ursprüngliche Rechnung aus buchungstechnischen Gründen storniert ist. Vergiß nicht, das Leistungsdatum gesondert anzugeben, denn auf der zweiten Rechnung weicht das Rechnungsdatum auf jeden Fall vom Leistungsdatum ab.
Die Geschäftsmänner können dann nur die erste oder nur die zweite Rechnung (sinnvollerweise nur die zweite) in die eigene Buchhaltung übernehmen und nicht doppelt abrechnen.
Die ursprüngliche Rechnung hast du ja storniert und somit nicht mehr in deiner Buchhaltung.
__________________
Hello again!
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18.11.2004, 18:57
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Schreib die Rechnung an den Anwalt, der hat schließlich einen Auftrag erteilt. Den Geldeingang buchst Du dann auf diese Rechnung. Entweder das wars dann oder der Anwalt meldet sich bei Dir weil er so keine Rechnung für die GbR hat die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Und dann kannst Du die beiden ja auch ein bisschen damit ärgern LOL
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
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18.11.2004, 19:34
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Danke für Eure Tips, ich hab dort angerufen und ich hab mich mit seiner Tippse drauf geeinigt, dass die Rechnung die storniert war nun gültig ist und die neue Rechnung an seinen Teilhaber direkt dafür storniert wird.
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