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20.11.2004, 07:37
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#1
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TP-Moderator
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Bayern, Regensburg
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Freiberufler - Rechnung - Anmeldung - usw.
Guten Morgen!
Ich habe folgende Fragen bezüglich Freiberufler:
Ich hatte gestern ein Gespräch mit einer zukünftigen Partnerin. Sie ist Designerin und macht ausschließlich Logos, Visitenkarten, Geschäftsunterlagen... Also kreative Arbeit.
- Ist sie als Freiberuflerin eingestuft?
- Muß sie sich am FA anmelden?
- Darf sie eine Rechnung schreiben?
- Sie hat einen anderen 400 EUR - Job, kann sie trotzdem zusätzlich als Freiberuflerin für mich arbeiten?
Durch die Suche habe ich einige Sachen herausgefunden, aber bin mir immer noch unsicher:
- Wenn sie ausschließlich eigene kreative Sachen "verkauft" kann sie Freiberuflerin sein
- Sie muß beim FA die Tätigkeit anmelden
- Sie darf eine Rechnung schreiben, aber im Endeffekt nur Nettobeträge in Rechnung stellen
- Sie muß/kann keine Umsatzsteuer ausweisen
Wie gesagt, ich hab einige Zeit gesucht, aber bin mir nicht sicher.
Währe mir wichtig!
Ich danke euch!!!
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20.11.2004, 11:49
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#2
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
Ort: BaWü
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Verwechselst du das vielleicht mit "freiem Mitarbeiter"?
Als Freiberufler muss man vom FA eingestuft sein und deshalb auch gemeldet. Sie müssen lediglich keine Gewerbesteuer zahlen, dürfen natürlich Rechnungen schreiben und auch MwSt ausweisen.
Eigentlich sollte sie am Besten wissen ob sie eine Freiberuflerin ist oder nicht. Meines Wissens müssen Freiberufler ein abgeschlossenes Hochschulstudium aufweisen und für jeden Kunden ein eigenes Produkt herstellen (Architekt)
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20.11.2004, 13:21
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Wie fwc-tommy bereits gesagt hat, ist es nur für die Gewerbesteuer relevant, ob man Gewerbetreibender oder Freiberufler ist.
Welche Kriterien hinsichtlich der Freiberuflichkeit anzuwenden sind, findest du hier:
http://www.traum-projekt.com/forum/s...75&postcount=6
Ansonsten müssen auch Freiberufler Brutto-Rechnungen stellen und die Ust. ausweisen sowie abführen (sofern sie nicht Kleinunternehmer sind).
__________________
Hello again!
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20.11.2004, 13:37
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Bayern, Regensburg
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Danke euch beiden!
Habe anscheinend zu wenige Infos gegeben, entschuldigung!
Die Designerin ist längere Zeit Hausfrau gewesen. Zuvor hat sie in einer Agentur gearbeitet. Jetzt möchte sie wieder anfangen ein wenig zu arbeiten. U.a. für mich.
Also durch den Beitrag von OBI-Wahn ist denke ich schon mal geklärt das sie Freiberuflerin ist. Sie hat ein Hochschulstudium und fertigt für jeden Kunden ein individuelles Produkt.
Ich weiß was ein Kleinunternehmer ist. War aber der Meinung das man Kleinunternehmer nur sein kann wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. 
Also gibt es anscheinend auch die Kombination Freiberufler <-> Kleinunternehmer.
Also Fazit:
Wenn sie wenig verdient, und das hat sie vor, kann sie Kleinunternehmerin und Freiberuflerin zusammen sein. Daraus würde resultieren das sie Rechnungen schreiben darf, keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen darf, keine Gewerbesteuer zahlen muss und keine Umsatzsteuervoranmeldung machen muss. Richtig???
Ich danke euch für den bisherigen Support!!!
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20.11.2004, 13:56
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Stimmt soweit. Beachte aber, dass du ihre Rechnungen nicht bei deiner Vorsteueranmeldung berücksichtigen kannst, da sie keine Ust. enthalten, wenn die Gute als Kleinunternehmerin tätig ist.
Die Vorsteueranmeldung ist wirklich ein Kinderspiel - gerade wenn man nur wenige Rechnungen stellt.
Es hat aber den Vorteil, dass du ihre Rechnungen bei der Vorsteuer geltend machen kannst und sie die Vorsteuer ihrer Ausgaben wieder bekommt.
Ansonsten musst du noch beachten, dass sie uU als scheinselbständig gelten, wenn sie nur einen Arbeitgeber hat (siehe Suchfunktion).
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Hello again!
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20.11.2004, 16:18
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Bayern, Regensburg
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Danke OBI-Wahn!
Das es nicht schwierig ist eine Umsatzsteuervoranmeldung zu machen weiß ich aus eigener Erfahrung. Nur ists halt schon ein wenig aufwendig für sie wenn sie monatlich was zu FA schicken muss und vielleicht alle 3 Monate etwas anzugeben hat.
Das mit dem 400 EUR - Job weiß keiner, oder? Hat warscheinlich mit dem freiberuflichen nichts zu tun, oder?
Ich danke Dir. Werde selbst auch noch mal ein wenig google und tp-Suche benutzen.
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20.11.2004, 16:47
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von walter999
Das mit dem 400 EUR - Job weiß keiner, oder? Hat warscheinlich mit dem freiberuflichen nichts zu tun, oder?
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Richtig. Denn bei einem 400-€-Job ist die Person ja bei dir angestellt und nicht mehr freiberuflich tätig. Das bedeutet aber für dich einen erheblich größeren Umfang an Arbeit (Stichwort: Lohnbuchhaltung), die du jetzt warscheinlich als Einzelkämpfer überhaupt nicht hast.
Wenn du sowieso schon Angestellte hast, ist der Mehraufwand eines weiteren 400-€-Jobs nicht weiter tragisch, aber diesen ganzen Aufwand nur für einen einzigen Angestellten würde ich nicht auf mich nehmen, sondern diesen als Freelancer arbeiten lassen.
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Hello again!
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21.11.2004, 07:52
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Bayern, Regensburg
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Danke OBI-Wahn!
Die Frage mit dem 400 EUR Job bezog sich aber auf das hier.
Zitat:
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Zitat von Walter
- Sie hat einen anderen 400 EUR - Job, kann sie trotzdem zusätzlich als Freiberuflerin für mich arbeiten?
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Sie hat praktisch schon einen. Das wird fürs freiberufliche keine Rolle spielen, oder. Welcher Job das ist kann ich leider auch nicht sagen.
Danke für euere Bemühungen.
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21.11.2004, 10:21
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Sozialversicherungstechnisch dürfte das kein Problem sein, denn Selbständige zahlen ja keine Beiträge.
Für die Steuer ist das auch irrelevant, solange sie alle Einkünfte auch in der Steuererklärung angibt.
Mit der Krankenversicherung dürfte es aber vielleicht Probleme geben, denn Selbständige zahlen ja den vollen Beitrag unabhängig von ihren Einkünften.
Aber Epic kann da sicher genaueres sagen...
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Hello again!
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21.11.2004, 10:47
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
Mit der Krankenversicherung dürfte es aber vielleicht Probleme geben, denn Selbständige zahlen ja den vollen Beitrag unabhängig von ihren Einkünften.
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Gilt aber wohl nur für private Versicherungen. Selbständige zahlen bei der gesetzlichen Krankenversicherung einen Mindestbeitrag. Den zahlt man auch, wenn man kein Einkommen erzielt hat. Liegt das Einkommen über einem bestimmten Betrag, zahlen man auch entsprechend mehr Beitrag bis zu einer gewissen Einkommensobergrenze. Ermittelt wird der Beitrag jeweils auf Basis des letzten Steuerbescheides. Zumindest ist das bei mir so (AOK).
Gruß ...
wys
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21.11.2004, 11:08
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Bayern, Regensburg
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Danke euch beiden!
Die Designerin hat vor sehr wenige Aufträge anzunehmen, da sie ja hauptberiflich Mutter ist.
Momentan ist sie bei Ihrem Mann mitversichert, und würde dies auch gerne bleiben.
Dazu muss sie glaube ich unter einer bestimmten Grenze mit den Einnahmen bleiben. Wieviel das ist muss sie erst nachschauen.
Aber generell ist es also möglich einen 400 EUr Job zu haben und zusätzlich Freiberuflerin. So hab ich das verstanden.
Ich danke euch sehr!
Schönen Sonntag noch.
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21.11.2004, 12:44
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Ich weiß nicht, wie das ist, wenn die Krankenkasse davon Wind bekommt, dass neben dem 400-€-Job (den man in der Familienversicherung nebenher haben darf) auch noch eine selbständige Tätigkeit besteht (was ja aus dem Einkommenssteuerbescheid hervorgeht). Denn sonst würde jeder Selbständige einen 400-€-Job annehmen, um dem normalen Beitragssatz zu entgehen, was ja auch nicht Sinn der Sache sein kann.
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Hello again!
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21.11.2004, 14:16
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Bayern, Regensburg
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Ja, du hast Recht, aber deßhalb wird es wohl eine Grenze geben, wieviel man verdienen darf um noch mitversichert zu werden.
Am besten wird es wohl sein das sich dei Designerin für Details beim FA oder vielleicht einem Steuerberater kundig macht.
Danke für die gröbsten Infos!
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21.11.2004, 15:44
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#14
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Also für den Studententarif zB darf man nicht mehr als 400 € im Monat verdienen, um noch in der Familienversicherung bleiben zu können. Wahrscheinlich wird dies eine generelle Regelung sein. Aber nachfragen sollte man auf alle Fälle nochmal...
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Hello again!
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22.11.2004, 14:02
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#15
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TP-Specialist
Registriert seit: May 2002
Ort: Kiel
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Also wenn deine Bekannte überwigend künstlerisch-gestalterisch tätig ist, kann sie sich auch über die Künstlersozialkasse versichern. Das ist deutlich günstiger, da die KSK die Hälfte des Krankenkassenbeitrages übernimmt.
leider weiß ich aber auch nicht wie das mit dem 400 Euro-Nebenjob aussieht.
Übrigens hab ich mich damals aus den von Obi-Wahn genannten Gründen dafür entschieden die MwSt. in meinem Rechnungen auszuweisen. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist wirklich keine große Sache. Vor allem, wenn sie nur eine Null-Meldung abgeben muss, ist das ja schnell gemacht.
viele Grüße
Nicole
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Rot-Stich
Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...
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