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22.11.2004, 18:28
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Sep 2003
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2 Buchungsfragen (Zurechnung)
Hallo,
ich bin seit etwa 1 Jahr Kleinunternehmer und das Forum hat mir schon häufiger stark weitergeholfen, vorab dafür erstmal vielen Dank
Ich bin derzeit dabei meine Buchführung auf den aktuellen Stand zu bringen und dabei haben sich noch 2 Fragen ergeben zu denen ich keinen passenden Threads/Antworten gefunden habe:
Frage 1: Alles was mit meinem Gewerbe zu tuen hat lasse ich über ein eigenes Konto laufen damit es möglichst übersichtlich ist. Nun habe ich privat entsprechend noch ein Konto und dort bekommen ich ebenfalls Habenzinsen. Mir ist aufgefallen, dass ich bei meiner letzten (=ersten) Einkommensteuererklärung zwar sämtliche Buchung des Geschäftskontos berücksichtigt habe (inkl. Zinsen), nicht aber die Habenzinsen des Privatkontos, weil das ja nicht direkt etwas mit dem Gewerbe zu tuen hat. Ich vermute das war falsch, ist das richtig? (Es sei erwähnt, dass es sich letztes Jahr um keine 30 EUR gehandelt hat und mein Gewinn bei weit unter 1000 Euro lag, es dürfte dort also nicht allzu tragisch gewesen sein. Aber man muss seine Fehler ja nicht wiederholen..)
Frage 2: Ich bin mir bei der Zurechnung von einigen Buchungen zum richtigen Jahr etwas unschlüssig. Andere Threads die es hierzu gibt helfen mir nicht weiter, da meine Einnahmen nicht aus Rechnungen resultieren die ich schreibe, sondern aus Gutschriften (für Werbung), die ich erhalte. Das Problem, dass sich mir hier stellt ist, dass ich die Gutschriften jeweils erst Mitte des Folgemonats erhalte. Von der logischen Seite her würde ich schätzen, dass zB eine Gutschriften für den Monat Dezember 2004 dann auch dem Jahr 2004 zuzurechnen ist, auch wenn sie erst Mitte Januar auf meinem Konto eingeht. Andererseits wird die Gutschrift nicht nur erst Mitte Januar überwiesen, sondern auch erst dann erstellt, der Belegt hat also als Datum ~15.Januar. Mir schwirrt hier jetzt "Keine Buchung ohne Beleg!" vor Augen, was jetzt eher dafür spricht, die Dezembergutschriften dem Jahr 2005 zuzurechnen, was aber nun meinem ersten Gedanken widerspricht.
Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand ein wenig Klarheit verschaffen könnte
Viele Grüße,
DOB
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23.11.2004, 08:22
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Wenn der "Belegt hat also als Datum ~15.Januar" hat Du dann die Nötigen Unterlagen für die Buchung und kann es beruhigt erst im Januar eintragen.
Gleiches gilt ja für alle anderen Sachen: stell Dir vor Du hast eine Rechung und der Kunde zahlt erst Monate später oder garnicht. Wenn Du sofort buchst, dann stimmt das Saldo ja nicht.
__________________
Gruß Sebastian
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23.11.2004, 10:26
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Frage 1: Alles was mit meinem Gewerbe zu tuen hat lasse ich über ein eigenes Konto laufen damit es möglichst übersichtlich ist. Nun habe ich privat entsprechend noch ein Konto und dort bekommen ich ebenfalls Habenzinsen. Mir ist aufgefallen, dass ich bei meiner letzten (=ersten) Einkommensteuererklärung zwar sämtliche Buchung des Geschäftskontos berücksichtigt habe (inkl. Zinsen), nicht aber die Habenzinsen des Privatkontos, weil das ja nicht direkt etwas mit dem Gewerbe zu tuen hat. Ich vermute das war falsch, ist das richtig? (Es sei erwähnt, dass es sich letztes Jahr um keine 30 EUR gehandelt hat und mein Gewinn bei weit unter 1000 Euro lag, es dürfte dort also nicht allzu tragisch gewesen sein. Aber man muss seine Fehler ja nicht wiederholen..)
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Habenzinsen sind als Kapitaleinkünfte Einkommennsteuerpflichtig. Wie Du aber richtig erkannt hast, haben die "Privaten Zinsen" nichts mit Deinem Betrieb zu tun und werden daher auch nicht in der Gewinnermittlung erfasst. Solche Privatzinsen müssen, wenn oberhalb des Sparerfreibetrages, direkt in die Anlage Kapitaleinkünfte zur Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Wo Du schreibst 30 €: solltest Du weiter keine Zinseinkünfte haben brauchst Du nichts beachten, da Du Zinseinkünfte erst Erklären musst wenn sie den Sparerfreibetrag von zur Zeit 1.370 € übersteigen.
Zitat:
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Frage 2: Ich bin mir bei der Zurechnung von einigen Buchungen zum richtigen Jahr etwas unschlüssig. Andere Threads die es hierzu gibt helfen mir nicht weiter, da meine Einnahmen nicht aus Rechnungen resultieren die ich schreibe, sondern aus Gutschriften (für Werbung), die ich erhalte. Das Problem, dass sich mir hier stellt ist, dass ich die Gutschriften jeweils erst Mitte des Folgemonats erhalte. Von der logischen Seite her würde ich schätzen, dass zB eine Gutschriften für den Monat Dezember 2004 dann auch dem Jahr 2004 zuzurechnen ist, auch wenn sie erst Mitte Januar auf meinem Konto eingeht. Andererseits wird die Gutschrift nicht nur erst Mitte Januar überwiesen, sondern auch erst dann erstellt, der Belegt hat also als Datum ~15.Januar. Mir schwirrt hier jetzt "Keine Buchung ohne Beleg!" vor Augen, was jetzt eher dafür spricht, die Dezembergutschriften dem Jahr 2005 zuzurechnen, was aber nun meinem ersten Gedanken widerspricht.
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Ich gehe davon aus, dass Du lediglich eine Gewinnermittlung nach §4 (3) EStG erstellst und dann gilt das Zufluss Abflussprinzip. Sprich Du buchst Deine Betriebseinnahmen und Ausgaben dann wenn das Geld kommt oder geht. Da ich davon ausgehe das Du in Deinem Betriebseröffnungsbogen angegeben hast das Du Deine Umsätze nach Vereinnahmten Entgelten versteuern möchtest wäre auch Umsatzsteuerlich nichts zu beachten. Es gibt noch ein paar Kannvorschriften, aber die lass ich mal weg hier um es nicht unnötig kompliziert zu machen.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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23.11.2004, 10:33
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Keiner erklärt es so gut wie Epic
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Gruß Sebastian
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