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Thema: eBay und Widerruf

  1. #1
    TP-Junior Killagorilla macht alles soweit korrekt
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    eBay und Widerruf

    Hallo,

    ich habe mir das FAQ Widerufbelehrung durchgelesen, doch habe ich noch ein paar fragen und zwar.

    Gilt jetzt bei Ebay Grundsätzlich 1 Monat widerruf oder 14 Tage oder ist das von Sofortkauf und normaler Auktion unterschiedlich ?

    Über konkete Antwort würde ich mich sehr freuen.

    Gruß

    Killagorilla

  2. #2
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    Hallo,

    guckst Du hier und hier am 3.11 - weiter unten auf der Seite vielleicht auch noch dort.

    Vereinfacht lässt sich sagen, das WR gilt bei Unternehmern die auf Ebay handel treiben. Problematisch ist aber, wann diese Unternehmereigenschaft beginnt. Das hat der BGH (bewußt) offen gelassen. Denn z.B. der Schallplattensammler der seine 346 CDs umfassende Sammlung über einen gewissen Zeitraum einzeln versteigert könnte durchaus, Betonung auf könnte, Unternehmer sein.

    M.E. sollte Unternehmer im Sinne des Verbraucherschutzes bei Ebay auch der "Private" sein, der regelmäßig Neuware verkauft.

    Thomas

  3. #3
    TP-Junior Killagorilla macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von OBI-Wahn

    Die Widerrufsfristen

    Das Widerrufsrecht gilt entweder 2 Wochen, 1 Monat, 6 Monate oder unbegrenzt und zwar abhängig von der Belehrung des Verbrauchers über das Widerrufsrecht.
    • 2 Wochen: bei ordnungsgemäßer Belehrung während des Vertragsschlusses
    • 1 Monat: bei ordnungsgemäßer Belehrung nach Vertragsschluß
    • 6 Monate: längster Zeitraum bei ordnungemäßer Belehrung (zB wenn Zeitpunkt der Belehrung nicht genau festgestellt werden kann)
    • unbegrenzt: wenn Verbraucher nicht belehrt wurde
    [b]Wirksame Belehrung des Verbraucher

    eBay und Widerrufsbelehrung

    Nach der Entscheidung des BGH (s. o.), wonach auch im Rahmen von eBay-Auktionen ein Widerrufsrecht gewährt werden muss, stellt sich bezüglich der Belehrung ein Problem. Diese muss ja zur Wahrung der vorgeschriebenen Form in Textform erfolgen, sodass ein reines Anzeigen der Belehrung in der Artikelbeschreibung nicht ausreichen kann.

    Die frühest mögliche Belehrung in der erforderlichen Textform kann daher erst bei einer Bestätigung per eMail nach erfolgreicher Auktion erfolgen. Dies führt aber zu einer ordnungsgemäßen Belehrung nach Vertragsschluss, der durch das Höchstgebot bei Zeitablauf zustande kommt. Dadurch verlängert sich aber die Rückgabefrist auf 1 Monat.

    .


    Was ich halt genau wissen möchte ist welche Widerufzeiten bei sofortkauf und normaler Auktion einhalten muss,damit es keinen ärger von der Wettbewerbszentrale geben kann

  4. #4
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Verständig gelesen beantwortete der erste von mir zitierte Artikel diese Frage und auch der letzte Absatz Deines Zitates vom Kollegen Obi ....

    4 in Worten vier Wochen.

    Aufgrund Deiner Fragestellung gehe ich davon aus, das Du in "Unternehmereigenschaft" und nicht als Privatanbieter bei Ebay fragst.

    Thomas

  5. #5
    TP-Junior Killagorilla macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    danke für deine hilfe.

    Ja ich habe vor gewerblich bei ebay zu handeln,nur bin ich gerade ein wenig verwirrt.
    ich habe noch niemanden bei Ebay gesehen der 4 Wochen wideruf gewährleistet hat,es gibt sogar noch welche bei denen ist ein wideruf bei ein auktion nicht möglich sonder nur bei sofortkauf.

    Heisst das für mich als gewerbetreibender das ich jetzt grundsätzlich 4 wochen geben muss auch wenn ich in der Artikelbeschreibung auf die 14 Tage aufmerksam mache oder wie ?

    Gruß und Dank

    Killagorilla

  6. #6
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Wenn du es als Unternehmer schaffst, bei eBay vor Vertragsschluss (= Ende der Auktion) den Kunden in Textform über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß zu belehren, wobei das reine Anzeigen auf dem Monitor im Rahmen der Auktionsbeschreibung nicht ausreicht, gilt nur die 14-tägige Widerrufsfrist.

    Ansonsten die 4-wöchige Frist - vorausgesetzt, es erfolgt eine Belehrung nach Vertragsschluss (zB in einer Mail, auf der Rechnung oder einer schriftlichen Belehrung im Paket).

    Was andere Händler bei eBay machen oder nicht machen, ist dabei irrelevant, zumal die meisten eh keine Ahnung von der Materie haben (außer im Preise kaputt machen).


    Hello again!


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