Rechnungsnummern müssen immer fortlaufend sein, bei Angebotsnummern weiß ich nicht so genau, ob man dort einen "Sprung" machen darf, denke aber, das sollte ok sein, weil "nur" ein Angebot.
Gruß
Bart
Hallo zusammen!
Ist es erlaubt oder möglich dass ich sagen wir von "Angebot Nr. 3" auf "Angebot Nr. 50" springe, weil das einfach besser aussieht als 3?
Und wäre das auch bei Rechnungen erlaubt ?
0ô
Rechnungsnummern müssen immer fortlaufend sein, bei Angebotsnummern weiß ich nicht so genau, ob man dort einen "Sprung" machen darf, denke aber, das sollte ok sein, weil "nur" ein Angebot.
Gruß
Bart
Hallo.
Eine eindeutige fortlaufende (also lückenlose) Nummer bei Rechnungen ist Pflicht. Es dürfen verschiedene Nummernkreise gebildet werden, für z.B. unterschiedliche Kundengruppen, Jahreszeiten usw.
Über den Startwert der Numerierung wird hingegen nichts gesagt. Es hindert Dich also niemand bei 7.654.321 anzufangen und hoch zu zählen![]()
Einen Sprung, wie Du ihn vor hast, täte ich unterlassen tun.
Gruß - Toni.
Ja ok, aber bei Angeboten ?
0ô
Hallo.
Da durch die bloße Abgabe eines Angebotes noch kein steuerlich verwertbares Geschäft zustande gekommen ist, dürfte es Wurst sein, welche Nummer da drauf steht. Eine Gesetzesvorschrift darüber habe ich nicht gefunden, wie sie für Rechnungen gilt.
Du kannst also jede phantasievoll gestaltete Nummer eintragen![]()
Gruß - Toni
p.s. Dieses Posting erhebt nicht den Anspruch einer Rechtsbeartung! Ferner kann ich keine Garantie für dessen Richtigkeit übernehmen.
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