Du bist definitiv falsch hier, so eine Frage sollte ein Anwalt beantworten und nicht Leute mit Halbwissen. Ich würde mich hier auf jeden Fall nur auf die Aussagen eines richtigen Anwalts verlassen.![]()
Hallo!
Vorab: Ich habe in einem Ingenieurbüro als techn. Zeichner gearbeitet.
Ich hatte vor ein paar Monaten Ärger mit meinem Arbeitnehmer, da er Gehaltszahlungen anfangs zeitversetzt und immer nur die Hälfte (aber wenigstens immer insgesamt das ganze Gehalt) bezahlt hat. Dies ging ein paar Monate gut bis dann die Zahlungen komplett eingestellt wurden.
Ich hab mich dann erstmal beim AA erkundigt, wie man da vorgehen muss.
Es folgte eine Anmahnung des Gehaltes bis zu einem bestimmten Datum und dann die fristlose Kündigung meinerseits.
Jetzt hab ich letzte Woche einen Brief per Einschreiben erhalten, dass ich für Schäden, die durch Fehler meinerseits, verantwortlich gemacht werde und sich seine Versicherung an mich wenden wird. Auch hat er einen Termin genannt, um die Ganzen Vorfälle zu klären. Der war heute.
Ich bin mit meinem Vater (sicher ist sicher, der hat auch Ahnung von dem Ganzen) zu diesem Termin erschienen. Es ging erstmal los, dass er sich aufregte, weil ich nicht alleine erschienen bin und ob ich noch nicht volljährig wäre… Eigentlich wollten wir heute klären, dass ich die entstandenen Fehler nicht mutwillig gemacht habe, dass auch meine Arbeiten von einem Ing. überprüft werden hätten müssen und das ich endlich meine ausstehendes Gehalt zzgl. Verzugszinsen und Rest-Urlaub bezahlt bekomme… Aber es war nicht möglich, vernünftig mit meinem Ex-AG zu reden...
Wir haben ihm gesagt, das er uns keine vernünftige Verhandlung ermöglicht und das wir das Ganze meinem Anwalt übergeben. Termin hab ich bereits.
Mir geht es jetzt hauptsächlich darum: Meint Ihr, dass er damit durch kommt, das ich die Kosten der Versicherung bezahlen muss? Ich bin doch nicht regress-pflichtig, da ich nicht mutwillig gehandelt habe, oder?
Du bist definitiv falsch hier, so eine Frage sollte ein Anwalt beantworten und nicht Leute mit Halbwissen. Ich würde mich hier auf jeden Fall nur auf die Aussagen eines richtigen Anwalts verlassen.![]()
Ich bin das Licht! Ihr seid die Schatten.
Zitat von El Paso
Ich denke, es ist angesichts dessen nichts daran auszusetzen, die TP-User hier nach Meinungen, Erfahrungsberichten etc. zu dieser Thematik zu fragen. Nicht mehr, nicht weniger.Zitat von Rinaldo
~ BLINK! ~
Je nun, Rinaldo hat doch schon deutlich gesagt, dass er ohnehin einen Anwalt befragen wird und zu diesem Zweck auch bereits einen Termin mit dem Advokaten seiner Wahl hat. Er fragt hier nach Meinungen ("Meint ihr, dass ...") und ist sich daher sicherlich bewusst, dass er hier keine rechtsverbindlichen Auskünfte bekommt und auch nicht bekommen kann - oder wie selbst Epic als ausgewiesener Fachmann in Sachen Steuern qua Signatur stets betont:In diesem Sinne ...Zitat von Epic
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~ BLINK! ~
Vielleicht ht hier ja schonmal jemand die gleichen Erfahrungen gemacht und kann davon berichten wie es bei Ihm gelaufen ist. Ich denke allein dafür lohnt sich so ein Post schon...
Ja, exakt das, so hatte ich wie oben geschrieben gedacht, will Rinaldo doch wohl auch haben - deshalb fragt er ja nach Meinungen und nicht nach rechtlich verbindlichen Auskünften ...![]()
~ BLINK! ~
Na, dann will ich mal mein Halbwissen bemühen.Zitat von El Paso
Abgesehen davon, das wir hier kein arbeitsrechtliches Forum sind, die Materie sehr komplex ist, denn ich kenne ja den subjektiven Vortrag Deines AG nicht: im Regelfall hat ein AN Schadensersatz nur bei grob fahrlässigem Verhalten zu leisten und dann ist er auch in der Höhe begrenzt.
Alles in allem erscheint es mir so, das sich ein (halb)klammer AG - das zeigt ja sein bisheriges Zahlungsverhalten - um jeden Preis um die Zahlung des Dir zustehenden Gehaltes drücken will.
Da bleibt wirklich nur der Gang zum RA. Was gerne bei solchen Schuldnern wirkt ist die Androhung eines Insolvenzantrages - dann kommt die Kohle erfahrungsgemäß recht schnell.
MfG Thomas
Sage ich auch nicht, sondern rate ihm dazu auf jeden Fall einen Anwalt zu befragen!Zitat von hezen
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Vor allem bei mir solltet ihr mal zwischen den Zeilen lesen ........ [entfernt vom Moderator]
Geändert von ::..Thomas..:: (27.11.2004 um 10:55 Uhr)
Ich bin das Licht! Ihr seid die Schatten.
Der Rat ist gut, aber - wie Du in der Dir eigenen offenen Art an dieser Stelle zweifellos betonen würdest - fehl am Platze, denn: Dass so oder so ein Anwalt konsultiert wird, stand schon im ersten Beitrag.Zitat von El Paso
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Zwischen den Zeilen ist nur Weiß. Und ang..... [dito - der Mod ] bin ich auch nicht.Zitat von El Paso
Geändert von ::..Thomas..:: (27.11.2004 um 10:56 Uhr)
~ BLINK! ~
Hallo,
ich denke es ist Zeit, das Thema auf das wesentliche zurückzuführen. Wenn hier jemand meint sich im Ton vergreifen zu müssen - dann kann er es tun - nur nicht hier im TS.
Dem Herrn El Paso würde ich auch mal raten seinem eigenen Hinweis (zwischen den Zeilen zu lesen) zu beachten.
MfG Thomas
Zu Sache:
Einen innerbetrieblichen Schadensausgleich bei Schäden durch den AN gibt es nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, was der AG dir erst mal nachweisen muss. Ferner ist dieser Schadensausgleich durch den AN auf eine gewisse Anzahl an Monatsgehältern (ich glaube max. 6 - 12 Gehälter je nach Verdienstklasse und Tätigkeit) beschränkt.
Ohne Einzelheiten zu den Vorfällen kann hier aber keiner der "Leute mit Halbwissen" () was genaueres sagen.
Hello again!
Danke schon mal für die Infos, die Ihr mir gegeben habt. Sie bestätigen soweit eigentlich auch das, was ich bereits weiss.
Am Dienstag gehts zum Anwalt und dann poste ich, wie es ausgeht.
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