*kram alten thread wieder hoch*
ich hätte da auch noch eine frage zum reisegewerbe..
§55, Abs1 Nr1 der GewO sagt: (Ein Reisegewerbe betreibt, wer) [...] in eigener Person Waren feilbietet [...].
..wie eng ist ist das "in eigener person" zu verstehen? eigentlich hatte meine mutter vor, für mich artikel auf flohmärkten zu verkaufen .. darf sie das dann gar nicht?
.. dann hab ich über eine zweitschrift der reisegewerbekarte nachgedacht .. aber §60c sagt, daß das nur bei einer "schaustellerischen" tätigkeit funktioniert und für "im betrieb beschäftigte" gilt, was meine mutter ja nun auch nicht ist
ich meine mich daran zu erinnern, daß es für familienangehörige manchmal sonderregelungen gibt, wenn sie im betrieb ohne bezahlung aushelfen .. meint ihr, das gilt auch hier irgendwie? oder werde ich bestraft, wenn meine mutter aufm flohmarkt kontrolliert wird und keine eigene, sondern meine reisegewerbekarte vorzeigt ..? hat jemand erfahrungen?
gruß
mieze