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Alt 29.11.2004, 16:21   #1
TP-Moderator
 
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Lieferpflicht Onlinekauf


Ich hätte hier mal eine rechtliche Frage.

Ich habe mir bei Amazon gestern eine Sonderedition von der Herr der Ringe Trilogie bestellt. Die Trilogie besteht aus den 3 Büchern und einem 4. Buch mit Anhängen.
Alle Bücher sind in Schafsleder gebunden und mit 17K Gold verziert.

Der Preis liegt hierbei normal bei 398€, bei Amazon war er reduziert auf 3,98€.
Bei so einem günstigen Angebot habe ich zugeschlagen und gleich einmal 10 dieser Sets bestellt.

Ein Freund hat sich ebenfalls einen band davon bestellt und heute bereits eine Mail von Amazon bekommen, es wäre ein Fehler und sie hätten seine Bestellung gestrichen.

Die Frage ist nun, kann Amazon einfach so streichen?

Ich habe mich im Netz ein wenig schlau gemacht. In einem Artikel hieß es, so einOnline Kaufvertrag hätte keine richtige Gültigkeit, der Verkäufer könne zurücktreten.
In einem anderen Artikel hingegen wurde in einem Gerichtsverfahren der Verkäufer verpflichtet, zu liedern, da in der automatisierten Bestätigungs Email stand Wir liefern an ... und der Betrag von ...

In meiner Mail steht auch Lieferadresse... und Gesamtgebühr von ..., zu zahlen auf Rechnung.

Wie verhält sich das nun? Weiß hier jemand Rat?
Danke für Infos

/edit: Die Bücher stehen inzwischen auch nicht mehr zu diesem Preis zum Verkauf!

Geändert von BSE Royal (29.11.2004 um 16:27 Uhr).
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Alt 29.11.2004, 16:32   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
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Zitat:
Zitat von BSE Royal
Wie verhält sich das nun? Weiß hier jemand Rat?
Danke für Infos
das TP weiß immer Rat

ich glaub' das allerdings immer noch nicht so ganz, wofür kann man sich sonst in seinen AGB "Irrtum" vorbehalten?
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2004, 16:32   #3
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Elric
 
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Elric bringt sich richtig einElric bringt sich richtig ein
bei solchen sachen kann man afaik keine genaue aussage machen:

uns wurde auf der uni erzählt, dass gerade in diesem bereich eine generelle aussage nicht möglich ist und es oft zu neuen, sich auch widersprechenden urteilen kommt.

einerseits kann man (der verkäufer) argumentieren, dass der preis eindeutig zu niedrig war und daraus zu erkennen war, dass es sich um einen fehler (=irrtum) handelte, der käufer hingegen kann argumentieren, dass es häufiger solche aktionen im internet gibt und auch eine bestätigung bei ihm eingegangen ist. allerdings ist die gültigkeit solcher bestätigungen auch fraglich (siehe hier), allerdings wurde im zitierten fall, dem kläger (das wärst in deinem falle du) recht gegeben.

ich würde in einer mail an amazon mal auf dieses urteil verweisen und auf den bestätigten kaufvertrag pochen.

p.s.: allerdings bei einer solch gravierenden preisabweichung halte ich einen erfolg für sehr unwahrscheinlich...
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weil er schnell um die Kurven fährt und keine Steuern zahlt."

Mux Mäuschenstill

Geändert von Elric (29.11.2004 um 16:52 Uhr).
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Alt 29.11.2004, 16:33   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von paul123
 
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paul123 ist auf einem guten Weg
Hi BSE. Das gleiche wird gerade im mgf gefragt.

Kann zwar nicht wirklich helfen, aber was du oben ansprichst, das die liefern müssen - da gab es vor kurzem erst was bei heise! Da ging es um ein Handy auch in ähnlichen Preisregionen.

Soweit ich das kenne, müssen die liefern, wenn die dir schon ne Auftragsbestätigung schicken - damit ist der Kaufvertrag von denen angenommen.
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...es wird kalt im Wald.
paul123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2004, 16:35   #5
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Dennis The Menace
 
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Dennis The Menace bringt sich richtig einDennis The Menace bringt sich richtig ein
Zitat:
Die Frage ist nun, kann Amazon einfach so streichen?
§145 BGB - da kannst du nachlesen, wann ein Kaufvertrag zustande kommt.

Nämlich nur dann, wenn beide Vertragsparteien einem solchen zustimmen.
Die rechtliche Lage sieht dahingehend aus, dass jene Onlineangebote kein Verkaufsantrag im eigentlichem Sinne ist, sondern jediglich ein Angebot an eine unbestimmte Anzahl von Personen.

Solange man dem Verkäufer nicht nachweisen kann, dass er Fahrlässig den falschen Preis angegeben hat, hast du daher rechtlich keine Grundlage.
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Zwei Dinge sind Unbestreitbar:
  • In einem Land, in dem Amerika Krieg führt, herrscht nachher Demokratie.
  • Die Erde ist eine Scheibe!
Aktuelle Abendlektüre: Stephen King, Peter Strauch: Das schwarze Haus (Black House, 2001)
Aktuelle Bewertung: Abgesehen davon, dass der Roman mal wieder demonstriert, dass der Author geistesgestört ist, sehr träge; wenig Spannung; schlechter Erzählstil. King halt^^!
Dennis The Menace ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2004, 16:38   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von BSE Royal
 
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Zitat:
Zitat von Dennis The Menace
...Nämlich nur dann, wenn beide Vertragsparteien einem solchen zustimmen...
Aber worin besteht dann die Zustimmung?
In meinen Augen besteht die Zustimmung darin, dass ich die bestätigende Email bekommen habe, in der meine Lieferadresse, Zahlweise und der zu zahlende Betrag aufgeführt wurden.

Es muss doch eine rechtliche Grundlage geben, wenn ich was kaufe. Sonst könnte doch jeder Verkäufer einfach im nachhinein sagen, wenn ein Produkt sehr gut weggeht, .."och, nö. wir streichen die bestellung mal. teurer geht das auch noch weg".
BSE Royal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2004, 16:40   #7
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Benutzerbild von Adromir
 
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Adromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEAdromir ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Also ich habe letztens ein Urteil gehört, daß so ein Fehler nicht binden sei. Im genauen Falle ging es um Arbeitsspeicher, der anstatt mit 99€ mit 9.90€ ausgezeichnet war..
Da ist das Gericht davon ausgegangen, daß ein Kunde bei einem solchen Preisunterschied davon ausgehen muss, daß es sich um einen Irrtum handelt.
Adromir ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2004, 16:42   #8
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Benutzerbild von Robert
 
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Robert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKERobert ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Also ich habe letztens irgendwo ein aktuelles Urteil gesehen, dass man dann trotzdem liefern muss ... (aber fragt mich jetzt bitte nich wo )

Aber gegen Amazon rechtlich vorgehen ...
Das ist dann ne andere Frage
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Alt 29.11.2004, 16:42   #9
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Benutzerbild von Elric
 
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Elric bringt sich richtig einElric bringt sich richtig ein
@dennis:

das stimmt nicht so ganz: das onlineangebot ist kein angebot im rechtlichen sinne sondern (wie du bereits geschrieben hast) eine invitation ad offerendum. dadurch, das du mit der bestellung ein kaufangebot an den händler gemacht hast, das dieser durch die bestätigungsmail angenommen hat kam es zu einem vertrag (siehe auch oben von mir geposteten link, abschnitt 2).

@adromir:

genau das war das, was im newsletter zwischen den zeilen steht: die entscheidende größe war der prozentuale unterschied zwischen tatsächlichem und angebotenen preis
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Mux Mäuschenstill
Elric ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2004, 16:48   #10
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Also, in diesem Fall habe ich 99% des Originalpreises gespart...
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Alt 29.11.2004, 16:48   #11
TP-Insider
 
Benutzerbild von paul123
 
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@robert
Zitat:
aber fragt mich jetzt bitte nich wo
heise ... könnt es gewesen sein. Ich hatte da was gelesen.
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paul123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2004, 16:51   #12
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Benutzerbild von Thomas
 
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Talking

Zitat:
Zitat von Robert
rgendwo ein aktuelles Urteil gesehen, dass man dann trotzdem liefern muss ... (aber fragt mich jetzt bitte nich wo )
Zitat:
Zitat von paul123
heise ... könnt es gewesen sein. Ich hatte da was gelesen.
siehe meinen Beitrag/Link oben
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2004, 16:51   #13
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Elric
 
Registriert seit: Aug 2003
Ort: Wehr
Elric bringt sich richtig einElric bringt sich richtig ein
@bse:
genau, und dies könnte das problem sein - der preis war so niedrig, das man hätte stutzen müssen (ist nur meine meinung). allerdings -wie oben gesagt- würde ich es zumindest mal drauf ankommen lassen und in ner mail an amazon auf mein recht pochen
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Mux Mäuschenstill
Elric ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2004, 16:58   #14
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von amazon.de
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Amazon.de aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.
Dies mal aus den AGB von amazon.de!

Sofern diese Klausel rechtswirksam ist (was ich hoffe, denn ich verwende eine ähnliche), kommt der Vertrag erst durch Versenden der Ware zustande. Davor hast du nur ein Angebot abgegeben, was mit der Bestellbestätigungsmail bestätigt wurde, und es steht amazon.de frei, dieses anzunehmen - oder auch nicht.

Bei Waren in Schaufenstern, in Katalogen und grundsätzlich auch in Online-Shops muss man generell eher von einer sog. Einladung zur Abgabe eines Angebots (unter Juristen "invitatio ad offerendum" genannt) ausgehen und nicht bereits von einem nach § 145 BGB verbindlichen Angebot. Gibt der Kunde dann eine Bestellung ab, steht es je nach Lagerstatus dem Händler frei, dieses Angebot anzunehmen.

Wenn natürlich der Text der Bestätigungsmail bereits auf eine Annahme seitens amazon.de schließen läßt, sähe die Rechtslage ganz anders aus...
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.11.2004, 17:01   #15
TP-Insider
 
Registriert seit: Oct 2001
René macht sich hier sehr viel Mühe
Allerdings gibt es auch solche Kundenrezensionen:

Zitat:
Leute, lasst die Finger von der Übersetzung durch Wolfgang Krege! Diese jetzt auch noch als Sammleredition herauszubringen, ist wirklich der letzte Hohn!

Tolkien hat als Sprachwissenschaftler mit Absicht eine alte und gestelzte Ausdrucksweise für den Herrn der Ringe gewählt, die durch die Übersetzung von Margaret Carroux ihre Wirkung im Deutschen nicht verliert. Der Versuch, die Übersetzung zu modernisieren, ist der grösste Reinfall und eine Schandtat an dem grossen Werk von Tolkien. Die Kraft der Sprache und die Stimmung, welche durch die Sprache erzeugt wird, geht verloren. Das heldenhafte, epochale gerät in's lächerliche.
Wie hättet ihr es gefunden, wenn man bei der Synchronisation der Filme anstatt der jetzigen eine gemacht hätte in der Form Atze Schröder kloppt sich mit Tom Gehard und Erkan und Stafan geben ihren Senf dazu?!
Spart das Geld und holt euch lieber die Originalübersetzung, auch wenn es anfangs schwerer zu lesen ist, aber der Geaamteindruck ist einfach stimmiger!
Kann auch sein, daß das Ding einfach nicht wegging.

MFG...René.
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