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16.12.2004, 10:31
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
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Gewerbeanmeldung da, was nun ? [Kleingewerbe]
Hallo zusammen,
ich habe heute morgen den Weg zum Amt gewagt und habe ein Gewerbe angemeldet.
Nun habe ich das Formular vom Finanzamt vorliegen und frage mich:
Bei 12.) Für das laufende Kalenderjahr geschätzer Umsatz:
Bei 12.) Für das laufende Kalenderjahr geschätzer Gewinn:
-- Da ich das Gewerbe als Kleingewerbe laufen lassen möchte, würde ich bei Umsatz 500€ und bei Gewinn 50€ oder so eingeben. Denn das laufende Kalenderjahr hat nun nur noch 15 Tage.....
Bei 13.) Weitere Einkünfte
-- Ich bin momentan in einem Angestellten-Verhältniss in den Niederlanden. Zahle daher keinerlei deutschen Sozialabgaben, da ich diese in NL abführe. Trage ich jetzt hier meinen Bruttoverdienst aus Holland ein??
Bei 15.)Angaben zur Umsatzbesteuerung
-- Hier würde ich @ bis 17.500 € Umsatz ankreuzen, damit das Kleingewerbe für mich in Frage kommt. Richtig?
Bei 17.) Benötigen Sie für die Teilnahme am inngergemeinschaftlichen Handel eine USt.-Ident. Nummer?
-- Ich würde sagen, NEIN, denn ich bin ja USt.-befreit. Richtig?
Das wären so meine Fragen zu diesem Schreiben.
Fakt ist, dass ich ab HEUTE alle meine gewerblichen Tätigkeiten protokollieren und belegen muss, richtig ?
Würde mich sehr freuen, wenn sich jemand mir annehmen könnte und die oben stehenden Fragen beantworten kann.
Danke euch allen.
Gr.
MrSenseo2004
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16.12.2004, 10:38
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Benutze mal die Suche und lies dir die Stricky-Threads durch. Damit solltest du selbständig, was du ja jetzt bist, die nötigen Informationen finden.
Das Ausfüllen des Betriebseröffnungsbogens wurde hier schon tausendfach geklärt...
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Hello again!
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16.12.2004, 10:45
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
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Hallo,
vielen Dank für deine Rasche Antwort. In der Tat sind schon einige Threads dazu da gewesen !
Allerdings kommen bei mir ja noch solch Besonderheiten wie unter Punkt 13 (Holland) hinzu.
Wäre lieb, wenn sich das jemand mal genauer ansehen könnte.
Danke!
Gr.
MiBo
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16.12.2004, 18:55
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Wer unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat alle Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten zu versteuern (§ 2 Abs. 1 EStG), ohne dass dabei zwischen inländischen und ausländischen Einkünften unterschieden würde. Unterliegen ausländische Einkünfte der inländischen Besteuerung, besteht die Gefahr einer internationalen Doppelbesteuerung, weil der ausländische Staat, aus dem die Einkünfte stammen, i. d. R. ebenfalls eine Besteuerung beansprucht. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden bestehen zwischen vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Vereinfacht heist das, dass hier im Inland ausländsiche Einkünfte zwar steuerpflichtig sind, die ausländische Steuer aber auf die inländsiche Steuer angerechnet wird. Unter Punkt 13 müssen also auch die ausländischen Einkünfte eingetragen werden. Sollten noch andere Einkünfte vorhanden sein müssen diese ebenfalls angegeben werden.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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16.12.2004, 21:26
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
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Vielen Dank für diese Antwort!
Dann werde ich also mein Brutto-Jahresgehalt aus den Niederlanden dort eintragen. Habe ich dadurch denn irgendwelche Vor- bzw. Nachteile? Kann man sagen, je mehr ich da eintrage desto glaubwürdiger bin ich als Kleingewerbler, oder so??
Ich finde dieses Forum echt genial für alle Hilfesuchenden und würde mich freuen noch viel von euch lernen zu können, um dann Erlerntes an neue Mitglieder weitergeben zu können.
Gr.
MiBo
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