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18.12.2004, 18:19
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Dec 2004
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mutterschutz und gewerbe
hallo alle zusammen!!!
ich habe eine frage,ich möchte über ein internet shop produkte vertreiben.
und muss ja logischerweise dann auch ein gewerbe anmelden!
ich bin mutter und kriege kindergeld und erziehungsgeld!
nun meine frage fällt dann das geld dafür weg?
weil leisten kann ich mir das nicht wenn irgendwas davon wegfällt,ich möchte mir ja was dazuverdienen da sonstdas geld nicht reicht!
von nichts kommt nichts und bis der shop dann anlaufen würde dauert es ja auch noch einige zeit!
hoffe ihr helft mir!
lieben gruß melanie
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18.12.2004, 19:51
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Hallo,
ich würde aber vorsichtshalber auch bei der Firma wo Du den Mutterschutz geniesst melden, dass Du ein Gewerbe anmeldest, da das ggf. von der Firma nicht unbedingt gern gesehen wird und Ärger geben kann wenn das rauskommt.
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Grüsse Jörg
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Hilfe bei Linux gesucht? www.linuxpaten.org
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18.12.2004, 19:54
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Dec 2004
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ok
ok,aber kann ich das einfach so machen!ich möchte nicht das mir gelder gestrichen werden!
das geld ist mir sehr wichtig und ich muss davon leben!
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18.12.2004, 19:59
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Ich denke mal, dass das Geld am Ende bei der Steuer schon angerechnet wird. Da ich aber vom Steuerrecht keine Ahnung habe, würde ich empfehlen einen Steuerberater zu fragen, da sollten eigentlich die genauesten Antworten herauskommen.
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Grüsse Jörg
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Hilfe bei Linux gesucht? www.linuxpaten.org
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18.12.2004, 20:04
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Dec 2004
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ok danke!werde mich dann nochmal richtig schlau machen!
ähm noch ne andere frage,mein mann der ist arbeitslos und wir könnten das ja vielleicht über ihn laufen lassen,doch wie ist das wenn er dieses übergangsgeld kriegt und die ganze sache klappt am ende doch nicht!
kriegt er dann wieder arbeitslosengeld?
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19.12.2004, 00:28
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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hmm .. meines wissens kann das einkommen beim erziehungsgeld angerechnet werden, aber auch da gibbet freibeträge, ist die frage, ob du die erreichst oder überschreitest .. gibt es sowas wie eine erziehungsgeldkasse? dann frag dort mal nach..
ans kindergeld kann eigentlich keiner so schnell ran, da stehen die beträge ja fest und sind einkommensunabhängig - ich weis nur, daß es bei sozialhilfe-empfängern als einkommen angerechnet wird, aber andersrum sollte da nichts passieren..
denk auch an die familien-krankenversicherung - nicht, daß du samt kind da rausfällst, weil du irgendwelche einkommensgrenzen überschreitest.. ruf da also am besten auch mal an ..
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19.12.2004, 01:58
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: May 2001
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Hallo brettschneider,
leider bist Du hier in einem völlig falschem Forum gelandet. Es handelt sich hier um ein Forum für Webdesign.
Der "Traumstart" ist ein Unterforum in dem mit Webdesign zusammenhängende rechtliche Fragen geklärt werden. Für Deine Fragen ist einerseits das Arbeitsamt bzw. die Kindergeldstelle zuständig. Bestimmt gibt es auch Foren im www die sich mit Deiner Problematik auseinander setzen. Wenn wir auch noch solche Fragen beantworten würden, würden wir uns zu sehr diversifizieren. Insbesondere spielen in Deinem Problembereich auch noch arbeitsrechtliche, wie auch sozialrechtliche Fragestellungen eine sehr große Rolle. Diese Bereiche können leider von unseren kompetenten Moderatoren nicht (auch noch) abgedeckt werden. Wie Du festgestellt haben wirst, haben sich noch keine Mods des TS dazu geäußert. Denn wir sind bemüht nicht aus dem Kaffeesatz zu lesen sondern unsere juristischen Kenntnisse weiter zu geben. Aber aufgrund der Vielschichtigkeit Deiner Problematik stoßen auch wir an unsere Grenzen.
Viel Glück
Thomas
Geändert von ::..Thomas..:: (19.12.2004 um 02:00 Uhr).
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