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Alt 20.12.2004, 15:28   #1
TP-Veteran
 
Benutzerbild von doja
 
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
doja ist auf einem guten Weg

Käufe und Gewerbeanmeldung?


Hallo,

hab mal ne Frage, weche bestimmt schnell zu beantworten is ...

Ich kann ja Ausgaben, die vor der Gewerbeanmeldung liegen, noch mit
einarbeiten. (Muss ja mit irgendwas anfangen)

Wenn ich nächstes Jahr ein Gewerbe anmelden sollte,
kann ich dann auch noch Käufe z.B. ein Notebook von Ende
diesem Jahres in die Geschäftsausgaben einarbeiten, oder darf
das nur in einem Geschäfts- bzw. Kalenderjahr (liegt ja bei kleinerne
Unternehmensformen gleich) sein?

Ich vermute letzteres ....


(Was anderes: Wenn ich die UST-Befreiung wählen würde,
wäre es ja eh egal, da könnte ich es auch privat kaufen - würde
ja keinen Unterschied machen (u.a. Steuern), oder?)


Grüße
Dominik
__________________
der doja

doja ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 20.12.2004, 17:47   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
MiBo21 macht alles soweit korrekt
Neben der Umsatzbegrenzung auf 17.500 € gibt es aber noch eine Gewinngrenze, meines Wissens. Diese liegt bei 6.132€ oder so.
Wenn du das Notebook also über die Firma kaufst, wirkt es sich zumindestens gewinnschmälernd aus. Also Positiv.

Kann für Obiges leider keine Gewähr geben, da ich auch noch in den Gründungsschuhen stecke !

Zu deiner eigentlichen Frage: Denke, dass du nur im Kalenderjahr selber die Dinge geltend mach kannst.

Gr.
MiBo

Geändert von MiBo21 (20.12.2004 um 17:50 Uhr).
MiBo21 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2004, 18:00   #3
TP-Insider
 
Registriert seit: May 2002
Ort: Baden - Württemberg Nähe Stuttgart
StSnake ist auf einem guten Weg
Ein Notebook muss aber abgeschrieben werden so weit ich weiss und das kannst du dann meines Wissens nicht mehr in das davor liegende Geschäftsjahr einarbeiten.

Aber wie gesagt "ich glaube" das es so ist.

gruss
Steffen
__________________
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
StSnake ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2004, 18:36   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von doja
 
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
doja ist auf einem guten Weg
Ok, bestelle ich es vorsichtshalber am 1. Januar.
Muss ich mich halt noch etwas gedulden ..

Aber würde mich jetzt doch interessieren wie das jetzt genau ist ...
__________________
der doja

doja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2004, 19:32   #5
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Benutze mal die Forensuche und suche nach Vorweggenommenen Betriebsausgaben. Ich habe bereits einige Beiträge zu diesem Thema verfasst.

In Kurzfassung: Vorweggenommene Betriebsausgaben müssen nicht in einem Kalenderjahr getätigt werden. Es kann sich sogar über mehrere Jahre hinziehen. z.B. Planungskosten 2004 Gewerbeanmeldung erst 2006.

Zitat:
(Was anderes: Wenn ich die UST-Befreiung wählen würde,
wäre es ja eh egal, da könnte ich es auch privat kaufen - würde
ja keinen Unterschied machen (u.a. Steuern), oder?)
Vorsteuer würdest Du dann natürlich nicht wiederbekommen. Das Wirtschaftsgut würde dann mit dem Teilwert bzw. Buchwert (Anschaffungskosten ./. Abschreibung bis zum Zeitpunkt der Einlage) in das Betriebsvermögen eingelegt werden. Die Abschreibung bis zur Einlage würde Dir dann also verloren gehen.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2004, 19:44   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von doja
 
Registriert seit: Jul 2002
Ort: Niedernhausen (nähe FFM)
doja ist auf einem guten Weg
Also könnte ich auch das Studio MX, welches ich im Sommer gekauft hatte,
nächstes Jahr noch in die Ausgaben eintragen, als würde ich es erst nach
der Anmeldung gekauft haben?
Bekomme dann auch die USt zurück (falls Einnahmen & keine Befreiung)?



Ich such auch mal, Danke!

grüße
Dominik
__________________
der doja

doja ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.12.2004, 20:09   #7
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Ein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht nicht erst bei tatsächlicher Umsatzausführung, sondern schon bei Beginn der unternehmerischen Tätigkeit. Deshalb können Vorsteuern im Zusammenhang mit einer beabsichtigten künftigen unternehmerischen Tätigkeit (nicht nur vorläufig) abziehbar sein, selbst wenn es später nicht oder nicht nachhaltig zur Ausführung entgeltlicher Ausgangsumsätze kommt (sog. vergeblicher Unternehmensgründer). Zur Auszahlung der Vorsteuern in der Gründungsphase von Unternehmen vgl. die Leitlinien des BMF, Schreiben v. 2.12.1996, BStBl 1996 I S. 1461 Abschn. 19 UStR.

Gruß Epic03
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Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2005, 15:55   #8
TP-Member
 
Registriert seit: May 2005
Arlekino macht alles soweit korrekt
Hallo,

welchem Konto kann ich die vorweggenommene Ausgaben zuordnen und mit welchem Datum? (z.B. Lexware Buchhalter). Es geht um solche Ausgaben, wie Webspace Paket, Führungszeugnis, Gewerbeanmeldung.

Danke im Voraus
Arlekino
Arlekino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2005, 19:42   #9
TP-Member
 
Registriert seit: May 2005
Arlekino macht alles soweit korrekt
Hallo,

war die Frage zu schwer, zu einfach, zu blöd?
Arlekino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2005, 21:49   #10
TP-Supporter
 
Benutzerbild von Xilef
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Stuttgart
Xilef bringt sich richtig ein
Lass den Jungs doch mal Zeit sind doch gerademal 3 Tage vorbeigegangen.
__________________
Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe

Xilef ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2005, 17:15   #11
TP-Member
 
Registriert seit: May 2005
Arlekino macht alles soweit korrekt
Hm, stehe kurz vor meiner ersten USt-Voranmeldung und immer noch keine Antwort. Kann mir jemand bestätigen, dass für vorweggenommene Betriebsausgaben generell kein Vorsteuerabzug möglich ist? Die Infos habe ich im Netz gefunden.

Danke im Voraus.
Arlekino ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.08.2005, 22:06   #12
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von Arlekino
Kann mir jemand bestätigen, dass für vorweggenommene Betriebsausgaben generell kein Vorsteuerabzug möglich ist?
Wieso nicht möglich? Weil Epic sagte doch...
Zitat:
Deshalb können Vorsteuern im Zusammenhang mit einer beabsichtigten künftigen unternehmerischen Tätigkeit (nicht nur vorläufig) abziehbar sein,
das es geht. Oder verstehe ich hier was falsch?
__________________
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Era W Xel ist offline   Mit Zitat antworten
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