Hallo,
hab mal ne Frage, weche bestimmt schnell zu beantworten is ...
Ich kann ja Ausgaben, die vor der Gewerbeanmeldung liegen, noch mit
einarbeiten. (Muss ja mit irgendwas anfangen)
Wenn ich nächstes Jahr ein Gewerbe anmelden sollte,
kann ich dann auch noch Käufe z.B. ein Notebook von Ende
diesem Jahres in die Geschäftsausgaben einarbeiten, oder darf
das nur in einem Geschäfts- bzw. Kalenderjahr (liegt ja bei kleinerne
Unternehmensformen gleich) sein?
Ich vermute letzteres ....
(Was anderes: Wenn ich die UST-Befreiung wählen würde,
wäre es ja eh egal, da könnte ich es auch privat kaufen - würde
ja keinen Unterschied machen (u.a. Steuern), oder?)
Grüße
Dominik