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Thema: Gewerbeanmeldung zu welchem Zeitpunkt

  1. #1
    TP-Senior Gryfie ist auf einem guten Weg Avatar von Gryfie
    Registriert seit
    Aug 2004
    Beiträge
    154

    Gewerbeanmeldung zu welchem Zeitpunkt

    Hallo

    mich wuerde mal interessieren, ab wann ich ein Gewerbe anmelden muss.

    Angenommen ich bekomm 'nen Auftrag.

    Muss ich dann sofort das Gewerbe anmelden, oder erst bevor ich die erste Rechnung schreibe?

  2. #2
    TP-Member KlausD macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Bad Neuenahr
    Beiträge
    41
    Hallo,

    Du musst das Gewerbe anmelden bevor du mit der gewerblichen Tätigkeit beginnst. Hierzu gehört auch z.B. das Mieten von einem Webserver oder eine Büro.

    Nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich.

  3. #3
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
    Registriert seit
    Dec 2003
    Ort
    Bochum
    Beiträge
    605
    Erstmal allen Leserinnern und Lesern ein Frohes-Neues-Jahr !

    Hallo ...

    warum sollte eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich sein ?

    Natürlich ist die nachträgliche Anmeldung eines Gewerbes grudsätzlich möglich, nur... es ist dann bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen worden, die von den Ordnungsämtern verfolgt werden kann.

    Ob die Ordnungsämter dies tun ist eine ganz andere Frage, es gibt Ämter die gehen rigoros dagegen vor, andere handhaben dies ein wenig lockerer.

    MfG
    BEBOUB
    I N F O:
    Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

    Anfragen bitte an unsere eMail!

  4. #4
    TP-Junior rebecca2005 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2005
    Beiträge
    20
    Hallo,


    Ein Gewerbe betreibt, wer:

    - eine auf gewisse Dauerhaftigkeit angelegte,
    - erlaubte,
    - selbständige Tätigkeit
    - mit Gewinnerzielungsabsicht
    ausübt.

    Sobald das auf dich zutrifft betreibst Du ein Gewerbe und musst es demnach auch anmelden.

    Eine Rechnung darfst du soweit ich weiss erst schreiben, sobald du eine Steuernummer hast.

    Schöne Grüße

    Rebecca

  5. #5
    TP-Member KlausD macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Oct 2004
    Ort
    Bad Neuenahr
    Beiträge
    41
    Zitat Zitat von BEBOUB
    Natürlich ist die nachträgliche Anmeldung eines Gewerbes grudsätzlich möglich
    hmm, bin zwar kein jurist aber imho geht das aus der gewo nicht hervor

    Zitat Zitat von BEBOUB
    es ist dann bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen worden, die von den Ordnungsämtern verfolgt werden kann.
    genau, nach §146 Abs.2 / 1 GewO

    Zitat Zitat von BEBOUB
    Ob die Ordnungsämter dies tun ist eine ganz andere Frage, es gibt Ämter die gehen rigoros dagegen vor, andere handhaben dies ein wenig lockerer.
    darum geht es ja nicht, zumal wir hier wohl nur rechtskonforme ratschläge erteilen wollen

  6. #6
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
    Registriert seit
    Mar 2004
    Ort
    Norddeutschland
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    1.042
    darum geht es ja nicht, zumal wir hier wohl nur rechtskonforme ratschläge erteilen wollen
    Wobei ich mich fragen muss was an dem Beitrag von Beboub nicht Rechtskonform sein soll *kopf schüttel* Nur sollte das in der Praxis nicht so häufig vorkommen schließlich ist man nicht aufeinmal Selbständig sondern eine Selbständigkeit sollte normalerweise über einen längern Zeitraum geplant sein und vor der ersten Tätigkeit dann eben auch Angemeldet werden. Im Falle das dies verschlafen wird geht es eben nur so wie Beboub es geschrieben hat.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

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