Hallo,
Du musst das Gewerbe anmelden bevor du mit der gewerblichen Tätigkeit beginnst. Hierzu gehört auch z.B. das Mieten von einem Webserver oder eine Büro.
Nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich.
Hallo
mich wuerde mal interessieren, ab wann ich ein Gewerbe anmelden muss.
Angenommen ich bekomm 'nen Auftrag.
Muss ich dann sofort das Gewerbe anmelden, oder erst bevor ich die erste Rechnung schreibe?
Hallo,
Du musst das Gewerbe anmelden bevor du mit der gewerblichen Tätigkeit beginnst. Hierzu gehört auch z.B. das Mieten von einem Webserver oder eine Büro.
Nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich.
Erstmal allen Leserinnern und Lesern ein Frohes-Neues-Jahr !
Hallo ...
warum sollte eine nachträgliche Anmeldung nicht möglich sein ?
Natürlich ist die nachträgliche Anmeldung eines Gewerbes grudsätzlich möglich, nur... es ist dann bereits eine Ordnungswidrigkeit begangen worden, die von den Ordnungsämtern verfolgt werden kann.
Ob die Ordnungsämter dies tun ist eine ganz andere Frage, es gibt Ämter die gehen rigoros dagegen vor, andere handhaben dies ein wenig lockerer.
MfG
BEBOUB
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.
Anfragen bitte an unsere eMail!
Hallo,
Ein Gewerbe betreibt, wer:
- eine auf gewisse Dauerhaftigkeit angelegte,
- erlaubte,
- selbständige Tätigkeit
- mit Gewinnerzielungsabsicht
ausübt.
Sobald das auf dich zutrifft betreibst Du ein Gewerbe und musst es demnach auch anmelden.
Eine Rechnung darfst du soweit ich weiss erst schreiben, sobald du eine Steuernummer hast.
Schöne Grüße
Rebecca
hmm, bin zwar kein jurist aber imho geht das aus der gewo nicht hervorZitat von BEBOUB
genau, nach §146 Abs.2 / 1 GewOZitat von BEBOUB
darum geht es ja nicht, zumal wir hier wohl nur rechtskonforme ratschläge erteilen wollenZitat von BEBOUB
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Wobei ich mich fragen muss was an dem Beitrag von Beboub nicht Rechtskonform sein soll *kopf schüttel* Nur sollte das in der Praxis nicht so häufig vorkommen schließlich ist man nicht aufeinmal Selbständig sondern eine Selbständigkeit sollte normalerweise über einen längern Zeitraum geplant sein und vor der ersten Tätigkeit dann eben auch Angemeldet werden. Im Falle das dies verschlafen wird geht es eben nur so wie Beboub es geschrieben hat.darum geht es ja nicht, zumal wir hier wohl nur rechtskonforme ratschläge erteilen wollen
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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