Zitat:
Zitat von Jokai olvaso
Sollte sich diese Rechtssprechung durchsetzen (was ich schon angesichts der kommenden Vorratsdatenspeicherung eher bezweifle)
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da sehe ich sowieso eine Menge juristischer Probleme auf uns zu rollen, bin ja wirklich gespannt mit welchen Verrenkungen Schäuble und Co. das zu umschiffen versuchen
Die geplante "Vorratsdatenspeicherung" zielt ja nicht nur auf Internetdaten (IP-Adressen, sonstige Verbindungsdaten ...) ab, sondern auch auf den
Inhalt von emails und Telefonaten ... eigentlich grundgesetzlich geschützte Rechte
oder fällt eine email nicht unter das
Briefgeheimnis oder ein Telefonat unter die "
Vertraulichkeit des Wortes" bzw. ebenfalls unter Artikel 10 GG (Fernmeldegeheimnis)?
