Solange in dem Webkatalog nur die Daten von Firmen und Vereinen aufgenommen werden handelt es sich ja nicht um personenbezogene Daten und somit greift auch das BDSG nicht.Zitat von woddy68
Mir ist allerdings nicht ganz klar, was Du mit "Hinweisen beim Kauf der Software" meinst. Hinweise worauf denn? Das man die angebotene Software theoretisch zu einem Verfahren benutzen könnte, das nicht im Einklang mit dem BDSG steht, erfordert keinen besonderen Hinweis...


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