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18.02.2005, 12:28
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2004
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Verkauf von Firmeninventar, Garantie geben?
Hallo,
also ich habe ein Gewerbe angemeldet und verkaufe oft Hardware bei eBay.
Als Gewerbetreibender gebe ich immer Garantie, zudem muss man das ja und zwar auch auf gebrauchte Artikel.
Meine Frage ist jetzt, wenn ich Firmeninventar verkaufen will, muss ich dann auch Garantie geben?
Ich habe die Artikel von Privat und im Einzelhandel damals gekauft, zudem würde es mich interessieren, ob ich Ware die ich von Privat gekauft habe auch mit 16% Mwst. abrechnen muss.
Grüsse
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18.02.2005, 13:28
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Niederbayern
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Wenn Du verkaufst, musst Du (auch bei gebrauchten Artikeln) Garantie bieten. Aber es kann sein, dass die nicht so lang sein muss, wie bei neuen, oder?
MWSt. musst Du bei Verkäufen doch immer berechnen beim Verkauf, egal, woher Du die Ware her hast.
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18.02.2005, 14:14
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2004
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Garantie muss man garnicht geben. Sondern eine Gewährleistung von zwei Jahren. Die Unterschiede wurden hier im Forum schon oft genug geklärt.
Bei gebrauchten Artikeln, wobei es egal ist, woher sie stammen, kann die gesetzl. vorgeschriebene Gewährleistung allerdings auf ein Jahr verkürzt werden. Dass muss aber meines Wissens beim Verkauf, in deinem Fall in der Artikelbeschreibung bei eBay, explizit angegeben sein, da sonst auch eine Gewährleistung von zwei Jahren gilt.
Steuerlich gibt es meines Wissens keine Unterschiede, ob die zum Verkauf angebotene Ware vom Lieferanten kommt, oder vorher Eigentum von dir/deinem Gewerbe war.
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Ich versuche hier auch nur zu helfen, weil mir auch geholfen wurde.
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18.02.2005, 14:50
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Bei Gewährleistungsfragen muss man immer zwischen B2B-Geschäften und B2C-Geschäften unterscheiden (wer die Begriffe nicht kennt, bitte Forum-Suche benutzen).
Bei B2B-Geschäften kann die Gewährleistung sowohl für neue als auch gebrauchte Kaufgegenstände per Einzelvereinbarung oder in AGB ausgeschlossen werden.
Bei B2C-Geschäften ist dies nicht möglich. Es kann nur die Gewährleistung für gebrauchte Gegenstände per Einzelvereinbarung oder in AGB auf 1 Jahr beschränkt werden.
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Hello again!
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19.02.2005, 10:05
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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MWSt. musst Du bei Verkäufen doch immer berechnen beim Verkauf, egal, woher Du die Ware her hast.
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Weißt Du das oder glaubst Du das nur ? ich würde vorschlagen um die Qualität dieses Forums so gut wie möglich zu halten sollte jeder nur etwas schreiben wenn er es auch weiß, oder zumindest kenntlichmachen das er sich nicht sicher ist. So eine Auskunft kostet richtig Geld wenn sie nicht stimmt und in diesem Fall stimmt sie nicht. Suchwort Differenzbesteuerung
Gruß Epico3
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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04.03.2005, 14:42
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2004
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Nja, ich versteh das irgendwie nicht.
Ich kauf mir ne Schreibmschine für die Firma und verkauf Sie nach 2 Jahren. Dann soll ich dafür Gewährleistung geben?
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07.03.2005, 15:45
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von Klosendozer
Ich kauf mir ne Schreibmschine für die Firma und verkauf Sie nach 2 Jahren. Dann soll ich dafür Gewährleistung geben?
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Grundsätzlich musst du auch in diesem Fall zwei Jahre Gewährleistung geben.
Wenn du sie an einen Verbraucher verkaufst, kannst du diese allerdings per Vereinbarung oder AGB auf ein Jahr verkürzen (gilt nur für gebrauchte Sachen).
Beim Verkauf an einen Unternehmer kannst du die zweijährige Gewährleistung hingegen einzelvertraglich (auch per AGB) ausschließen.
__________________
Hello again!
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