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Soweit ich weiß ist hierbei nichts weiter zu beachten, da der Schüler ja ein offizielles Praktikum abhält und somit über die Schule Unfallversichert ist. Unentgeldlich ist das Praktikum auch, also kann auch keine Versicherungspflicht in den übrigen Spaten der Sozialversicherung enstehen. Wird der Praktikant von Dir bezahlt gibt es ein paar Besonderheiten, aber darauf brauch ich hier ja jetzt nicht weiter eingehen ;-)
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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