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28.03.2005, 17:13
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2005
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Anschriftsname????
Hallo zusammen!!!
Wir sind gerade dabei für unser Magazin eine Page zu basteln und fragen uns ob wir überhaupt den Namen unseres Magazins auch als Anschrift angeben dürfen. Wir wollen einfach nur anstatt meinem Namenbei der Adresse, den des Magazins angeben. Da das Magazin kostenlos ist, haben wir kein Gewerbe angemeldet.
Hoffe Ihr habt eine Antwort parat.
Gruß
Febawe
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29.03.2005, 02:12
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Niederbayern
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Auch wenn das Magazin kostenlos ist, würde ich Euch dringend empfehlen, ein Gewerbe anzumelden!
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29.03.2005, 02:18
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#3
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Guest
Registriert seit: Feb 2004
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Zitat:
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Wir sind gerade dabei für unser Magazin eine Page zu basteln und fragen uns ob wir überhaupt den Namen unseres Magazins auch als Anschrift angeben dürfen.
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Ja, darfst du. Ist ja praktisch wurst. Muss halt klar sein, an wen den Brief letztendlich geht, falls in eurem Haus mehrere Familien oder Firmen sind ...
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29.03.2005, 03:29
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Ich persönlich würde (nicht nur wegen des fehlenden Gewerbescheins) als Privatmann den Eindruck vermeiden wollen, ein Unternehmen zu sein - und eben der kann sich IMHO ergeben, wenn Du statt Deines Namens nur den Namen des Magazins angibst.
Der Grund für meine Vorsicht wäre, dass ich mich dunkel an ein Kapitel der Juristerei erinnere, das sich "Rechtsscheinhaftung" nennt. Dabei geht es in etwa darum, dass jemand, der durch sein Verhalten gegenüber anderen den Anschein (= "Rechtsschein") erweckt, Kaufmann zu sein, sich später nicht darauf berufen kann, in Wirklichkeit keiner zu sein. Heißt: Er muss sich auch rechtlich mit allen Konsequenzen als Kaufmann behandeln lassen. Da in eurem Falle ja überhaupt kein Personenname auftauchen würde, denke ich, dass sich der geschilderte Eindruck durchaus ergeben könnte. Es sei aber darauf hingewiesen, dass ich kein Jurist bin und das Geschriebene insofern auch nur mein persönliches, laienhaftes Halbwissen ist (von dem ich auch nicht weiß, ob/inwiefern es auf euch überhaupt anwendbar wäre) - wie gesagt, ich persönlich würde es anders handhaben, zum Beispiel so:
[Magazinname]
c/o
Martin Muster
Musterstr. ...
Gegen eine solche Lösung sollte doch eigentlich nichts sprechen, oder?
Zum fehlenden Gewerbeschein sei in Ergänzung zu Rinaldo noch gesagt:
Zitat:
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Ein Gewerbe betreibt, wer eine auf Dauer angelegte selbständige und legale Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt, die nicht Urproduktion, freier Beruf oder Verwaltung eigenen Vermögens ist.
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Dies nur, weil ich mir vorstellen könnte, dass man ein Magazin irgendwie refinanzieren muss, z.B. durch Werbung ... 
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29.03.2005, 11:18
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Das mit der Rechtsscheinhaftung stimmt!
Nur ist dabei fraglich, inwieweit man als Kaufmann erscheint, wenn man den Unternehmensnamen nicht mit dem in § 19 HGB vorgeschriebenen Rechtsformzusatz (eK, oHG, KG, GmbH, AG etc.) führt. Insofern dürfte dies nicht unbedingt einen kaufmännischen Rechtsschein auslösen.
Aber wir hatten diese Diskussion ja mal mit der Frage des "Inhabers", wenn ich mich entsinne... 
__________________
Hello again!
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29.03.2005, 17:29
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Hi OBI,
Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
Nur ist dabei fraglich, inwieweit man als Kaufmann erscheint, wenn man den Unternehmensnamen nicht mit dem in § 19 HGB vorgeschriebenen Rechtsformzusatz (eK, oHG, KG, GmbH, AG etc.) führt
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ja, daher hatte ich auch Zweifel bzgl. der Anwendbarkeit geäußert. Ich frage mich da insbesondere, ob dies nur für Unternehmer gilt, die sich als Nicht-Kaufleute qua Auftreten/Verhalten als Kaufleute gerieren - oder ob das auch für Fälle wie den hier gelten könnte (also quasi "unternehmerischer Rechtsschein" von Privatpersonen) ...?
Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
Aber wir hatten diese Diskussion ja mal mit der Frage des "Inhabers", wenn ich mich entsinne...
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Ja?  Ich erinnere mich nicht, muss ich gestehen ...
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29.03.2005, 19:44
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von hezen
Hi OBI, ja, daher hatte ich auch Zweifel bzgl. der Anwendbarkeit geäußert. Ich frage mich da insbesondere, ob dies nur für Unternehmer gilt, die sich als Nicht-Kaufleute qua Auftreten/Verhalten als Kaufleute gerieren - oder ob das auch für Fälle wie den hier gelten könnte (also quasi "unternehmerischer Rechtsschein" von Privatpersonen) ...?
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Grundsätzlich gilt dies für jeden, denn der Dritte ist ja hier schutzwürdig, der den Rechtschein Erzeugende jedoch nicht. Insofern würde ich sagen, dass es egal ist, ob dieser Privatperson oder Unternehmer ist. Aber hundert prozentig kann ich das jetzt nicht aus dem Stehgreif sagen...
Zitat:
Ja? Ich erinnere mich nicht, muss ich gestehen ...
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Schau mal hier... 
__________________
Hello again!
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29.03.2005, 19:52
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
Grundsätzlich gilt dies für jeden, denn der Dritte ist ja hier schutzwürdig, der den Rechtschein Erzeugende jedoch nicht. Insofern würde ich sagen, dass es egal ist, ob dieser Privatperson oder Unternehmer ist.
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Okay, dann hab ich ja einigermaßen richtig gelegen ...
Ah, ja, jetzt ... 
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