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Alt 16.05.2005, 18:33   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2005
diana81 macht alles soweit korrekt

Kündigungsfrist


hi leute...

also ich habe da ein kleines problem:

ich habe eine ausbildung 3 1/2 jahre gemacht und bin seit 1.8.04 in der firma auch angestellt. sehr zu meinem leid habe ich nur einen mündlichen arbeitsvertrag nach der ausbildung bekommen.
da ich jetzt aber noch ein studium machen will muss ich leider wissen wie lange da meine kündigungsfrist ist? zählt die zeit der ausbildung da mit rein? oder spielt mein alter (25) da eine rolle? ich weis zwar das es da diese gesetzliche kündigungsfrist von 4wochen zum 1. oder 15. eines monats gibt, aber trifft das auf mich auch zu?

ich wäre euch dankbar wenn ihr mir helfen könntet

eure diana

PS: noch toller wäre es wenn ihr mir den einen oder anderen gesetztestext reinkopieren könntet... aber das kann ich kaum noch verlangen oder?
diana81 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 16.05.2005, 18:39   #2
ingo
Guest
 
Zitat:
Zitat von http://www.jobware.de/ra/js/ku/2.html
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vier Wochen. Gekündigt werden kann zum Ende oder zum fünfzehnten eines Monats. Hat ein Betrieb weniger als zwanzig Arbeitnehmer, kann vereinbart werden, dass auch zu einem anderen Zeitpunkt gekündigt werden kann. Zugunsten des Arbeitnehmers verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn er länger als zwei Jahre bei einem Betrieb beschäftigt ist. Die Kündigung ist dann auch nur noch jeweils zum Monatsende zulässig. Arbeitet der Arbeitnehmer fünf Jahre bei einem Betrieb, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Bei einer Beschäftigung von acht Jahren kann der Arbeitnehmer nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, bei einer zehnjährigen Beschäftigung mit einer Frist von vier Monaten gekündigt werden. Bei zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate und sechs Monate bei fünfzehnjähriger Beschäftigung. Die Höchstdauer einer Kündigungsfrist sind sieben Monaten bei zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Befindet sich ein Arbeitnehmer noch in der Probezeit, kann er mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden oder selbst kündigen. Befindet sich ein Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub, kann er nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Erziehungsurlaubs gekündigt werden. Während einer Schwangerschaft und vier Monate nach einer Entbindung ist eine Kündigung unzulässig.
das ganze kommt übrigens aus treffer #2 nach dem füttern von google mit deiner überschrift
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Alt 16.05.2005, 18:55   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Ulm
mibu macht sich hier sehr viel Mühe
hallo diana,

wie ingo schon geschrieben hat beträgt die gesetzliche kündigungsfrist 4 wochen zum 15. oder zum ende eines kalendermonats.

gesetzliche regelung ist §622 BGB.
nachzulesen u.a. hier

gruss mibu!
mibu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2005, 19:44   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2005
diana81 macht alles soweit korrekt
also 4 wochen...

super ich danke euch...

liebe grüße diana
diana81 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2005, 18:47   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2001
xynn macht alles soweit korrekt
Übrigens müsstest du längst einen schriftlichen Vertrag bekommen haben:

Zitat:
Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.
§2 Nachweisgesetz
xynn ist offline   Mit Zitat antworten
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