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25.05.2005, 08:40
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#1
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Berlin
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Bildfreigabe-Text
Ein Kunde benötigt einen Text mit dem er sich von seiner alten Agentur und von Partnern bestätigen lassen kann, dass er die Bilder der alten Broschüre/der Partner-Broschüren frei für seine Webseite nutzen darf.
Nachtrag: Ich lasse den unten verfassten Text hier stehen, falls mal jemand sowas benötigt. Lest aber bitte meinen Hinweis der im Post unter dem Text steht
Geändert von Nina (25.05.2005 um 14:35 Uhr).
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25.05.2005, 08:45
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Berlin
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Ansatz den ich bisher habe:
Bildfreigabe
Ich besitze die nachweislichen Bildrechte an folgenden Aufnahmen und erteile hiermit der Firma XYZ die Genehmigung, die Bilder im Internet auf " www.xyz.de " zu publizieren. Die Freigabe betrifft folgende Bilder:
[detailierte Beschreibung der Bilder; idealerweise eine Kopie davon an die Freigabe anhängen, die nochmal unterschrieben wird]
Weder von der Fotografin/ dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Sollten Dritte wegen der Benutzung der Bilder Ansprüche gegen die Firma XYZ geltend machen (insbesondere wegen der Verletzung von Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Leistungsschutzrechten), verpflichte ich mich, der Firma XYZ sämtlichen Schaden zu ersetzen, der hierdurch entsteht.
Datum, Ort
Unterschrift
Geändert von Nina (25.05.2005 um 14:36 Uhr).
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25.05.2005, 14:34
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: Berlin
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Hab den Text einem befreundeten Rechtsanwalt vorgelegt, der meinte er wäre ok. Allerdings muss einem natürlich klar sein, dass es immer wieder vorkommen kann, dass Firmen denken sie hätten das Recht einem Partner auch die Nutzung zu erlauben, obwohl sie es nicht besitzen. In diesem Fall könnte der Partner trotzdem vom "echten Besitzer" verklagt werden. Man hätte mit dieser Freigabe zwar eine Handhabe, aber dann würde es halt auf einen Rechtsstreit zwischen den beiden Partnern rauslaufen (und irgendeiner der beiden müsste dem echten Besitzer vermutlich auf jeden Fall den Streitbetrag bezahlen).
Als kleine Absicherung ist es jedoch sicher sinnvoll.
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