wenn du umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer bist und in deiner rechnung Märchensteuer ausgewiesen hast ist das im Prinzip durchaus ok
Die Schweiz ist kein EU-Land und deswegen sind Umsätze mit Kunden dort nicht Umsatzsteuerpflichtig, der Kunde muss sie nicht an dich zahlen und du genausowenig ans Finanzamt.
Bist du aber Privatmensch und hast gar keine MWSt. ausgewiesen, muss der SChweizer auch deine volle Rechnung zahlen, also Druck machen! (brauchst ja einfach die Ware nicht zu verschicken, bis er komplett bezahlt hat)


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