Hey Fronk,
ich bin zwar genau wie mein Vorredner Saxoflyer auch der Meinung, dass du dich mal selbst auf die Suche machst und dir den Arsch platt sitzt vorm TFT....werd dir aber trotzdem mal Info´s geben...

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Zu 1.: Sobald nachgewiesen werden kann, dass dein Handeln als Verkäufer bei eBay, nichts mit Keller ausmisten und Garage plündern zu tun hat, und das können die SEHR GUT rekonstruieren, musst du ein Gewerbe anmelden, oder die Nebeneinkünfte dem FA gegenüber geltend machen.
Zu 2.: Gewerbeanmeldung beim ansässigen Ordnungsamt ca. 20,- / IHK-Jahresbeitrag fürs Kleingewerbe ca. 50,- -> Regionale Beitragsschwankungen / IHK & FA kommen nach der G-Anmeldung automatisch auf dich zu, da die 20,- für 2 Briefe á 0,55 EUR berechnet werden
Zu Rest von 2, zu 3.& zu 4.: Würde ich dir gerne nahelegen, mal die Site
www.internetrecht-rostock.de mit Ruhe, Sinn und Verstand zu studieren....druck sie dir aus und lies es echt 3mal durch und mach dir Notizen. Die haben sich auf den Handel bei eBay spezialisiert und allen Laien wie meiner und deiner einer, einige Ärgernisse erspart, die RICHTIG KOHLE kosten könnten, wenn man nicht aufpasst.
Don´t be affraid, start your dream n´trade! :-)
Sorry, ich reim die ganze Woche schon für meine Shirt-Motive...*gg*