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Alt 23.07.2005, 18:26   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2005
Fronk macht alles soweit korrekt

Nebengewerbe ab wann?


Hallo!

Ich würde mir gerne über E-bay (kaufen – Verkaufen) ein wenig Geld nebenbei verdienen, Hab aber keine Ahnung in wiefern das erlaubt ist und ab wann ich einen Gewerbeschein benötige!

Und daher habe ich einige fragen die ihr mir vielleicht beantworten könntet!

1. wie viel Umsatz darf ich bei E-bay machen ohne Gewerbeanmeldung?
2. was für kosten kommen auf mich zu (in welcher Höhe)wenn ich ein Nebengewerbe anmelde (Steuerberater, Finanzamt, ..............)?
3. was habe ich zu beachten bei einem Nebengewerbe?
4. was habe ich noch wichtiges vergessen?


Vielen Dank im Voraus
Fronk
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Alt 25.07.2005, 12:38   #2
TP-Moderator
 
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 31.07.2005, 00:59   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2005
Ort: NRW
Artrocker macht alles soweit korrekt
Hey Fronk,

ich bin zwar genau wie mein Vorredner Saxoflyer auch der Meinung, dass du dich mal selbst auf die Suche machst und dir den Arsch platt sitzt vorm TFT....werd dir aber trotzdem mal Info´s geben... )

Zu 1.: Sobald nachgewiesen werden kann, dass dein Handeln als Verkäufer bei eBay, nichts mit Keller ausmisten und Garage plündern zu tun hat, und das können die SEHR GUT rekonstruieren, musst du ein Gewerbe anmelden, oder die Nebeneinkünfte dem FA gegenüber geltend machen.
Zu 2.: Gewerbeanmeldung beim ansässigen Ordnungsamt ca. 20,- / IHK-Jahresbeitrag fürs Kleingewerbe ca. 50,- -> Regionale Beitragsschwankungen / IHK & FA kommen nach der G-Anmeldung automatisch auf dich zu, da die 20,- für 2 Briefe á 0,55 EUR berechnet werden
Zu Rest von 2, zu 3.& zu 4.: Würde ich dir gerne nahelegen, mal die Site www.internetrecht-rostock.de mit Ruhe, Sinn und Verstand zu studieren....druck sie dir aus und lies es echt 3mal durch und mach dir Notizen. Die haben sich auf den Handel bei eBay spezialisiert und allen Laien wie meiner und deiner einer, einige Ärgernisse erspart, die RICHTIG KOHLE kosten könnten, wenn man nicht aufpasst.

Don´t be affraid, start your dream n´trade! :-)

Sorry, ich reim die ganze Woche schon für meine Shirt-Motive...*gg*
Artrocker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2005, 23:50   #4
TP-Supporter
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von Fronk
ein wenig Geld nebenbei verdienen
Zitat:
IHK-Jahresbeitrag fürs Kleingewerbe
Dann wohler eher nicht:


Zitat:
Zitat von DIHK
Von der Beitragspflicht freigestellt sind "Bagatellgewerbetreibende", die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag bestimmte Grenzen – im Regelfall 5.200 Euro - nicht überschreitet.

Darüber hinaus sind seit dem 1. Januar 2004 natürliche Personen, die im Jahr 2004 oder später erstmalig selbstständig tätig werden, in den ersten zwei Jahren ihrer Geschäftstätigkeit vom Grundbeitrag und in den ersten vier Jahren von der Umlage befreit, wenn sie nicht im Handelsregister eingetragen sind und ihr Jahresertrag bestimmte Grenzen – im Regelfall 25.000 Euro - nicht überschreitet.
__________________
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Era W Xel ist offline   Mit Zitat antworten
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