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09.09.2005, 12:41
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2002
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Datenschutz - Auflistung von Firmen erlaubt?
Hallo alle!
Ich möchte auf einer gewerblichen HTML-Seite u.a. eine Auflistung einiger Gewerbebetriebe online stellen, die gewissen Kriterien entsprechen.
Die Liste soll nur den Namen der Firma, Spezialgebiet, Adresse sowie ggf. einen Link zur website beinhalten. Keine Telefonnummer oder Email-Adresse!
Zur rechtlichen Situation habe ich schon viel recherchiert, aber nichts konkretes gefunden, auch nicht hier im Forum...:
DARF ICH DENN DIESE FIRMEN UNGEFRAGT AUFLISTEN?
Kennt sich jemand aus... und kann mir das konkret beantworten?
edit - kurzer Nachtrag:
Ich liste Firmen auf, keine Privatpersonen (ich glaube das ist ein Unterschied?)
Geändert von Steffen (09.09.2005 um 13:00 Uhr).
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09.09.2005, 14:19
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Ulm
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Ja, da Firmendaten nun mal eben keine personenbezogenen Daten sind (es sei denn es handelt sich um Ein-Mann-Unternehmungen, da sollte man vorsichtig sein). Prinzipiell unterliegen aber Firmendaten nicht dem BDSG.
__________________
"Quis custodiet ipsos custodos?" Juvenal
Die archaische Kultur von Minos hat dem Minotaurus alljährlich ihre Kinder geopfert, um Sicherheit zu gewinnen. Eine demokratische Kultur, die ihre Prinzipien dem Terrorismus in den Rachen wirft, handelt nicht anders. H. Prantl in NZZ Folio 09/07
Webseiten & Datenschutz - eine kurze Zusammenfassung
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09.09.2005, 17:06
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Nov 2002
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Danke Dir! Wobei eine Ein-Mann-Firma ja auch eine Firma ist, bzw. ein Unternehmen... also "gewerblich"... hmmmmm
(Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand was gegen Werbung für sich hat, ist ja auch sehr gering. Aber was nur, wenn ich eine Firma aufliste, die lediglich der Steuervergünstigung dient, ob man mir dann an den Karren fahren kann?)
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10.09.2005, 02:32
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Ulm
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Also prinzipiell sind durch die Datenschutzgesetzgebung nur personenbezogene Daten geschützt, daher logischerweise Firmendaten nicht. Nur wenn jetzt die Firma aus nur einer Person besteht (und daher die Daten letztendlich personenbezogen sind) könnte es heikel werden - auch wenn der Betroffene wohl in der Regel nichts dagegen haben dürft, das sehe ich so wie Du.
Und wenn eine Firma nur zur Steuervergünstigung dient ist das ja immer noch eine Firma.
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"Quis custodiet ipsos custodos?" Juvenal
Die archaische Kultur von Minos hat dem Minotaurus alljährlich ihre Kinder geopfert, um Sicherheit zu gewinnen. Eine demokratische Kultur, die ihre Prinzipien dem Terrorismus in den Rachen wirft, handelt nicht anders. H. Prantl in NZZ Folio 09/07
Webseiten & Datenschutz - eine kurze Zusammenfassung
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