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Mahnung und gesetzliche Verzinsung
Auf der Seite 123recht.net habe ich gelesen das die mom. ges. Verzinsung bei 8,42% liegt. Das ist doch eine Jahreszinsatz, oder? Also wenn der Schuldner 30 Tage in Verzug ist, muss zuerst der Zinsatz von dem geschuldeten Betrag genommen werden und anschließend der Zinsbetrag durch 12 geteilt werden, oder?
Also bei 10,- Euro wären das...
10,- Euro + ((10,- Euro x 0,0842% Zinsatz)/12) = ca. 10,07 Euro
richtig, oder falsch?
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