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Thema: Beschränkung bei Gewerbeanmledung???

  1. #1
    TP-Member Pesarak ist auf einem guten Weg Avatar von Pesarak
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    Question Beschränkung bei Gewerbeanmledung???

    Hi Leute!


    Nun habe ich ein kleines.... nein eher großes Problem, worüber ich mir seit einiger Zeit den Kopf zerbreche... habe schon versucht mit der Suche-Funktion hier etwas passendes zu finden, aber war nicht das dabei was ich suche.... wäre also auch über jeden internen und auch externen Link dankbar!!!

    Also: Ich muss ein Gewerbe anmelden - aus mehreren Gründen.
    (werde das mal farblich absetzen damit es übersichtlicher ist)


    1. Das neue Studiengebührensystem besagt ja, dass ich ab dem 3. Semester nach der Regelstudienzeit Gebühren angefangen bei 500 € zahlen muss. Da hab ich mich jetzt informiert. Wenn man wo angestellt ist und nachweislich min. 14 Std./Woche arbeitet, kann man seine regelstudienzeit verdoppeln. Muss aber rechtzeitig angemeldet werden. Die letzten 4 Semester war ich zwar wo angestellt, wusste davon aber nix... nachträglich leider nix mehr geltend zu machen :-( Aber wenn ich mich jetzt selbstständig mache, und nachweislich so viel arbeite geht das trotzdem noch für die verbliebene Studienzeit.....

    2. Es gäbe einige Unternehmen sowie Privatpersonen für die ich Aufträge erledigen könnte. Diese brauchen aber unbedingt Rechnungen.... Dies wären Design- und Grafik Projekte.... hauptsächlich für den Druck, aber auch online.

    3. Nebenbei würde ich mich gerne noch als Party-Veranstalter versuchen....

    4.. Meine Eltern sind beide selbstständig. Vater: Dienstleistungen rund ums Haus und Transporte und Umzüge. Mutter: Seniorendienst.
    Diese laufen aber nicht soooo gut. Der Seniorendienst schon besser....

    5. Hin -und wieder gäbe es Promotion-Aktionen, die ich für verschiedene Unternehmen machen werde (z.B.: Mobilfunk, Hi-Fi, etc....) Diese natürlich auch nur auf Rechnung.



    So jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

    Ist es gesetzlich bzw. aus Sicht der Gewerbeanmeldung möglich all diese Arbeitsbereiche unter einem Gewerbe anzumelden?? Die Überlegung (für Punkt 4) war dann, dass meine Eltern dann unter meinem Gewerbe arbeiten könnten. Also bei mir angestellt mit einem "Angehörigen-Vertrag" --> darüber muss ich mich auch noch weiter informieren.

    Desweiteren ist die Frage die demnächst auch kommt.... Wir planen als Familie umzuziehen. Parallel suche ich mir aber auch eine eigene kleine Wohnung in meiner Uni-Stadt. Als selbständiger kann ich doch wasweisich wieviel Prozent pauschal von meiner Wohnung absetzen, oder?? Wäre es dann nicht noch günstiger/besser die große Familienwohnung auf meinen Namen bzw. meine Firma anzumieten?? Oder gar beide?? Oder die kleine dann über meine Eltern?? Diesbezüglich hab aber ehrlich gesagt noch gar nicht gesucht. Werde das noch machen.... aber wenn jemand hier schon was weiß oder passende Links intern oder extern direkt weiß wäre ich dankbar!!!


    WOW das war jetzt sehr viel..... hoffe der eine oder andere hat es doch noch bis hierher geschafft, und kann mir weiterhelfen...... Daaaaaaaaaanke!!!!

  2. #2
    TP-Member Pesarak ist auf einem guten Weg Avatar von Pesarak
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    weiß keiner irgendwas?? Leute bitte ist super wichtig!!! Ich weiß nicht wo oder wie ich mich darüber sonst erkundigen kann......... Oder vielleicht hat ja irgendjeamand auch nur einen Tipp wohin ich mich am besten wenden sollte???

    DANKE!!

  3. #3
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    Ist es gesetzlich bzw. aus Sicht der Gewerbeanmeldung möglich all diese Arbeitsbereiche unter einem Gewerbe anzumelden??
    Wieso nicht? Das machen doch sehr viele Leute.

    Als selbständiger kann ich doch wasweisich wieviel Prozent pauschal von meiner Wohnung absetzen, oder??
    Wenn ich R 42a EStR richtig in Erinnerung habe, wird das Büro bei Mietwohnungen dem privaten Bereich zugerechnet und folglich stellt es kein Betriebsvermögen dar.

    Du kannst also nur die Kosten im Rahmen des steuerlichen Arbeitszimmers geltend machen, den Teil der Wohnung jedoch nicht aktivieren.

    Zum Arbeitszimmer schau mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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