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Zitat von Tanja74
Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten und durch Anklicken des Buttons OK geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande.
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das ist sinngemäß so formuliert wie bei mir auch und eigentlich eindeutig

der Kunde gibt eine "verbindliche" Bestellung ab, geht also einen Kaufvertrag ein, von dem er erst mal nicht zurücktreten kann, also muss er die Ware auch abnehmen ...
Ob er sie
nach Lieferung dann wieder zurückschickt (14-tägiges Rückgaberecht) ist eine ganz andere Geschichte und damit erst mal nix zu tun.
andererseits: wenn der Kunde keine Vorkasse leistet - was willst du machen?
ihn mit Mahnungen oder gar Mahnbescheid zuwerfen?
wenn das mit mir jemand machen würde würde ich auf die Mahnung hin bezahlen und dann nach Lieferung von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen
und dann stehst du da wie vorher, hast die Ware besorgt, aber immer noch keinen Kunden dafür

und obendrein noch zusätzliche Kosten (Mahnung, Rückporto usw.)
rein juristisch kannst du den Kunden also auch bei Kaufvertrag auf Vorkasse zur Abnahme zwingen, rein realistisch betrachtet bringt dich das vor dem Hintergrund des Widerrufrechtes des Verbrauchers aber keinen Schritt weiter - ist leider so
wie lang sind denn die Lieferzeiten deines Vorlieferanten?
ist es nicht auch machbar, die Ware erst nach Zahlungseingang der Vorkassen-Rechnung zu bestellen?
oder gleich vom Vorlieferanten direkt dann an den Kunden schicken zu lassen?
solche Überlegungen würde ich an eurer Stelle machen
