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Alt 04.12.2005, 16:17   #1
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Registriert seit: Dec 2005
Foto macht alles soweit korrekt

Gewerbe anmelden: Ja oder Nein?


Hallo zusammen,

momentan habe ich hier eine echte Streitfrage, die mir bisher irgendwie jeder anders beantwortet hat. Ich dachte, vielleicht kann mir hier jemand einen verlässlichen Rat geben und wende mich daher an Euch. Viele FAQ's habe ich bereits gelesen und unter normalen Umständen würden diese mir auch reichen, allerdings fand ich bisher noch keine Antwort auf die Grundsatzfrage, die mich quält:

Wann muss ich ein Gewerbe anmelden und wann nicht, wenn ich eine Rechnung stellen möchte?

Hintergrund:

Ich fotografiere in meiner Freizeit und man hat eins meiner Fotos unberechtigter Weise für gewerbliche Zwecke verwendet. Nachdem ich meinen Anwalt eingeschaltet habe, wurde ein Vergleich geschlossen und für diesen Vergleich gilt es nun eine Rechnung zu stellen.

Die Fragen bzgl. der Rechnungsstellung konnte ich mir ja schon größtenteils durch die hervorragenden FAQ's hier beantworten. Aber eine Antwort auf die o.g. grundsätzliche Frage habe ich nicht finden können.

Um schnellstmöglich eine Rechnung stellen zu können - da ja ein Foto "verkauft" wird - habe ich gestern nun ein Gewerbe angemeldet. Da es sich meiner Meinung nach jedoch u.U. um eine einmalige Aktion handelt, bin ich mir gar nicht so sicher, ob das so eine gute Idee war...

Wäre für ein paar hilfreiche Worte wirklich dankbar...

Viele Grüße,

@Foto
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Alt 04.12.2005, 18:16   #2
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m.weed macht sich hier sehr viel Mühe
Also mein gesunder Menschenverstand sagt, daß Du als Fotograf Künstler bist.
Als Künstler kannst Du 1. mal verlangen was Du willst und 2. die Rechnung auf einen "Schmierzettel" stellen.

Wie gesagt, nur meine "Bauernschläue"

Aber das mit "Künstler" haut schon so hin, vorteil:
Du brauchst nur 7% MwSt. verlangen.

gruß
marco
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Alt 04.12.2005, 19:15   #3
TP-Moderator
 
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Wenn es sich um eine einmalige Aktion handelt brauchst du kein Gewerbe anmelden.

Du darfst also keine USt in der Rechnung ausweisen.


Zitat:
Zitat von m.weed
Als Künstler kannst Du 1. mal verlangen was Du willst und 2. die Rechnung auf einen "Schmierzettel" stellen.
Ich hoffe, dass du das nicht so meinst mit dem Schmierzettel. Es gelten nämlich die gleichen Vorschriften wie beim Gewerbetreibenden auch.

Zitat:
Zitat von m.weed
Du brauchst nur 7% MwSt. verlangen.
Die Sache mit den 7 % als Künstler stelle ich auch in Frage, da es nicht auf den Job an sich ankommt, ob man Künstler ist oder nicht, sondern auf die erbrachte Leistung und da können durchaus auch 16 % drin sein.

Gruß
Sven
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Alt 05.12.2005, 07:03   #4
TP-Insider
 
Benutzerbild von m.weed
 
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m.weed macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Die Sache mit den 7 % als Künstler stelle ich auch in Frage, da es nicht auf den Job an sich ankommt, ob man Künstler ist oder nicht, sondern auf die erbrachte Leistung und da können durchaus auch 16 % drin sein.
Da hast Du recht, es kommt aber immer darauf an, wie man etwas verkauft.

Verkaufst Du ein Foto = 16% Mwst.
Verkaufst Du aber nur die Nutzungsrechte an dem Foto = 7% Mwst.

Zitat:
Ich hoffe, dass du das nicht so meinst mit dem Schmierzettel. Es gelten nämlich die gleichen Vorschriften wie beim Gewerbetreibenden auch.
Wie gesagt, nur meine Meinung gewesen, ich hätte das unter Künstlerische Freiheit eingeordnet.

gruß
marco
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Alt 06.12.2005, 14:13   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Dec 2005
prompt macht alles soweit korrekt
Hallo,

aus eigener Erfahrung kann ich dir deine Frage folgendermaßen beantworten:

Wenn du eine künstlerische Tätigkeit ausübst musst du nicht zwingend ein Gewerbe anmelden, sondern kannst dies freischaffend abrechnen. Dabei ist nicht alleine die Frage entscheident, wieviel oder ob du UST berechnest, sondern auch wie du deine Einnahmen beim Finanzamt versteuerst. Als Freischaffender wird dies mit dem Lohnsteuer-Jahresausgleich gemacht. Dort musst du deine Einnahmen dann nachträglich versteuern.
Dazu brauchst du natürlich Belege und deshalb würde ich das mit dem Schmierzettel auf keinen Fall machen!
Vorteil als Freischaffender ist, besonders wenn es ein einmaliges Geschäft ist, dass du nicht gezwungen bist monatlich deine UST-Voranmeldung beim Finanzamt einzureichen.
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Alt 06.12.2005, 17:47   #6
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Vorteil als Freischaffender ist, besonders wenn es ein einmaliges Geschäft ist, dass du nicht gezwungen bist monatlich deine UST-Voranmeldung beim Finanzamt einzureichen.
Bis auf diesen Satz will ich das so abhaken.

Bei der Abgabe der USt-Erklärung kommt es nicht auf die einkommensteuerliche Einkunftsart an (Gewerbe oder Freiberufler), sondern auf die Höhe der umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen, vgl. § 18 UStG. Insofern kann es auch gut sein, dass Freiberufler monatlich USt-Voranmeldungen abgeben müssen.

Gruß
Sven
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