Hallo zusammen,
momentan habe ich hier eine echte Streitfrage, die mir bisher irgendwie jeder anders beantwortet hat. Ich dachte, vielleicht kann mir hier jemand einen verlässlichen Rat geben und wende mich daher an Euch. Viele FAQ's habe ich bereits gelesen und unter normalen Umständen würden diese mir auch reichen, allerdings fand ich bisher noch keine Antwort auf die Grundsatzfrage, die mich quält:
Wann muss ich ein Gewerbe anmelden und wann nicht, wenn ich eine Rechnung stellen möchte?
Hintergrund:
Ich fotografiere in meiner Freizeit und man hat eins meiner Fotos unberechtigter Weise für gewerbliche Zwecke verwendet. Nachdem ich meinen Anwalt eingeschaltet habe, wurde ein Vergleich geschlossen und für diesen Vergleich gilt es nun eine Rechnung zu stellen.
Die Fragen bzgl. der Rechnungsstellung konnte ich mir ja schon größtenteils durch die hervorragenden FAQ's hier beantworten. Aber eine Antwort auf die o.g. grundsätzliche Frage habe ich nicht finden können.
Um schnellstmöglich eine Rechnung stellen zu können - da ja ein Foto "verkauft" wird - habe ich gestern nun ein Gewerbe angemeldet. Da es sich meiner Meinung nach jedoch u.U. um eine einmalige Aktion handelt, bin ich mir gar nicht so sicher, ob das so eine gute Idee war...
Wäre für ein paar hilfreiche Worte wirklich dankbar...
Viele Grüße,
@Foto