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Thema: Auftrag bei Nichtzahlung schriftlich stornieren?

  1. #1
    TP-Member Shiny macht alles soweit korrekt
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    Auftrag bei Nichtzahlung schriftlich stornieren?

    Hallo,

    ich betreibe einen Onlineshop in dem ich Dienstleistungen in handwerklichen Bereich anbiete.
    Ich liefere nur gegen Vorkasse.

    Hin und wieder kommt es vor, das Kunden bei mir Ware bestellen, die sie dann aber nicht bezahlen. In der Regel schicke ich ein, oder zwei Erinnerungen per Email und nehme den Auftrag anschliessend aus meinem Shopsystem heraus.

    Normalerweise ist der Auftragswert nicht so hoch, das sich ein Mahnverfahren lohnen würde. Da ich mit der Fertigung erst nach Zahlungseingang beginne, entsteht mir, ausser dem Verwaltungsakt kein Schaden.

    Ich möchte nun wissen, ob ich bei dem Kunden diesen Auftrag schriftlich stornieren muss, bzw ihn per Email darüber in Kenntnis setzen muss? Ich möchte verhindern, das diese Leute Monate später die Ware zum damals aktuellen Preis einfordern können. Neue Produkte biete ich nämlich meist zum Einführungspreis an, aber eben zeitlich begrenzt.

    Und eine zweite Frage hinterher, weil manchmal doch ein recht hoher Auftragswert zustande kommt: wie sinnvoll ist die Einleitung eines Mahnverfahren, wenn man so wie ich die Ware erst nach Vorkasse anfertigt und liefert?
    Was kostet sowas, wenn man es über ein Inkassobüro laufe lassen würde? Oder gibt es andere Alternativen?

    Danke schonmal im voraus!

  2. #2
    TP-Senior overflood macht alles soweit korrekt Avatar von overflood
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    Ich würde in dem Kaufvertrag bei der Bestellung darauf hinweisen, dass die Bestellung nur gültig ist, insofern man innerhalb der nächsten 14 Tage bezahlt.

    Inkassobüro kostet glaube 20 Euro pauschal o.ä... Google hilft.
    Webdesign Kassel | Artikel schreiben | Dach neu decken?
    Nichts ist wertvoller auf der Welt, als eine Idee, deren Zeit gekommen ist. Victor Hugo

  3. #3
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    zum ersten teil der Frage: solltest du in deinen AGB irgendwie regeln, z.B. so, wie overflood vorschlägt.

    Zitat Zitat von Shiny
    Oder gibt es andere Alternativen?
    ja, gibt es: ich bin z.B. Mitglied im Einzelhandelsverband, da gehören anwaltliche Mahnschreiben zum im Mitgliedsbeitrag enthaltenen "Rechtsschutz". Wenn einer meiner Kunden also nach mahnung nicht zahlt, faxe ich das an den entsprechenden Anwalt, und der macht alles weitere. Vielleicht gibt es für deine Branche auch einen Interessensverband der so etwas bietet? Frag' mal bei der IHK, Handwerkskammer oder bei KollegInnen nach

    und dieser Sticky-Thread beschäftigt sich genau mit dem Thema und zeigt weitere Alternativen auf

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