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07.01.2006, 12:12
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2006
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Was soll'mer machen?
Hallo allesamt!
Also ich habe mich hier auf euren Seite mal umgeschaut und bin der Meinung ihr könnt mir meine Fragen am ehesten beantworten.
Vorgeschichte:
Wir (ein paar Studenten, 2 Azubis und ein Bundi) haben uns in der jugend aus Spaß zum "Mobilen Partykommando" zusammengeschlossen. Wir haben eine eigene Website und haben aber bis jetzt alles nur im privaten Rahmen gemacht.
Die Sache reifte und gedieh und nun stellt sich uns die Frage: Gewerbe oder nicht? Das Problem an der Sache ist, dass einige von uns Bafög bekommen und andere halt azubis sind. Also was für folgen hat das, wenn wir uns jetzt mit einem Gewerbe anmelden, bzw. müssen das dann alle die mitmachen oder nur einer, und wenn ja als was laufen dann die anderen. Fragen über Fragen, ich hoffe ihr könnt helfen.
Danke schon mal!
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07.01.2006, 12:16
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Stuttgart
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Die, die in der Ausbildung sind, müssen auf jeden Fall in ihrem Vertrag nachschauen, ob sie überhaupt einen Nebenjob annehmen dürfen, bzw. ein Gewerbe anmelden dürfen. Oder im Zweifelsfall im Betrieb nachfragen.
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07.01.2006, 12:19
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2006
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Ja aber mal angenommen die dürfen nicht. Können die dann trotzdem irgendwie mitmachen. Gerade die beiden haben wichtige Aufgaben.
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07.01.2006, 12:26
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Dec 2005
Ort: Stuttgart
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Müssten sie bei dem Betrieb nachfragen, ob sie vielleicht einen Job auf 400 Euro-Basis machen dürfen, und ihr müsstet sie dann halt auf 400 Euro-Basis einstellen.
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07.01.2006, 13:21
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#5
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Niederbayern
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Beim Chef auf jeden Fall nachfragen! Das kann ein Grund zur fristlosen Kündigung sein - und das ist der "Spass" sicher nicht wert...
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07.01.2006, 19:47
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2006
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Danke für die antworten.
Wie ist das eigentlich mit dem Gewerbe an sich, kann man sowas mit dem Bafög vereinbaren oder sollte ich das dann lieber bleiben lassen.
Und eine Frage die mir grade einfällt: Hat man eigentlich irgendwelche laufenden Abgaben zu erwarten, auch wenn man keinen Umsatz macht? Also als Partyservice würden wir ja kaum in eine Handelskammer fallen, oder?
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08.01.2006, 11:39
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#7
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Guest
Registriert seit: May 2005
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Hallo,
zeig doch mal bitte die WebSeite das würde mich mal interesieren was Ihr so alles bietet und so *fg*
Gruß Blacky
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08.01.2006, 18:56
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Hoppala, ich bin zwar ebenfalls kein Fachmann aber ich glaube hier wird einiges durcheinander geworfen...
1) In den meisten Ausbildungsverträgen steht, daß Azubis keiner Nebentätigkeit nachkommen dürfen die in irgendeiner Weise die Ausbildung beeinträchtigt. Das dies ein Grund für eine fristlose Kündigung ist halte ich persönlich für ein Märchen (da Azubis sonst in fast jeder Hinsicht praktisch unkündbar sind), aber zweifellos handelt man sich eine Menge Stress und Ärger ein wenn man das hinter dem Rücken des Betriebs macht. Also: Chef die Sache vernünftig erklären, ein formloses Schreiben aufsetzen und unterschreiben lassen. Wenn er dies nicht tut, wird er höchstwahrscheinlich auch keine Nebentätigkeit auf 400 Euro-Basis akzeptieren, also sind die Überlegungen in dieser Hinsicht wohl auch hinfällig.
2) Staatliche Leistungen wie Bafög (oder auch Kindergeld) sind von Einkommen abhängig. Die Eröffnung eines Gewerbes hat damit also erst einmal nichts zu tun, ihr müsst aber bei steigenden Gewinnen natürlich damit rechnen, daß diese gekürzt (beim Bafög je nach Höhe des eigenen Einkommens) oder beim übertreten eines Betrages ganz gestrichen wird (beim Kindergeld ab ca. 7400 Euro). Da müsstet ihr euch informieren.
3) Ob ihr fixe Kosten habt, die unabhängig vom Umsatz anfallen (und somit auch dann, wenn ihr gar keinen Umsatz macht), müsstet ihr selbst am besten wissen. Mitglied der regionalen IHK werdet ihr als "Dienstleister" ganz automatisch, da kommt ihr auch nicht drum herum. Die Beitragssätze sind unterschiedlich, unter Umständen zahlt ihr auch erst einmal gar nichts (zu geringer Gewinn oder Existenzgründer-Regelung... je nach IHK). Wenn doch, sind die Beiträge nach Gewinn gestaffelt und in der Regel halten die sich wirklich in Grenzen.
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