Hallo,
vielen Dank für eure Beiträge.
Ja was ist damit das dieses Gerät individuell für ihn angefertigt wurde und absolut nicht meinem normalem Angebot im Shop entspricht. Es wurden mehrere Teile auf seinen Wunsch hin eingebaut.
Außerdem wurde die Bestellung NICHT über den Shop ausgeführt. Er hat meine Webseite gefunden und mich dann angemailt. Danach haben wir persönlich telefoniert und die Wünsche abgesprochen. Dann habe ich ihm schriftlich ein Angebot gesendet. Dieses Angebot hat er bestätigt und bekam von mir eine Rechnung, wieder schriftlich die er dann per Vorkasse bezahlt hat. Gilt dann das gleiche ? Also die Bestellung kam nicht über die Abwicklung vom Shop.
Außerdem wurde das Gerät für ihn verändert. Dabei meine ich nicht nur die 2 GB RAM usw. Das sind ja Kleinigkeiten die nicht zählen.
Grüße,
Visionsurfer


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Ich bin aus Österreich und kann Dir deshalb keinen verbindlichen Rat erteilen, aber IMO fällt das mit der individuellen Anfertigung nicht unter das Fernabsatzgesetz (oder wie_auch_immer_das_heißen_mag) und es ist überdies fraglich, ob die vorliegende Form der Anbahnung und Abwicklung dieses Gesetz überhaupt anwendbar macht.