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15.06.2006, 00:17
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2006
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Kundengutschriften / Liefergutschriften
Hallo zusammen, ich habe eine kurze frage.
Ich bringe gerade mein kassenbuch auf vorderman und habe gesehen, das ich einige Kunden- und Lieferrantengutschriften habe.
Meine frage nun :
Wie verbuche ich diese im meinem Kassenbuch ?
Ich weise KEINE MwSt aus nach §19 UstG.
Vielen Dank für die schnelle antworten
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16.06.2006, 11:17
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Zitat:
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Zitat von tilly
Ich bringe gerade mein kassenbuch auf vorderman
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Das Kassenbuch muss immer den aktuellen Stand haben, also wenn du heute deine Kasse zählst, dann muss genau das drin sein, was auch im Kassenbuch steht.
Gutschriften haben im Kassenbuch nix zu suchen, du trägst da ja nur ein, was du wirklich eingenommen hast.
Wie machst du denn deine Buchhaltung?
Erfasst du deine Belege debitorisch/kreditorisch, oder machst du nur eine Excel-Tabelle, in der du alle Einnahmen einträgst?
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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16.06.2006, 12:24
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2006
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Kassenbuch
Ich trage meine eingaben und ausgaben ein, die ich mit rechnungen auf meinem Kontaoauszug abgleiche.
Und da die Gutschriften auf den kontoauszügen draufsind, muss ich das ja irgendwie verbuchen oder nicht?
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16.06.2006, 12:43
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Also mal angenommen, du schreibst eine Rechnung über 100,- und bekommst aus irgend einem Grund nur 80,- und das ist auch o.k. so, dann schreib doch einfach die 80,- als Einnahmen auf und mach Dir einen Vermerk auf der Rechnung, die du dann hinter den Kontoauszug heftest. So siehst du auf den ersten Blick direkt, dass du weniger bekommen hast, und durtch deine Notiz weist du auch Jahre später noch, warum...
Bei den Ausgaben würde ich das auch so machen, immer die von Dir überwiesenen Beträge als Aufwand behandeln. Bekommst du eine Gutschrift, und auch den Betrag auf dein Konto gutgeschrieben, dann mindert das deinen Aufwand.
Aber was hat denn jetzt dein Konto mit dem Kassenbuch zu tun?
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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16.06.2006, 12:47
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ob sie "Kassenbuch" mit der Auflistung der Einnahmen/Ausgaben a la EÜR verwechselt ???
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16.06.2006, 12:56
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2006
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Kassenbuch
Ich muss ja das eingangs und ausgangsdatum wissen, deswegen vergleiche ich die rechnungen mit meinen Kontoauszügen.
Und die Liefergutschrift:
Ich habe eine LR in höhe von 100,-€ bezahle diese und bekomme, weil ein teil der wahre nicht Lieferbar ist eine Gutschrift in höhe von 20,-€ auf mein Konto zurück überwiesen. Dann habe ich auf meinem Konto wieder 20,- mehr als wie im kassen buch steht.
Und bei einer Kundengutschrift:
Ich verkaufe einem Kunden Ware für 100,-€ er hat bezahlt die Ware erhalten und möchte Sie dann doch nicht, und schickt Sie mir zurück. als zahle ich Ihm die 100,- wieder aus. Da ich Sie aber als einnahme verbucht habe habe ich ja am ende teoretisch 100,- zuwenig in der kasse.
ODER GANZ ANDERS GESAGT wo trage ich die KG und LG in der EÜR ein ?
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