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Alt 28.07.2006, 17:02   #1
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Gutachten als Nebengewerbetreibender


Hallo Zusammen,

darf ich als Gewerbetreibender Gutachten über z.B. Blitzschäden erstellen? Akzeptieren das die Versicherungen?
Ich hab ein Nebengewerbe auf Webdesign und Handel mit EDV-Komponenten.


Vielen Dank


MfG

Marc Risse
marcrisse ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.07.2006, 17:19   #2
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Ich denke eher nicht. Gutachter müssen bestimmt irgendwo ihr Fachwissen nachweisen...
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2006, 18:12   #3
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Zitat:
Zitat von MaWeSol
Ich denke eher nicht. Gutachter müssen bestimmt irgendwo ihr Fachwissen nachweisen...
Naja, ich glaub nicht dass es dafür ne Art Prüfung gibt, oder? Ne Ausbildung zum Fachinformatiker und 8 Semester Informatik-Studium kann ich vorweisen - sollte ausreichen, oder?
Hat jemand ne Idee wo man das nachlesenn könnte? Gibts da "Gesetze"? Wer entscheidet sowas? Handelskammer?
marcrisse ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2006, 18:15   #4
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Zitat:
Zitat von marcrisse
Naja, ich glaub nicht dass es dafür ne Art Prüfung gibt, oder?
Ich glaub das aber wohl und außerdem muss man zugelassen oder "vereidigt" oder sowas sein. Könnt ja sonst jeder kommen....

Und was dein Informatik-Studium mit z.B. Brandschäden durch Blitzeinschlag zu tun haben soll, verschließt sich mir völlig.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.07.2006, 18:19   #5
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Zitat:
Zitat von dorintia
Und was dein Informatik-Studium mit z.B. Brandschäden durch Blitzeinschlag zu tun haben soll, verschließt sich mir völlig.
Dem schließe ich mich an.
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Alt 28.07.2006, 18:23   #6
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Kurz und knapp: http://www.saarland.ihk.de/ihk/sach/s1.htm
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>>> der code ist so scheisse, soweit hab ich nicht gelesen <<<
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Alt 28.07.2006, 18:26   #7
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Oder allgemein: http://de.wikipedia.org/wiki/Sachverst%C3%A4ndiger
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Alt 19.08.2006, 20:25   #8
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csk-koehler macht alles soweit korrekt
Talking

Gutachten


Also erstmal ist das so.
Ein Gutachten darf nur ein öffentlich bestellter Gutachter machen.
In deinem Arbeitsbereich jedenfalls ist das so.

Sollte ein KUNDE einen Überspannungsschaden haben den er über die Hausrat abdecken will dann kannst du dies tun auch als Nebengewerbe.
Allerdings handelt es sich hier nicht um ein Gutachten sondern um einen Vergleich so nennt man das. Das heißt du vergleichst die Kosten einer Indstandsetzung des Gerätes gegenüber einem Neuerwerb. Diesen Kostenvergleich übergibst du im Rahmen eines Angebotes dem Kunden und der Sendet diesen bei der Versicherung ein.

Die Versicherung entscheidet nun ob sie einen Gutachter hinzuzieht oder nicht und bezahlt den schaden dem Kundenentsprechend.

Ein Gutachter muß bei der zuständigen IHK registriert und bestellt werden. Dies muß beantragt werden und dann muß auch jedemenge nachgewiesen werden. Gutachter sind immer öffentlich bestellte Menschen die enormen Prüfungen unterliegen. Hoffe das hilft in diesem Fall mal weiter und klärt einiges. wobei noch anzumerken ist das jede IHK das anders sieht mit den Zulassungsvorrausetzungen.

mfg

Stefan
csk-koehler ist offline   Mit Zitat antworten
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