Also erstmal ist das so.
Ein Gutachten darf nur ein öffentlich bestellter Gutachter machen.
In deinem Arbeitsbereich jedenfalls ist das so.
Sollte ein KUNDE einen Überspannungsschaden haben den er über die Hausrat abdecken will dann kannst du dies tun auch als Nebengewerbe.
Allerdings handelt es sich hier nicht um ein Gutachten sondern um einen Vergleich so nennt man das. Das heißt du vergleichst die Kosten einer Indstandsetzung des Gerätes gegenüber einem Neuerwerb. Diesen Kostenvergleich übergibst du im Rahmen eines Angebotes dem Kunden und der Sendet diesen bei der Versicherung ein.
Die Versicherung entscheidet nun ob sie einen Gutachter hinzuzieht oder nicht und bezahlt den schaden dem Kundenentsprechend.
Ein Gutachter muß bei der zuständigen IHK registriert und bestellt werden. Dies muß beantragt werden und dann muß auch jedemenge nachgewiesen werden. Gutachter sind immer öffentlich bestellte Menschen die enormen Prüfungen unterliegen. Hoffe das hilft in diesem Fall mal weiter und klärt einiges. wobei noch anzumerken ist das jede IHK das anders sieht mit den Zulassungsvorrausetzungen.
mfg
Stefan
