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Alt 07.11.2006, 14:26   #1
TP-Senior
 
Benutzerbild von supremacy
 
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supremacy macht alles soweit korrekt

Kündigung während der Ausbildung


Hallo zusammen,

jetzt ist es amtlich. Ich werde zum 30.11.2006 gekündigt. Meine Abschluss-
prüfung wäre Mai 2007. Zur Vorgeschichte... mein Arbeitgeber hat noch ca.
fünf Gehaltszahlungen bei mir offen. Vom Arbeitsamt bekomme ich drei
dieser Gehälter gezahlt (Insolvenzgeld). Jetzt mache ich mir natürlich über
einige Dinge sorgen. Zum einen wäre da meine Prüfung die ich eventuell
nicht machen kann und zum anderen das restliche Geld was ich noch zu
bekommen habe. So mir wurde jetzt gesagt das die Anmeldung für die
Prüfung dieses Jahr noch ins Haus käme. Mein Arbeitgeber hat mir noch
zugesichert diese Anmeldung auszufüllen und zur IHK zu schicken. Die
Anmeldung kostet soweit ich weiß auch nochmal 650 Euro + X Euro was
das Unternehmen nicht zahlen kann. Naja da muss ich wohl in die eigene
Tasche greifen. Wenn ich für die Prüfung zugelassen werde brauch ich aber
soweit ich weiß einen Arbeitsplatz wo ich einen von drei Teilen der Prüfung
machen kann. Hat jemand vielleicht ein paar gute Tips oder steckt in einer
ähnlichen Situation? Oder Steckte mal in einer ähnlichen Situation?
Ich fühle mich im Moment ein wenig im Stich gelassen von diversen Ämtern
bekommt man teilweise sehr schwankende Aussagen zu hören.
Bitte daher um Rat und Hilfe.

Danke schonmal im Voraus.
supremacy ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 07.11.2006, 15:35   #2
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Logge ist auf einem guten Weg
Ist dafür nicht die IHK zuständig? Soweit ich weiß, muss es dir ermöglicht werden deine Ausbildung zu beenden, auch wenn die Firma Konkurs geht!
__________________

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Alt 07.11.2006, 15:44   #3
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danis` ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdanis` ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdanis` ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdanis` ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdanis` ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
So wurd mir das auch in der Berufsschule erzählt!
Wenn dein Unternehmen Pleite macht -> IHK sorgt für einen neuen Betrieb

Ich wünsche dir schonmal im Vorfeld viel viel Glück,
so eine Situation ist echt verdammt blöd!
danis` ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2006, 15:51   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
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ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Logge
Ist dafür nicht die IHK zuständig? Soweit ich weiß, muss es dir ermöglicht werden deine Ausbildung zu beenden, auch wenn die Firma Konkurs geht!
Hmmm... ich bin mir ziemlich sicher das dem nicht so ist... aber vielleicht hat sich das ja inzwischen geändert.

Da du aber ja den größten Teil deiner Ausbildung schon hinter dir hast und nur wenige Monate zu überbrücken sind, wird die IHK dich sicher zu Prüfung zulassen, selbst wenn du in den letzten Wochen nicht mehr in einem Betrieb tätig sein solltest. Zumindest kenne ich hier einen solchen Fall - derjenige hat sich dann einfach in den letzten Monaten zu Hause auf die Prüfung vorbereitet. Wenn die bisherigen Leistungen im Betrieb und in der Berufschule in Ordnung sind, sollte das kein Problem sein.
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2006, 18:43   #5
TP-Senior
 
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supremacy macht alles soweit korrekt
danke schonmal für die vielen antworten.
also ich bin mir nicht sicher ob die ihk für einen ausweichsbetrieb sorgt.
da muss ich mich nochmal erkundigen, es ist bloss schwierig da mal jemanden
an die leitung zu kriegen der auch wirklich was dazu sagen kann -.-
die leistungen in der schule sind naja ich wills mal so sagen: mieserabel
liegt daran das ich während der berufschulzeit oft im betrieb involviert war,
daher viele fehlzeiten und dementsprechend schlechte noten.
supremacy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2006, 23:26   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
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Zitat:
Zitat von supremacy
danke schonmal für die vielen antworten.
also ich bin mir nicht sicher ob die ihk für einen ausweichsbetrieb sorgt.
da muss ich mich nochmal erkundigen, es ist bloss schwierig da mal jemanden
an die leitung zu kriegen der auch wirklich was dazu sagen kann -.-
die leistungen in der schule sind naja ich wills mal so sagen: mieserabel
liegt daran das ich während der berufschulzeit oft im betrieb involviert war,
daher viele fehlzeiten und dementsprechend schlechte noten.
Aber der Betrieb ist doch verpflichtet, dich für die Berufschule freizustellen. Wenn er dies nicht gemacht hat hast du mindestens zwei Jahre Zeit gehabt, dich bei den entsprechenden Stellen zu melden... egal.

Das macht es aber natürlich schwieriger, einen Betrieb für die Zwischenzeit zu finden oder eine wie oben beschriebene Zulassung zu Prüfung durch die IHK zu erwirken. Meines Wissens unterstützt dich die IHK bei der Suche nach einem Betrieb, aber sie ist - denke ich - nicht verpflichtet, dir eine Stelle anzubieten. Wäre ja auch unsinnig - die Betriebe sind nun einmal unabhängig, insofern würden sich die Kammern sicher nicht so eine Verpflichtung an den Hals hängen.
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.11.2006, 23:58   #7
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War vor einigen Jahren in einer ähnlichen Situation. Bin dann zur IHK, die haben mich für Prüfung angemeldet und ich konnte mich in den drei Monaten bis zur Prüfung daheim vorbereiten. Die Kosten für die Prüfung musste ich nicht tragen, hat die IHK übernommen.

Geh einfach mal persönlich zur IHK. Habe mit denen nur gute Erfahrung gemacht und damals eine Menge Hilfe angeboten bekommen. Die hätten mir einen neuen Ausbildungsplatz gesucht und wollten mir sogar einen Anwalt stellen, für den Fall das ich gegen meinen Ex-Ausbildungsbetrieb Klage (war natürlich kein Konkurs der Firma sondern hatte andere Gründe).
Kann dir nur empfehlen einen Termin zu machen und offen mit denen zu reden.

Grüße
Stefan
SonKite ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 08.11.2006, 09:38   #8
TP-Senior
 
Benutzerbild von supremacy
 
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supremacy macht alles soweit korrekt
Das mit dem persönlichen Erscheinen ist sicher eine gute Idee.
Werd direkt mal dort anrufen und etwas vereinbaren.
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Alt 08.11.2006, 11:04   #9
TP-Moderator
 
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Hallo,
als Azubi ist deine Sitiuation durch die Insolvenz des Arbeitgebers sicherlich nicht einfach.

Als Info: Sobald der Arbeitgeber die Insovenz beim Amtsgericht abgibt oder einreicht zahlt das Arbeitsamt drei Monate lang deinen Lohn als sog. Insolvenzgeld. Nach Ablauf dieser drei Monate zieht die Kündigungsfrist, die aber bei einer Insolvenz auf ein Mindestmaß gekürzt wird. Da der Arbeitgeber kein Geld mehr hat (dich somit nicht mehr bezahlen kann) wirst du von Heute auf Morgen freigestellt, mit dem lapidaren Kommentar, dass man möglichst vorher noch seinen Resturlaub nehmen soll.

Zu den noch ausstehenden Gehältern (zwei Monate): Das sieht für dich ganz schlecht aus. Die Kasse ist wie gesagt leer, man spricht auch davon - es ist keine Masse mehr vorhanden. Der Arbeitgeber wird erhebliche Schulden bei den sog. Gläubigern (Banken, andere Firmen etc.) haben. Von der Masse die evtl. noch vorhanden ist, das kann auch ein Gebäude, Maschinen, Büroeinrichtungen sein, bekommen zuerst die großen Gläubiger, d.h. die Banken ihr Geld. Üblicherweise übernimmt ein Insolvenzverwalter die Firmenführung. Dieser sorgt entweder dafür das sich ein interessiertes Unternehmen für die Übernahme findet oder es wird alles verkauft. Aus diesen Erlösen bekommen anschließend die Gläubiger teilweise ihr Geld.

Um noch eine Chance zuhaben überhaupt etwas Geld wiederzubekommen, musst du deinen Insolvenzverwalter ansprechen und deine Gehaltsforderung in einer sog. Insolvenztabelle anmelden. Dies alles wird beim Amtsgericht mit eingereicht. Ich möchte dir jedoch keine zu großen Hoffnungen machen, da du von den einigen hundert Euro als Bsp. nur 7,80 zurückbekommst. Das Verfahren beim Amtsgericht dauert auch sehr lange, wahrscheinlich tut sich da erst was nach ca. 2 Jahren.

Um deiner Anmeldung zur Prüfung Nachdruck zuverleihen, kannst du dich an den Insolvenzverwalter wenden. Ihm obliegt auch die Pflicht sich insbesondere um die Auszubildenden zukümmern. Die Meinungen deiner ehemaligen Chefs, Meister kannst du ruhig in die Tonne kloppen, da diese absolut nichts mehr zu sagen haben. Auf die Aussage, das man dich noch zur Prüfung anmeldet würde ich nicht vertrauen - die haben andere Probleme und es wird ihnen extrem ausgedrückt auch Sch.... egal sein! Der Insolvenzverwalter ist der neue Chef.

Vertraue aber nicht darauf, das man dir eine neue Stelle vermittelt. Mit der Zahlung des Insolvenzgeldes bist du bereits Arbeitslos. Ergreife Eigeninitiative und schreibe schnellstens Bewerbungen. Du musst jetzt den Takt der Trommel rapide erhöhen und wenn dir die Zeit dazu fehlt musst du dir halt einige Tage Ruhe durch deinen Hausarzt verordnen lassen.

Gleichfalls würde ich mich, wie meine Vorredner erläutert, an die IHK wenden.

Tröste dich ich hatte vor gut vier Jahren auch eine Insolvenz durchgemacht und keinen einzigen Cent wiederbekommen, 3 Gehälter, Urlaubsgeld, sowie eine Abfindung für 11 Jahre Betriebszugehörigkeit waren futsch. Davon hätte ich mir locker einen Kleinwagen zulegen können. So spielt leider das Leben mit einem.

Ich wünsche dir daher Good Luck, dass Wichtigste ist deine Prüfung, Abschluß!
__________________
Gruß HMV


Geändert von His.Master's.Voice (08.11.2006 um 11:25 Uhr).
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