Ich schreibe die Tage was dazu, falls bis dahin nicht schon jemand geantwortet hat. Ich bin gerade etwas im Stress. Deswegen kann ich dir momentan keine Antwort geben.
Hallo,
wie ihr dem Titel schon entnehmen könnt, möchte ich ein (klein) Gewerbe anmelden. Ich will "nur" eine Dienstleistung im Internet anbieten. Ich will Webspace/Gameserver sonstige Servertechnischen Sachen anbieten. Vor genau einem Jahr habe ich aufgehört, dies ohne eine Gewerbsanmeldung zu tun, es lief prima, deswegen habe ich mich jetzt entschlossen diese Sache wieder aufzuziehen, legal und öffentlich. Soweit bin ich auch schon mächtig dabei Informationen zu sammeln, denn mein Vater möchte mir befor er sein ja gibt mich noch einiges Fragen. Also ich habe ja als Gewerbe eigentlich nur eine zwingliche Ausgabe, der Steuerberate, denn ich kann dass nicht. Liege ich mit der Aussage richtig? Als Unternehmen das eine Dienstleistung gegen Geld leistet, bin ich doch bestimmt auch zu irgendwas verpflichtet, oder? Ich hab ja einerseits, wenn ein Kunde über die Homepage bestellt, eine AGB bereitgestellt. Doch gibt es irgendwelche allgemeine vorschriften, die mich zu irgendwas verpflichten, eine Verantwortung zu tragen, die ich mit einer AGB nicht verändern kann?
Wie läuft es mit dem Steuerberater ab. Ich habe mir gedachte, ich habe bereits ein Webinterface gemacht, womit ich die Kundenrechnungen alle im Überblick hab, muss ich die dann alle ausdrucken und dem Steuerberater schicken? Geht das auch irgendwie anders? Gibt es sonst noch Verantwortungen die ich übersehen habe, die wichtig sind? Ich würde dies ja lieber weiterhin ohne Gewerbe machen, doch ich bin nicht in der Lage mir lizenzen für Programme zu erwerben (um deren Service zu vermieten) oder Werbung zu machen. Achja, ich bin zurzeit 15. Ich hab dass das letzte mal gemacht als ich 14 war, vom Juni 05 bis zum Februar 06. Ich werde im Januar 16 und befor ich noch nicht 16 bin möchte ich den Antrag ans Vormundschaftsgerricht nicht schicken, ich denke mal es ich 1. mit 16 einfacher und ich brauche noch ein bisschen Zeit um meine Geschäftsidee nochmal zu überdenken und weiter vorzuberreiten. Den Antrag, den muss ich doch selbst Verfassen, oder? Gibt es irgendwo Vorlagen woran ich mich orientieren könnte, wie sowas aussieht?
Danke schonmal fürs lesen. Ich hoffe aus positive Antwort.
MfG
Ich schreibe die Tage was dazu, falls bis dahin nicht schon jemand geantwortet hat. Ich bin gerade etwas im Stress. Deswegen kann ich dir momentan keine Antwort geben.
Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe
Kein Problem. Es eielt nicht so. Ich hab vor am Wochenende jetzt mit meinem Vater zu schnacken ob er sein Einverständnis gibt.
MfG
Ich auch nur kurz, denn eine umfassende Beratung solltest du dir woanders holen:
Als erstes lies bitte die ganzen FAQ zum Thema Gewerbe etc. durch und dann stell spezielle Fragen bei Unklarheiten.
Aber ich bin ja nicht so...
- du benötigst als Einzelunternehmer(Rechtsform) nicht zwingend einen Steuerberater
- du kannst mit den AGB nicht die gesetzlichen Bestimmungen des BGB umgehen
- du haftest als Einzelunternehmer mit deinem gesamten Privatvermögen
Und das diese bisherige, unangemeldete Tätigkeit des Geldverdienens nicht korrekt ist, sollte dir klar sein.
Hallo,
ja das ist mir klar. Ich habe auch nicht gewinn gemacht, sondern eher Verlust. Mein vater hat immer gesagt das sich das nicht lohnt und ich sollte lieber so weiter machen, doch jetzt "bestehe" ich fast darrauf, es anzumelden, um damit mal ein wenig erfolgreicher zu werden.
MfG
So.
Ich habe mir mal alles durchgelesen. Vieles davon wusste ich schon. Ich will Kleinunternehmer werden und werde 410€ montl. gewinn nicht überschreiten. Allerdings habe ich das mit der Steuererklärung immer noch nicht ganz verstanden. Bis jetzt habe ich einfach nur gehört, dass finanzamt überprüft wieviel gewinn du gemacht hast. Dazu schickt man Rechnung die man bekommt und die, die man stellt zum Steuerberater und bekommt dann die Steuererklärung, die man bis zum 31. März beim finanzamt abgeben muss. Man kann die Steuererklärung auch selbst machen, aber ich traue mir das nicht zu, desweiteren wird eine fälschliche anwendung doch bestraft, oder?
Dann gibt es doch noch diese Einnahmenüberschussrechnung. Wie funktioniert die genau?
Mit der Sache bei der AGB meine ich Sachen wie:
Das man bei einem Ausfall der System nicht für verloren geganende Daten haftet und dass man jeden User dazu auffordert, selbst Backups zu machen. Das ein Ausfall des Systems die verlorene Zeit, inder das System nicht erreichbar war, an einem anderem Zeitpunkt (Vertragsende) kostenlos oder durch ein errechnetes Entgeld (entbetrag/monatstage*tageausfall) wiedererstattet wird. Und sowas.
Was habe ich den für Pflichten bei einer Dienstleistung laut BGB ?
MfG
Geändert von matschi (04.12.2006 um 19:56 Uhr)
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