Genau das, darfst du ohne Gewerbe nicht.Zitat von matschi
Hallo alle zusammen,
also ich gucken fast täglich nach Internetseiten wo Informationen über ein Gewerbsanmeldung vorhanden sind. Ich habe auch berreits bei meiner Gemeinde, Jugendamt und Vormundschaftsgericht angerufen.
Heute ist mir eingefallen, dass ich einmal irgendwo gelesen hatte, dass wenn das Gewerbe 4 Jahre keinen Gewinn brachte, es vom FA (oder so) abgemeldet wird und dann als Hobby eingestuft wird. Jetzt denke ich mir, ich kann doch jetzt schon Server bestellen, meine Dienstleistung machen, Rechnungen stellen etc ... solange ich keinen Gewinn habe, ist das doch Okay? Es wäre doch das gleiche als würde mich das FA kicken und ich würde weitermachen oder ?
Ich suche euch die Seite nochmal raus.
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm# Kein Gewinn beabsichtigt?
Bleiben die Einnahmen unter den Ausgaben (kein Gewinn), und soll das auch in Zukunft so bleiben? Dann haben Sie keine "Gewinnabsicht", und das Ganze ist steuerlich gesehen nur eine Liebhaberei (=Hobby). Eine Anmeldung als Gewerbe oder Freiberuf ist nicht nötig.
MfG
Geändert von matschi (22.12.2006 um 15:19 Uhr)
Genau das, darfst du ohne Gewerbe nicht.Zitat von matschi
hallo,
aber da steht doch, bleibt der gewinn unter den ausgaben, ist es ein hobby...
darf man eigentlich eine dienstleistung bei ebay verkaufen ohne gewerbe?
Entscheidend ist erst mal, dass Du bei einer gewerblichen Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht im Hinterkopf hast, und diese muß erst mal mit der Gewerbeanmeldung angezeigt werden. Wenn dann nach ein paar Jahren klar ist, dass bei der Sache kein Gewinn anfällt, wird das ganze als Hobby eingestuft - sollte dann doch irgendwann Gewinn damit gemacht werden, muß es aber wieder angemeldet werde.
Erst ausprobieren und dann anmelden, wenn Gewinn anfällt, geht aber nicht. Zumal Du ohne Anmeldung und Meldung beim Finanzamt auch gar keine Steuernummer hast, ohne die Du keine den rechtlichen Vorschriften genügende Rechnung ausstellen kannst.
Außerdem: Wenn Du keinen Gewinn machen willst ist das ganze kein Gewerbe. Und wenn Du keinen Gewinn machen willst, warum dann Rechnungen ausstellen??
Hallo,
ich will ja gewinn machen. Aber ich dachte mir ich kann jetzt schonmal ein wenig anfangen.. Und dann sobald ich ein bestellung hab die meine Ausgaben übertreffen melde ich dass dann an. Zumal weil ich auch gehört habe das der Antrag an das Vormdundschaftsgerich bis zu 6 Monate dauern kann.
MfG
Die Gewinnschwelle überschreitet KEIN Unternehmer am Tag der Gewerbeanmeldung. Von daher ist auch logisch, dass man das vorher schon anmelden muß.
Gerade wenn es so lange dauert solltest Du es frühzeitig anmelden!!!
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