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04.01.2007, 15:57
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2007
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allgemeine fragen zur selbständigkeit
hallo alle zusammen!
ich bin gerade erst über diese seite gestolpert und erhoffe mir ein paar grundsätzliche infos zum thema selbständigkeit, da ich nach langer recherche das gefühl habe weniger klarheit zu dem thema zu besitzen als vorher!
Meine aktuelle situation ist folgende:
status: noch studentin
angestrebt: selbständigkeit
bereich: marktforschung; gastronomie; textilverarbeitung; dekorationen; theatertechnik
fragen:
1. welche der oben genannten bereiche gelten als freie berufe und für welche muss ich ein gewerbe anmelden?
2. wie händel ich eine mischtätigeit von freien berufen und gewerben?
3. welche steuern sind jeweils für gewerbe und freie berufe zu zahlen?
4. in welcher reihenfolge beantrage ich : förderung mit eistiegsgeld; gewerbeschein; steuernummer?
vielen dank im vorraus
lg dmj
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04.01.2007, 16:19
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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zu 1. sind alles gewerbliche Tätigkeiten
zu 2. Frage hast sich somit erledigt
zu 3. unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer
zu 4. bei Fördergeldern die entsprechenden Bedingungen nachlesen, ansonsten erst das Gewerbe anmelden, dann kommt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vom FA
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05.01.2007, 13:35
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jan 2007
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hallo dorintia!
erstmal dankeschön für die bisherige hilfe! natürlich ergeben sich da jetzt weitere fragen..
zu 3. unter bestimmten Bedingungen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer
unter welchen bedingungen ? was ist bei einem voraussichtlichen jahresumsatz von ca. € 15.000 am sinnvolllsten? und was ich immernoch nicht verstanden habe ist, ob man ggf. mehrwertsteuer und umsatzsteuer berechnen und abführen kann/muss/sollte...???
dank und gruss dmj
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05.01.2007, 13:51
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Bis zu einem Jahresumsatz von 17.500 Euro kannst Du die Kleinunternehmerreglung in Anspruch nehmen. Dann musst Du keine für Deine Rechnungen Mehrwertsteuer abführen, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Wenn Du höher kommst, musst Du grundsätzlich immer Mehrwertsteuer abführen.
Beachten sollte man, dass zur Berechnung der 17.500 Euro eine fiktive Umsatzsteuer auf Deinen tatsächlichen Umsatz gerechnetwird. Beispiel:
Jahresumsatz 15.000 + fiktive Umsatzsteuer (19%) = 17.850 -> ab dem Folgejahr mußt Du Umsatzsteuer abführen
oder:
Jahresumsatz 14.500 + fiktive Umsatzsteuer (19%) = 17.255 -> kannst auch im Folgejahr weiter als Kleinunternehmer tätig sein.
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05.01.2007, 14:27
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#5
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Beachten sollte man, dass zur Berechnung der 17.500 Euro eine fiktive Umsatzsteuer auf Deinen tatsächlichen Umsatz gerechnetwird. Beispiel:
Jahresumsatz 15.000 + fiktive Umsatzsteuer (19%) = 17.850 -> ab dem Folgejahr mußt Du Umsatzsteuer abführen
oder:
Jahresumsatz 14.500 + fiktive Umsatzsteuer (19%) = 17.255 -> kannst auch im Folgejahr weiter als Kleinunternehmer tätig sein.
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das ist zwar richtig, allerdings sollte man dann auch sagen, dass die 14.500 EUR einen Nettobetrag darstellen. Die Umsatzsteuer wurde also vorher fiktiv aus dem gezahlten Geld herausgerechnet und wird nachher fiktiv wieder drauf geschlagen. Sinnfragen im Steuerrecht sind übrigens nicht gestattet!!!
Man kann daher auch gleich die gezahlten Beträge zugrunde legen.
Gruß
Sven
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05.01.2007, 14:39
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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??? Jetzt bin ich endgültig verwirrt. Ich dachte ich hätte es verstanden, aber offenbar doch nicht?!? Zählt soch doch einfach nur der getätigte Umsatz (ja, ich weiß, Gesamtumsatz  ), ohne das die Steuer draufgerechnet werden muß?
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05.01.2007, 15:35
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zählt soch doch einfach nur der getätigte Umsatz (ja, ich weiß, Gesamtumsatz ), ohne das die Steuer draufgerechnet werden muß?
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genau so ist es. Es ist auf das vom Kunden gezahlte Geld abzustellen.
Gruß
Sven
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