Erstmal weiss ich nicht wer oder was EMS ist...
Und warum sollst du Lieferkosten nicht geltend machen können? Versteh deine Frage nicht so ganz.
Hallo,
wollte ma fragen was sinnvoller wäre.
EMS oder Post. Habe Ware im Auslandbestellt, und wollte mich da ma informieren.
EMS ist aber net steuerlich absetzbar oder?
Erstmal weiss ich nicht wer oder was EMS ist...
Und warum sollst du Lieferkosten nicht geltend machen können? Versteh deine Frage nicht so ganz.
EMS aus Japan?
http://www.post.japanpost.jp/english...ice/index.html
Das kommt dann auch normal mit der Post, ist aber registriert (Einschreiben) und m. E. versichert, bei größeren Warenwerten also auf jeden Fall zu empfehlen.
Aber versandkosten kann man ja net absetzen lassen oder?
Weil sind ja net mit Mwst ausgeschrieben.
Und EMS is ja dann auch nichts anderes al Post.
Mein Händler biette mir Post office an :45 $
und EMS: 60$
Wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann man nur MwSt. (die deutsche - ausländische(EU) MwSt. geht nur umständlich) erstattet bekommen, die auch auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Davon unberührt bleibt natürlich der entsprechende Betrag als Ausgabe und kann von den Einnahmen abgezogen werden.
Porto der Deutschen Post enthält keine MwSt.
Na das würde ich jetzt aber nicht so sagen das Porto der deutschen Post keine Mehrwertsteuer erhält. Wenn du eine Quittung bekommst, dann steht da drauf enthält MwSt. ...... von daher kannste die auch absetzen.
Bieten die auch UPS an ?
Smie
Auf meinen Quittungen steht umsatzsteuerbefreitZitat von Smie2803
könntest du bitte auf deinen nochmal gucken?
Auch auf Belegen von McPaper steht 0%.
Die unberechtigt oder unrichtig ausgewiesene USt kann nicht abgezogen werden als Vorsteuer.Zitat von Smie2803
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Als Vorsteuer vielleicht...allerdings geht es bei der Jahressteuer.
Was will mir der Schreiber damit sagen ....Zitat von Smie2803
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Bei der Umsatzsteuer kann die USt nicht als Vorsteuer abgezogen werden aber bei der Einkommensteuer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.Zitat von dorintia
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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@ SmieZitat von Sven
@ Smie - Ach neee...................Zitat von dorintia
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Betriebliche Kosten als Ausgabe immer, Umsatzsteuer nur die ausgewiesene deutsche.
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