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Thema: EMS oder Post Versand?

  1. #1
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    Question EMS oder Post Versand?

    Hallo,

    wollte ma fragen was sinnvoller wäre.
    EMS oder Post. Habe Ware im Auslandbestellt, und wollte mich da ma informieren.

    EMS ist aber net steuerlich absetzbar oder?

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Erstmal weiss ich nicht wer oder was EMS ist...

    Und warum sollst du Lieferkosten nicht geltend machen können? Versteh deine Frage nicht so ganz.

  3. #3
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    EMS aus Japan?
    http://www.post.japanpost.jp/english...ice/index.html

    Das kommt dann auch normal mit der Post, ist aber registriert (Einschreiben) und m. E. versichert, bei größeren Warenwerten also auf jeden Fall zu empfehlen.

  4. #4
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    Aber versandkosten kann man ja net absetzen lassen oder?
    Weil sind ja net mit Mwst ausgeschrieben.

    Und EMS is ja dann auch nichts anderes al Post.
    Mein Händler biette mir Post office an :45 $
    und EMS: 60$

  5. #5
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    Wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann man nur MwSt. (die deutsche - ausländische(EU) MwSt. geht nur umständlich) erstattet bekommen, die auch auf der Rechnung ausgewiesen ist.

    Davon unberührt bleibt natürlich der entsprechende Betrag als Ausgabe und kann von den Einnahmen abgezogen werden.

    Porto der Deutschen Post enthält keine MwSt.

  6. #6
    TP-Junior Smie2803 macht alles soweit korrekt
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    Na das würde ich jetzt aber nicht so sagen das Porto der deutschen Post keine Mehrwertsteuer erhält. Wenn du eine Quittung bekommst, dann steht da drauf enthält MwSt. ...... von daher kannste die auch absetzen.

    Bieten die auch UPS an ?

    Smie

  7. #7
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    Zitat Zitat von Smie2803
    Na das würde ich jetzt aber nicht so sagen das Porto der deutschen Post keine Mehrwertsteuer erhält. Wenn du eine Quittung bekommst, dann steht da drauf enthält MwSt. ...... von daher kannste die auch absetzen.
    Auf meinen Quittungen steht umsatzsteuerbefreit könntest du bitte auf deinen nochmal gucken?

    Auch auf Belegen von McPaper steht 0%.

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von Smie2803
    Na das würde ich jetzt aber nicht so sagen das Porto der deutschen Post keine Mehrwertsteuer erhält. Wenn du eine Quittung bekommst, dann steht da drauf enthält MwSt. ...... von daher kannste die auch absetzen.

    Bieten die auch UPS an ?

    Smie
    Die unberechtigt oder unrichtig ausgewiesene USt kann nicht abgezogen werden als Vorsteuer.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  9. #9
    TP-Junior Smie2803 macht alles soweit korrekt
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    Als Vorsteuer vielleicht...allerdings geht es bei der Jahressteuer.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Smie2803
    Als Vorsteuer vielleicht...allerdings geht es bei der Jahressteuer.
    Was will mir der Schreiber damit sagen ....

  11. #11
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    Zitat Zitat von dorintia
    Was will mir der Schreiber damit sagen ....
    Bei der Umsatzsteuer kann die USt nicht als Vorsteuer abgezogen werden aber bei der Einkommensteuer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  12. #12
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    Zitat Zitat von Sven
    Bei der Umsatzsteuer kann die USt nicht als Vorsteuer abgezogen werden aber bei der Einkommensteuer als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
    @ Smie

    Zitat Zitat von dorintia
    Davon unberührt bleibt natürlich der entsprechende Betrag als Ausgabe und kann von den Einnahmen abgezogen werden.
    @ Smie - Ach neee...................

  13. #13
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    UPS leider net. Nehme dann lieber EMS.

  14. #14
    TP-Senior Wild-Wolf macht alles soweit korrekt Avatar von Wild-Wolf
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    Bleibt die frage absetzbar ja oder ne die EMS xD

  15. #15
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    Betriebliche Kosten als Ausgabe immer, Umsatzsteuer nur die ausgewiesene deutsche.

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