Der hat die Anlage ja gewöhnlich irgendwo gekauft und kann dort eine Garantieabwicklung veranlassen / vermitteln![]()
angenommen im rahmen eines gewinnspiels wird eine stereoanlage verlost.
der gewinner erhält das gerät und nach ein paar monaten tritt ein defekt auf
wer muss für gewährleistung / garantie aufkommen? der gewinnspielveranstalter?
Der hat die Anlage ja gewöhnlich irgendwo gekauft und kann dort eine Garantieabwicklung veranlassen / vermitteln![]()
das wäre dann für den veranstaler aber mehraufwand und auch mehrkosten
an gewinnspielen verdient man ja meist nix
Schick' dem Gewinner doch einfach den Kaufbeleg oder eine Kopie, dann kann der sich selbst darum kümmern.
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