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Zitat von ThomasMo
Im Zweifelsfall wird das wohl derjenige, an den die Anzeige / Abmahnung gegangen ist selbst mit demjenigen, der sie nutzt, ausfechten müssen. Kurzum: Gebe Deinen Namen niemals für Geschäfte anderer her, und wenn es an einer noch so unbedeutenden Stelle ist.
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Aussagen wie die " ... der die domain nutzt..." sind zu schwamming... wenn der domain eigner aus amerika kommt und derjenige der den webspace mietet/bezahlt, braucht das ganze ein impressum wenn derjenige auf den das paypal konto läuft wo die zahlungen draufgegen, aus deutschland kommt oder brauchts dann kein impressum?
Was ist verantwortlich ob es ein impressum braucht, deutscher Wohnsitz des admin-c ? oder .de domain ??
zitat:"...ist der Betreiber einer Website verpflichtet, im Interesse des Verbraucherschutzes eine Anbieterkennzeichnung (Impressum) anzubringen. Diese muss Namen und Adresse des für die Site Verantwortlichen enthalten und von jeder Seite des Internetangebots aus zugänglich sein..."
da ist für mich typisch deutsches larifari... der Betreiber ... wer ist der Betreiber ? derjenige der den webspace bezahlt hat ? Der Domain Owner ? Der Paypal account inhaber? Tja da wirst du wohl noch suchen müssen...
au das hab ich noch gefunden für dich:
Zitat:
05. Gilt das TMG auch für ausländische Anbieter?
Ja. Ob englische Ltd. oder französische SARL, wendet sich ein ausländisches Unternehmen über das Internet an deutsche Kunden, muss es das Telemediengesetz beachten. Das LG Frankfurt a.M. hat daher entschieden, dass britische Firmen die Eintragungsnummer des britischen Company House in Cardiff anzugeben haben.
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an deutsche Kunden wenden ??? sprich ist die homepage auf deutsch wendet sie sich an dt. KUnden? ist sie aber auch english an nicht deutsche Kunden? sorry ist mir auch zu hoch...