das ist zulässig
Hi Leute wenn man die Möglichkeit hat paar Sachen von einer Privatperson zu kaufen also ohne rechnung, darf man dann mit rechnung als gewerbetreibender weiterverkaufen?
oder ist dies nicht zulässig
gruß
das ist zulässig
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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hm, hat man als gewerbetreibender nicht nachzuweisen mit einem beleg oder sonst was wo man eingekauft hat?
ja, dann erstellst du dir selbst einen Beleg für den Einkauf. Irgend eine Zahlungsbestätigung wird es sicherlich geben (ich gehe mal von eBay-Einkäufen aus).
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kein ebay! privat persönlich!
dann solltest du darauf achten, dass die Eingänge immer schön plausibel aufgezeichnet werden und so weit es möglich ist eine Zahlungsbestätigung zu bekommen.
In der Regel sollte es keine Probleme geben, wenn nachvollziehbar ist, was eingekauft wurde, was verkauft wurde und daraus ist ja ersichtlich, was noch vorhanden ist. Das FA wird das zumindest berücksichtigen und ich kann mir nicht vorstellen, dass es wenn die Aufzeichnungen richtig geführt sind zu Problemen kommen kann.
Gruß
Sven
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Außer du möchtest diese Ausgaben nicht in deiner EÜR erwähnen, dann brauchst du auch keinen Beleg.
Vorsteuer ziehen geht auch nicht, trotzdem muss der Verkauf als regelbesteuerter Unternehmer normalerweise mit 19% ausgewiesen werden.
dass ich selber 19% ausweisen muss und abführen muss leuchtet mir ganz klar ein.
nur wie es mit dem einkauf geregelt ist ist halt so meine frage...
aber ok anscheinend braucht man keine belege
kannst Dir ja auch auf einem Quittungsblock (gibt's im Schreibwarenladen oder bei StarOffice auch direkt als Vorlage mitgeliefert) eine Quittung unterzeichnen lassen.
Für die Mehrwertsteuer kannst Du evtl. die Differenzenbesteuerung anwenden,
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