Eurokicker
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 18.03.2007, 14:48   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
Die Firma macht alles soweit korrekt

Bezahlung einer Person für eine Kurze Tätigkeit!


Hallo,

ich möchte als Kleinunternehmer Veranstaltungen organiesieren, wo Personen kommen und seminare geben (im sportlichen berreich)!
Wie muss ich das abrechnen, wenn diese nicht selbständig sind und mir deswegen keine Rechnung ausstellen! Kann ich sie nicht einfach bezahlen, sie Quitieren es mir und ich weisse sie darauf hin das sie das versteuern müssen!
Geht das?

Und wenn, was muss ich auf der Quittung beachten, muss da Name und die Anschrift von der Person drauf?


Gruß

Die Firma
Die Firma ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 18.03.2007, 15:53   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Die Firma
Wie muss ich das abrechnen, wenn diese nicht selbständig sind und mir deswegen keine Rechnung ausstellen!
Du musst für deine Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung erstellen und folglich die Arbeitnehmer anmelden, bei der SozV und beim FA.
Sprich, du musst neben der Lohnabrechnung auch Meldungen zur Sozialversicherung und LSt-Anmeldungen abgeben. Weiter kann es sein, das du Beiträge zur Berufsgenossenschaft entrichten musst.

Zitat:
Zitat von Die Firma
Kann ich sie nicht einfach bezahlen, sie Quitieren es mir und ich weisse sie darauf hin das sie das versteuern müssen!
Geht das?
Das geht nicht, entweder es sind Arbeitnehmer (Pflichten s.o.) oder aber sie schreiben Dir eine Rechnung.


Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2007, 16:36   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von MaWeSol
Geht nicht, entweder es sind Arbeitnehmer (Pflichten s.o.) oder aber sie schreiben Dir eine Rechnung.
Können nicht auch Privatpersonen gelegentlich Rechnungen schreiben?
massi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2007, 16:49   #4
TP-Supporter
 
Benutzerbild von 23012
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: NRW
23012 macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,
eine Rechnung nicht, dazu müssen sie selbständige Unternehmer
sein - eine Quittung über erhaltene Bezahlung schon.
Wenn die Leute "Seminare geben", dann könnte man die Bezahlung
auch Honorar nennen. Sie sind dann ja keine Arbeitnehmer in dem
Sinn (mit Lohnsteuerpflicht usw.), aber versteuern müssen sie die
Einnahmen auch. In diesem Zusammenhang vielleicht interessant:
Es gibt für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten einen Freibetrag
(sog. Übungsleiterfreibetrag)
Gruss
23012
__________________
[TUTORIAL] Nahtlose Muster erstellen in Photoshop
23012 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2007, 16:54   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von 23012
Wenn die Leute "Seminare geben", dann könnte man die Bezahlung
auch Honorar nennen. Sie sind dann ja keine Arbeitnehmer in dem
Sinn (mit Lohnsteuerpflicht usw.), aber versteuern müssen sie die
Einnahmen auch.
Dazu müssen die Personen dann aber m.E. ein Gewerbe angemeldet haben...

Zitat:
Zitat von 23012
In diesem Zusammenhang vielleicht interessant:
Es gibt für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten einen Freibetrag
(sog. Übungsleiterfreibetrag)
Geht nicht...
Zitat:
Für den sogenannten Übungsleiterfreibetrag müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

1. Die Tätigkeit ist nur nebenberuflich, d.h. sie erreicht maximal 1/3 der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten (im öffentlichen Dienst: 38,5 : 3 = 12 Std. 49 Minuten). Mehrere gleichartige Tätigkeiten werden addiert. Ob gleichzeitig ein Hauptberuf ausgeübt wird, spielt keine Rolle.
2. Es geht um eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Lehrer, Erzieher, Betreuer, Künstler, Pflegekraft.
3. Auftraggeber ist ein öffentlicher Träger (z.B. Stadtverwaltung, IHK, Universität), eine Kirche oder eine gemeinnützige Organisation (z.B. Wohlfahrtsverband).
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2007, 17:01   #6
TP-Supporter
 
Benutzerbild von 23012
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: NRW
23012 macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
3. Auftraggeber ist ein öffentlicher Träger (z.B. Stadtverwaltung, IHK, Universität), eine Kirche oder eine gemeinnützige Organisation (z.B. Wohlfahrtsverband).
Oh - das wusste ich nicht, dann fällt das flach.
23012
__________________
[TUTORIAL] Nahtlose Muster erstellen in Photoshop
23012 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2007, 17:03   #7
TP-Insider
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
Bodensee bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von MaWeSol
Dazu müssen die Personen dann aber m.E. ein Gewerbe angemeldet haben...
Nein müssen sie nciht. Eine Privatperson kann, wie schon beschrieben eine Quittung für erhaltenes Honorar ausstellen um diese dann bei der Steuer zu melden.
Meine Mutter hat so etwas schon gemacht für beratende Tätigkeit und hat dann eine Quittung ausgestellt. Mein Vater ist Steuerberater, sehr gewissenhaft und es hat also so seine Richtigkeit gehabt.
__________________
Grüsse Jörg

Windows Vista -- Viruses Intruders Spyware Trojans and Adware

Hilfe bei Linux gesucht? www.linuxpaten.org
Bodensee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2007, 17:13   #8
TP-Moderator
 
Benutzerbild von MaWeSol
 
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
MaWeSol hilft, wo's gehtMaWeSol hilft, wo's geht
Das geht aber bestimmt nur, wenn es sich in einem gewissen Rahmen hält.

Ich kann ja im Jahr nicht Quittungen mehrere 100,- oder 1.000,- ausstellen, dann wäre ja die anmeldung eines Gewerbe total sinnlos...

Denke mal das ist echt was für gelegentliche Sachen...

Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
MaWeSol ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2007, 17:16   #9
TP-Insider
 
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
Bodensee bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von MaWeSol
Das geht aber bestimmt nur, wenn es sich in einem gewissen Rahmen hält.

Ich kann ja im Jahr nicht Quittungen mehrere 100,- oder 1.000,- ausstellen, dann wäre ja die anmeldung eines Gewerbe total sinnlos...

Denke mal das ist echt was für gelegentliche Sachen...

Gruß,
Matthias
Richtig, das geht nur in einem gewissen Rahmen.
__________________
Grüsse Jörg

Windows Vista -- Viruses Intruders Spyware Trojans and Adware

Hilfe bei Linux gesucht? www.linuxpaten.org
Bodensee ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2007, 17:17   #10
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Ja klar, das denke ich auch.
massi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.03.2007, 17:41   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2007
Die Firma macht alles soweit korrekt
Hallo!

Danke erst einmal für die Infos!

Es handelt sich darum das ich z.B. Ein Seminar Organisiere, es wird dort sportlicher Unterricht stattfinden!Der Unterricht ist in der Art eines Seminares dies wird die bestimmte Person höchstens einmal im Jahr geben (wenn nicht nur einmlaig muss man schauen wie es ankommt!) und dies 1 oder 2 Tage a 3-4 Std,! Also eine gelegentliche sache für die Personen
und die es öfter machen haben ein gewerbe und können mir ja auch eine Rechnung austellen

Da müsste doch so eine Quittung reichen, oder!

Muss die Anschrift der Person auf die Quittung? Und von mIr kommt ja stempel drauf!

Gruß

Die Firma

Geändert von Die Firma (18.03.2007 um 17:43 Uhr).
Die Firma ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Business allgemein
Bezahlung einer Person für eine Kurze Tätigkeit! Bezahlung einer Person für eine Kurze Tätigkeit!
« Besucher kaufen/kommen nicht !! | Hat schonmal jemand ein Buch veröffentlicht? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:10 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67