 |
| Hinweise |
Willkommen im TP-Hilfe-Forum!Dies ist ein Forum zu den Themen Photoshop, Dreamweaver, Flash, Selbständigkeit und mehr, in dem Du Hilfe, Anleitung oder eine Lösung zu Deinen Problemen erhältst. Aktuell bist Du in unseren Foren als Gast mit reinen Leserechten unterwegs. Wenn Du Dich registrierst, kannst Du eigene Themen verfassen, deine Frage stellen und privat mit anderen TPlern kommunizieren. Weitere Foren werden zugänglich, und Du wirst – falls gewünscht – per Mail über neue Beiträge informiert. Die Registrierung ist schnell und kostenlos. Sollten bei der Registrierung Fragen auftauchen, reicht ein Klick in unsere Hilfe - Häufig gestellte Fragen oder eine kurze Mitteilung an das Support-Team. Viel Spaß bei Traum-Projekt.com |
18.03.2007, 14:48
|
#1
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Mar 2007
|
Bezahlung einer Person für eine Kurze Tätigkeit!
Hallo,
ich möchte als Kleinunternehmer Veranstaltungen organiesieren, wo Personen kommen und seminare geben (im sportlichen berreich)!
Wie muss ich das abrechnen, wenn diese nicht selbständig sind und mir deswegen keine Rechnung ausstellen! Kann ich sie nicht einfach bezahlen, sie Quitieren es mir und ich weisse sie darauf hin das sie das versteuern müssen!
Geht das?
Und wenn, was muss ich auf der Quittung beachten, muss da Name und die Anschrift von der Person drauf?
Gruß
Die Firma
|
|
|
18.03.2007, 15:53
|
#2
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Zitat:
|
Zitat von Die Firma
Wie muss ich das abrechnen, wenn diese nicht selbständig sind und mir deswegen keine Rechnung ausstellen!
|
Du musst für deine Arbeitnehmer eine Lohnabrechnung erstellen und folglich die Arbeitnehmer anmelden, bei der SozV und beim FA.
Sprich, du musst neben der Lohnabrechnung auch Meldungen zur Sozialversicherung und LSt-Anmeldungen abgeben. Weiter kann es sein, das du Beiträge zur Berufsgenossenschaft entrichten musst.
Zitat:
|
Zitat von Die Firma
Kann ich sie nicht einfach bezahlen, sie Quitieren es mir und ich weisse sie darauf hin das sie das versteuern müssen!
Geht das?
|
Das geht nicht, entweder es sind Arbeitnehmer (Pflichten s.o.) oder aber sie schreiben Dir eine Rechnung.
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
18.03.2007, 16:36
|
#3
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
|
Zitat:
|
Zitat von MaWeSol
Geht nicht, entweder es sind Arbeitnehmer (Pflichten s.o.) oder aber sie schreiben Dir eine Rechnung.
|
Können nicht auch Privatpersonen gelegentlich Rechnungen schreiben?
|
|
|
18.03.2007, 16:49
|
#4
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2003
Ort: NRW
|
Hallo,
eine Rechnung nicht, dazu müssen sie selbständige Unternehmer
sein - eine Quittung über erhaltene Bezahlung schon.
Wenn die Leute "Seminare geben", dann könnte man die Bezahlung
auch Honorar nennen. Sie sind dann ja keine Arbeitnehmer in dem
Sinn (mit Lohnsteuerpflicht usw.), aber versteuern müssen sie die
Einnahmen auch. In diesem Zusammenhang vielleicht interessant:
Es gibt für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten einen Freibetrag
(sog. Übungsleiterfreibetrag)
Gruss
23012
|
|
|
18.03.2007, 16:54
|
#5
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Zitat:
|
Zitat von 23012
Wenn die Leute "Seminare geben", dann könnte man die Bezahlung
auch Honorar nennen. Sie sind dann ja keine Arbeitnehmer in dem
Sinn (mit Lohnsteuerpflicht usw.), aber versteuern müssen sie die
Einnahmen auch.
|
Dazu müssen die Personen dann aber m.E. ein Gewerbe angemeldet haben...
Zitat:
|
Zitat von 23012
In diesem Zusammenhang vielleicht interessant:
Es gibt für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten einen Freibetrag
(sog. Übungsleiterfreibetrag)
|
Geht nicht...
Zitat:
Für den sogenannten Übungsleiterfreibetrag müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
1. Die Tätigkeit ist nur nebenberuflich, d.h. sie erreicht maximal 1/3 der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten (im öffentlichen Dienst: 38,5 : 3 = 12 Std. 49 Minuten). Mehrere gleichartige Tätigkeiten werden addiert. Ob gleichzeitig ein Hauptberuf ausgeübt wird, spielt keine Rolle.
2. Es geht um eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Lehrer, Erzieher, Betreuer, Künstler, Pflegekraft.
3. Auftraggeber ist ein öffentlicher Träger (z.B. Stadtverwaltung, IHK, Universität), eine Kirche oder eine gemeinnützige Organisation (z.B. Wohlfahrtsverband).
|
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
18.03.2007, 17:01
|
#6
|
|
TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2003
Ort: NRW
|
Zitat:
|
3. Auftraggeber ist ein öffentlicher Träger (z.B. Stadtverwaltung, IHK, Universität), eine Kirche oder eine gemeinnützige Organisation (z.B. Wohlfahrtsverband).
|
Oh - das wusste ich nicht, dann fällt das flach.
23012
|
|
|
18.03.2007, 17:03
|
#7
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
|
Zitat:
|
Zitat von MaWeSol
Dazu müssen die Personen dann aber m.E. ein Gewerbe angemeldet haben...
|
Nein müssen sie nciht. Eine Privatperson kann, wie schon beschrieben eine Quittung für erhaltenes Honorar ausstellen um diese dann bei der Steuer zu melden.
Meine Mutter hat so etwas schon gemacht für beratende Tätigkeit und hat dann eine Quittung ausgestellt. Mein Vater ist Steuerberater, sehr gewissenhaft und es hat also so seine Richtigkeit gehabt.
__________________
Grüsse Jörg
Windows Vista -- Viruses Intruders Spyware Trojans and Adware
Hilfe bei Linux gesucht? www.linuxpaten.org
|
|
|
18.03.2007, 17:13
|
#8
|
|
TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
|
Das geht aber bestimmt nur, wenn es sich in einem gewissen Rahmen hält.
Ich kann ja im Jahr nicht Quittungen mehrere 100,- oder 1.000,- ausstellen, dann wäre ja die anmeldung eines Gewerbe total sinnlos...
Denke mal das ist echt was für gelegentliche Sachen...
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
|
|
|
18.03.2007, 17:16
|
#9
|
|
TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
|
Zitat:
|
Zitat von MaWeSol
Das geht aber bestimmt nur, wenn es sich in einem gewissen Rahmen hält.
Ich kann ja im Jahr nicht Quittungen mehrere 100,- oder 1.000,- ausstellen, dann wäre ja die anmeldung eines Gewerbe total sinnlos...
Denke mal das ist echt was für gelegentliche Sachen...
Gruß,
Matthias
|
Richtig, das geht nur in einem gewissen Rahmen.
__________________
Grüsse Jörg
Windows Vista -- Viruses Intruders Spyware Trojans and Adware
Hilfe bei Linux gesucht? www.linuxpaten.org
|
|
|
18.03.2007, 17:17
|
#10
|
|
TP-Senior
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
|
Ja klar, das denke ich auch.
|
|
|
18.03.2007, 17:41
|
#11
|
|
TP-Junior
Registriert seit: Mar 2007
|
Hallo!
Danke erst einmal für die Infos!
Es handelt sich darum das ich z.B. Ein Seminar Organisiere, es wird dort sportlicher Unterricht stattfinden!Der Unterricht ist in der Art eines Seminares dies wird die bestimmte Person höchstens einmal im Jahr geben (wenn nicht nur einmlaig muss man schauen wie es ankommt!) und dies 1 oder 2 Tage a 3-4 Std,! Also eine gelegentliche sache für die Personen
und die es öfter machen haben ein gewerbe und können mir ja auch eine Rechnung austellen
Da müsste doch so eine Quittung reichen, oder!
Muss die Anschrift der Person auf die Quittung? Und von mIr kommt ja stempel drauf!
Gruß
Die Firma
Geändert von Die Firma (18.03.2007 um 17:43 Uhr).
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
Thema durchsuchen |
|
|
|
| Thema bewerten |
|
|
Forumregeln
|
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:10 Uhr.
|
 |