Hallo,
habe gestern (fragt mich nicht mehr, wo) ein Urteil gelesen, in dem dem Betreiber einer Website untersagt wurde, den Stadtnamen zu deutlich zu tragen.![]()
Also, als Beispiel: Autohaus-Frankfurt.de würde den Eindruck erwecken, dass es das Autohaus für Frankfurt schlechthin ist.
Wisst Ihr da Näheres, da bei mir auch Berlin.de vorkommt und ich nicht später Alles in die Tonne treten will.
Dankeschön für evtl. Antworten.![]()
LG, Mütze
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Ich war anscheinend über den Artikel geschockt.
Hallo,
ehrlich gesagt, sind mir die ganzen Urteile zu verwirrend, vielleicht hat Jemand von Euch mehr Durchblick (natürlich ohne Gewähr).![]()
Meine Domain, an der ich z.Zt. arbeite trägt schlicht und ergreifend den Namen www.webservices-berlin.de.
Ist damit der 'Tatbestand' der Namensrechtsverletzung schon gegeben oder nicht, weil noch ein anderes Wort mit drin ist.![]()
Ich bitte hiermit noch einmal um Hilfe.![]()
LG, Mütze (der sich gleich aus dem Fenster stürzt)
ich find diese regelung schwachsinn. warum darf sich eine firma nicht den ort in der domain nennen, wo sie ansässig ist?
das ist doch mal wieder typisch deutsch alles reglementieren
Hi,![]()
@: 1XbolleX: Danke!: Du hast mir mehr geholfen, als Du dachtest. Ich muss wirklich mehr und präziser selbst suchen.
Da steht mein Lebensglück
LG, Mützli![]()
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