Ich war anscheinend über den Artikel geschockt.
Hallo,
ehrlich gesagt, sind mir die ganzen Urteile zu verwirrend, vielleicht hat Jemand von
Euch mehr Durchblick (natürlich ohne Gewähr).
Meine Domain, an der ich z.Zt. arbeite trägt schlicht und ergreifend den Namen
www.webservices-berlin.de.
Ist damit der 'Tatbestand' der Namensrechtsverletzung schon gegeben oder nicht, weil noch ein anderes Wort mit drin ist.
Ich
bitte hiermit noch einmal um Hilfe.
LG, Mütze (der sich gleich aus dem Fenster stürzt)