Zitat:
Zitat von Bodensee
Trotzdem ist da ja dann noch die Sache von 14 Tägigem Rückgaberecht oder zieht das hier nicht? Ich kann ja selbst eine Unterhose oder Kaffeemaschine 14 Tage lang testen und ggf. wieder zurückgeben.
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Also erstens es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht! Wenn der Verkäufer dir vor dem Kauf keins einräumt oder es in seinen AGBs nicht verankert haste keins, so einfach is das. Es ist die allgemeine Meinung etwas zu kaufen, es zu benutzen um dann zu merken: "Oh, das gefällt mir aber jetzt doch nicht" und es dann zurückzubringen und sein Geld verlangt. Das funktioniert so, rechtlich gesehen, nicht.
Der Verbraucher hat lediglich das Recht auf Gewährleistung, d.h. der Artikel ist schon zum Zeitpunkt des Kaufs Mangelhaft, Käufer merkt es zwei Tage später und bekommt dafür den gleichen Artikel nochmal ("Recht auf Ersatzlieferung").
Es gibt kein Geld zurück!!! Ausser der Verkäufer gibt den Käufer die entsprechende Garantie und zwar vor dem Kauf.
Also wenn ihr das nächste Mal etwas umtauscht und ihr bekommt das Geld zurück, dann seht es nicht als euer "Recht" sondern als Besondere Dienstleistung des Verkäufers, der das eigentlich nicht machen müsste.