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31.03.2007, 16:32
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Hessen
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Audio und DVD vom Umtausch ausschließen?
Darf man, wenn man selber Audio und DVDs herstellt, diese dann vom Umtausch ausschließen? Kann man das bei den Allgemeinen Geschäftsbedinungen reinschreiben? Außer die CD oder DVD ist nicht in Ordnung, durch eine Brennfehler oder das Label wurde vertauscht und nicht erkannt?
Danke im Voraus.
Kerstin
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31.03.2007, 16:44
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Nein, soweit ich weiss nicht.
Natürlich muss die CD unbenutzt, versiegelt sein. Für ein solches Siegel musst du dann als Verkäufer sorgen.
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31.03.2007, 17:02
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#3
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TP-Senior
Registriert seit: Jan 2006
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wenn die cd/dvd speziel für einen kunden angefertigt wird und für andere kunden nicht verwendet werden kann, dann kann man den umtausch meines wissens ausschliessen.
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31.03.2007, 17:09
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Wenn Du die CD / DVD in der Form regulär anbietest -> Widerrufsrecht gilt.
Ist sie individuell für den Kunden zusammengestellt -> Widerrufsrecht kann ausgeschlossen werden.
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31.03.2007, 17:12
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von km0005
wenn die cd/dvd speziel für einen kunden angefertigt wird und für andere kunden nicht verwendet werden kann, dann kann man den umtausch meines wissens ausschliessen.
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Jo, das betrifft aber auch andere kundenspezifische Artikel.
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31.03.2007, 23:51
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Hessen
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Nein diese CDs sind nicht kundenspezifisch, aber ich möchte nicht, das jemand sie kopiert und wieder zurückschickt, mit irgendeinem Argument. Kann man sich da schützen? Es steht zwar Copyright drauf aber ob das immer was nutzt?
Kerstin
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31.03.2007, 23:54
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Versiegeln und Rücknahme nur unter der Bedingung zulassen, dass das Siegel nicht gebrochen ist.
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01.04.2007, 00:11
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Hessen
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Ok das wird wohl das beste sein.
Danke und schönen Abend noch.
Kerstin
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01.04.2007, 10:43
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Das mit dem versiegelt oder unbenutzt kann nicht richtig sein.
Wie soll ein Kunde eine CD oder DVD denn testen ohne sie zu benützen? Und was wenn das Teil nicht in seinem Player tut? Da würde ja niemand mehr CD`s kaufen.
Da gild genau das gleiche Gesetz was den Umtausch betrifft wie alle anderen Kaufhäuser. Wenn CD oder DVD in meinem Player nicht spielen, kann ich sie umtauschen. Ohne wenn und aber.
Wo kämen wir denn dahin, wenn sich Hersteller solcher Produkte einen Dreck darum scheren ob es bei z.B. Kopierschutz einen Standart gibt oder geben könnte, jeder sein eigenes Süppchen kocht und die Scheiben im hauseigenen Spieler nciht tun 
__________________
Grüsse Jörg
Windows Vista -- Viruses Intruders Spyware Trojans and Adware
Hilfe bei Linux gesucht? www.linuxpaten.org
Geändert von Bodensee (01.04.2007 um 10:50 Uhr).
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01.04.2007, 10:52
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#10
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Klar, wenn die CD/DVD nicht geht besteht das Umtauschrecht weiterhin, kann ja nicht sein, dass man kaputte Sachen behalten muß. Ging bei der VErsiegelung nur um Umtausch weil sie nicht mehr gewünscht ist.
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01.04.2007, 10:58
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Schon verstanden, das Problem ist aber auf dem Gerät vom Verkäufer tut das Ding, bei mir zuhause nicht. Ich bringe die CD hin, sage tut nicht, er legt sie bei sich ein und sagt tut..... das war meine Überlegung.
Trotzdem ist da ja dann noch die Sache von 14 Tägigem Rückgaberecht oder zieht das hier nicht? Ich kann ja selbst eine Unterhose oder Kaffeemaschine 14 Tage lang testen und ggf. wieder zurückgeben.
__________________
Grüsse Jörg
Windows Vista -- Viruses Intruders Spyware Trojans and Adware
Hilfe bei Linux gesucht? www.linuxpaten.org
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01.04.2007, 11:40
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#12
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2007
Ort: Hessen
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Kaffemaschine ok aber Unterwäsche  Man liest ja oft das solche Sachen vom Umtausch ausgeschlossen sind, außer man findet einen Fehler, aber getragen glaube ich nicht, dass das geht.
Also wir hatten es schon das jemand geschrieben hat, dass die CD nicht funktioniert, war aber MP3, und der Käufer hatte kurze Zeit später dann geschrieben, dass sie doch funktioniert. Wir haben auch schon CDs zurückbekommen, und bei uns haben sie funktioniert. Das ist ok. Aber da wir auch schon Anfragen hatten bezüglich des Brennens sind wir doch vorsichtiger geworden. Es gibt zwar so etwas das man die CD nicht brennen kann, aber bis jetzt habe ich da noch nichts näheres gefunden.
Was könnte ich bezüglich der Audios/DVDs dann am besten in die AGBs reinschreiben? "Nur ausgeschlossen bei Nichtgefallen?"
Danke schon mal für eure Tipps.
Gruß
Kerstin
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01.04.2007, 12:29
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Moos / Bodensee
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Zitat:
Zitat von quiltmum66
Kaffemaschine ok aber Unterwäsche  Man liest ja oft das solche Sachen vom Umtausch ausgeschlossen sind, außer man findet einen Fehler, aber getragen glaube ich nicht, dass das geht.
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Also ich verschenke ne Unterhose  betreffende Person zieht sie an und stellt fest, passt nicht...und nu?
Klar wird die umgetauscht. Ich rede ja schliesslich nciht von 14 Tage Dauertragen *würg*
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Grüsse Jörg
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01.04.2007, 13:03
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#14
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von Bodensee
Schon verstanden, das Problem ist aber auf dem Gerät vom Verkäufer tut das Ding, bei mir zuhause nicht. Ich bringe die CD hin, sage tut nicht, er legt sie bei sich ein und sagt tut..... das war meine Überlegung.
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Wenn Du nachweisen kannst, dass sie bei Dir nicht geht, muß er sie zurücknehmen. Das war im Rahmen von "Kopierschutzsystemen" auch schon an dieversen Stellen thematisiert.
Zitat:
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Trotzdem ist da ja dann noch die Sache von 14 Tägigem Rückgaberecht oder zieht das hier nicht? Ich kann ja selbst eine Unterhose oder Kaffeemaschine 14 Tage lang testen und ggf. wieder zurückgeben.
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Nein, das kann bei einigen Artikeln ausgeschlossen werden. Z. B. eben CDs/DVDs. Insbesondere bei DVDs wäre MediaMarkt ansonsten wohl die größte und billigste Videothek Deutschlands - 10 DVDs am Freitag holen, am Wochenende gemütlich DVD-Abend veranstalten und am Montag alle wieder zurückgeben und sich das Geld zurückgeben lassen  Dazu die Gefahr der Kopien. Das kann nicht Sinn der Sache sein, deswegen werden diese nur OVP zurückgenommen. Auch bei der angesprochenen Unterwäsche wird das Umtauschrecht oftmals aus hygienischen Gründen ausgeschlossen (außer eben, es liegen Mängel an der Ware vor).
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01.04.2007, 13:05
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#15
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Zitat:
Zitat von quiltmum66
Was könnte ich bezüglich der Audios/DVDs dann am besten in die AGBs reinschreiben? "Nur ausgeschlossen bei Nichtgefallen?"
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Rücknahme nur im originalverpackten / originalverschweißten / originalversiegelten / ... Zustand.
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