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du solltest natürlich die Lizenzgebühren für das Aufstellen der Spielgeräte der Hersteller bedenken. Zudem müssen die Spielgeräte eine Begrenzung des Einsatzes haben. Ich meine das wären 2 EUR pro Spiel. Alles andere wäre Zockerei, die nur in konzessionierten Spielbanken durchgeführt werden darf zumal dies unter staatlicher Aufsicht im Hinblick auf die Suchtgefährdung geschieht. Desweiteren zahlst du einen pauschalen Betrag an den Staat für das Betreiben von Glücksspielgeräten. Wie hoch der ist weiß ich nicht, da müsste ich die Kollegen auf Spielbankseite fragen. Ich kenn' nur die staatlichen Spielbanken.
Für ein elektronisches Roulette wie Novomatic und neuerdings auch Gauselmann anbieten gelten andere Bestimmungen. Ich bezweifel jedoch, dass ein elektronisches Roulette in einer kleinen Daddelbude angeboten wird.
Inwieweit Alkohol in privaten Spielhallen ausgeschenkt werden darf weiß ich auch nicht. Da gibt es meine ich auch Sonderregelungen. Gauselmann hat zum Beispiel in seinen Merkurspielotheken keine Gaststättenlizenz und darf keine alkoholischen Getränke anbieten.