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Alt 11.07.2007, 14:09   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
Buggy macht alles soweit korrekt

Selbstständigkeit als Student


hallo

ich möchte mich die tage jetzt selbstständig mache, bzw ein gewerbe anmelden. ein bekannter sagte mir, ich soll bei der anmeldung angeben: dienstleisungen und kauf und verkaufe waren aller art. da wäre so ziemlich alles abgedeckt.
ich bin im moment student, über meinen vater privat mit versichter und bekomme noch kindergeld. arbeiten tue ich jedes wochenende in einem club als barkeeper wo ich im moment noch auf 400 euro angemeldet bin aber danach gern auf rechnung arbeiten würde. er ist damit auch einverstanden. dazu möchte ich gern noch paar jobs in der pormotion schiene annehmen. ich bin gerade dabei mich bei diversen agenturen anzumelden. wie ist das denn mit der scheinselbstständigkeit, da ich ja jedes wochenende, freitag und samstag nacht in dem club arbeit?
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Alt 11.07.2007, 18:40   #2
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
copy bringt sich richtig eincopy bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von Buggy Beitrag anzeigen
ich bin im moment student, über meinen vater privat mit versichter und bekomme noch kindergeld. arbeiten tue ich jedes wochenende in einem club als barkeeper wo ich im moment noch auf 400 euro angemeldet bin aber danach gern auf rechnung arbeiten würde.
Warum eigentlich? Was versprichst Du Dir davon?

Zitat:
er ist damit auch einverstanden. dazu möchte ich gern noch paar jobs in der pormotion schiene annehmen. ich bin gerade dabei mich bei diversen agenturen anzumelden. wie ist das denn mit der scheinselbstständigkeit, da ich ja jedes wochenende, freitag und samstag nacht in dem club arbeit?
Scheinselbstständigkeit liegt dann vor, wenn Du wie ein Arbeitnehmer ausschließlich für einen Auftraggeber arbeitest. Wenn Du zu dem Barkeeper-Job auch wirklich noch Promotionsjobs übernimmst, ist das kein Problem.

Allerdings frage ich mich, warum Du das unbedingt auf der Basis machen willst ... Warum schenkst Du Deinem/Deinen Arbeigeber(n) ihren Anteil an Deinen Sozialversicherungsbeiträgen?

Auch bedenken: Du fliegst aus der Mitversicherung Deines Vaters, wenn Du mehr als 350 Euro/Monat aus selbstständiger Tätigkeit verdienst. Du musst Dich dann selbst krankenversichern.

Und mit Kindergeld ist übrigens Schluss, wenn Du im Jahr mehr als 7188 Euro/Jahr verdienst.

copy
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Alt 11.07.2007, 23:10   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2007
Ort: München
massi macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Und mit Kindergeld ist übrigens Schluss, wenn Du im Jahr mehr als 7188 Euro/Jahr verdienst.
7680 €
__________________
vianetz.com
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Alt 11.07.2007, 23:53   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Und mit Kindergeld ist übrigens Schluss, wenn Du im Jahr mehr als 7188 Euro/Jahr verdienst.
Es geht hier um eine private KV, ich denke hier gelten andere Regeln.
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2007, 15:05   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: München
shadowbuilder macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von copy Beitrag anzeigen
Auch bedenken: Du fliegst aus der Mitversicherung Deines Vaters, wenn Du mehr als 350 Euro/Monat aus selbstständiger Tätigkeit verdienst. Du musst Dich dann selbst krankenversichern.
Das ist von Krankenversicherung zu Krankenversicherung unterschiedlich.
Bei den meinsten privaten Familienkrankenversicherung ist es nicht an den Verdienst gekoppelt, sondern an die Stundenzahl. Bei der Allianz ist es z.B. so, dass man nicht mehr als 20/h pro Woche arbeiten darf. Wieviel man in den 20/h verdient ist den egal. Also würde ich einfach mal bei deiner Krankenversicherung anrufen und nachfragen.
shadowbuilder ist offline   Mit Zitat antworten
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