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Alt 16.07.2007, 11:06   #1
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt

Chauffeure ohne eigenes Fahrzeug?


Hallo zusammen,

ich habe mir jetzt mal Informationen von allen Stellen kommen lassen

bzgl Existenzgründung im Mietwagengewerbe muss man zunächst also eine Prüfung bei der IHK machen. Danach kann man beim Strassenverkehrsamt eine Konzession beantragen, und danach ein Gewerbe anmelden.

Nun ist mir in diesen Unterlagen aufgefallen, dass ich die Konzession nur bekomme, wenn ich ein eigenes Fahrzeug habe und dies dafür anmelde.
Dies ist leider bei mir "noch" nicht der Fall, da ich dies zunächst nur nebenberuflich machen möchte.

Somit war mein Plan, mit einem Kollegen, der auch ein Mietwagengewerbe hat, zusammen zu arbeiten.

Er würde mir das Fahrzeug zur Verfügung stellen, so dass ich bislang kein eigenes Fahrzeug bräuchte. Falls er mir keines geben kann, könnte ich immer noch eines mieten, oder halt den Auftrag nicht annehmen.

Lt. Strassenverkehrsamt sei dies aber nicht zulässig. (???)
Gibt es denn keine Möglichkeit, in der ich zunächst als Fahrer meine Leistung anbiete und mir entsprechend nur dann ein Fahrzeug besorge, welches den gängigen Vorschriften entspricht (PBefG), um damit zunächst die Fix-Kosten zu umgehen?

Gehen wir mal davon aus, dass das ganze irgendwann dann doch mal nicht nebenberuflich betrieben wird... dann kann man das ganze auch auf eine Fahrzeug anmelden, weil man dann eines hat...

Ich habe von einigen schon gehört, die das so machen und kein eigenes Auto haben und sich eines zumieten, wenn es benötigt. wird.
Kann sich jemand vorstellen, wie die das machen, oder ob die was anderes im Gewerbeschein eintragen lassen? Hat jemand evtl. mal eine Auflistung, welche Eintragungen man genau im Gewerbeschein eintragen lassen kann? Vielleicht würde ich ja dort fündig?

Oder es hat jemand einen Tipp, wie er das ganze machen würde, um mein Vorhaben durchzuführen.

Danke für jeden Hinweis.

Gruß
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 16.07.2007, 20:44   #2
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Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sachsen
rednug bringt sich richtig einrednug bringt sich richtig ein
Also, du möchtest kein Risiko eingehen in der Selbständigkeit, jedoch Geld verdienen ? (Nimm meine Feststellunges nicht zu bissig!)

Meines Wissens benötigst du für die gewerbliche Personenbeförderung ein entsprechend zugelassenes Fahrzeug - anders nicht. (Sicher gibt es wieder einzelne Ausnahmen, welche dich jedoch kaum betreffen sollten)

Fange da doch als Fahrer auf Provisionsbasis an und kümmere dich um Kunden. Allerdings ist dieses Gewerbe meines Wissens so hart umkämpft, dass es nicht einfach wird.
Und bedenke, dass du im Mietwagenbetrieb immer 19 % MWSt. abführen mußt, egal welche Strecke.

Ich möchte dir keinesfalls den Mut nehmen, und ich weiß auch nicht, wo du zu Hause bist - aber nur mit Mietwagenbetrieb eine Existenz aufbauen halte ich für sehr mutig!

Viel Erfolg!

Gunder

PS. Ich habe u.a. dieses Gewerbe.
rednug ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.07.2007, 13:28   #3
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt
Hallo,

danke erst einmal für deine Antwort.
Kein Problem mit deiner "bissigen" Feststellung...
Hart umkämpft kann ich mir schon vorstellen, aber es wird bislang auch nicht mein Haupteinkommen werden.

Daher auch erst einmal der Versuch mit "ohne" eigenem Fahrzeug.

Aber auf Provisionsbasis... ok.
Aber dazu muss ich doch auch einen Gewerbeschein haben.
Was würde ich denn dort eintragen lassen müssen, damit ich die ganzen Voraussetzungen nicht mitbringen muss.
Schließlich bin ich dann ja kein "Selbstständiger" Chauffeur, sondern nur ein Sub-Unternehmer... oder Angestellter... aber als Angestellter würde ich nicht unter meinem Namen fahren können (auch nicht evtl. wenn ich mich um Kunden kümmern würde)

Oder hab ich deinen Vorschlag falsch verstanden?

Wo fährst du denn?

Danke aber nochmal für deinen Hinweis.

Gruß
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2007, 15:37   #4
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sachsen
rednug bringt sich richtig einrednug bringt sich richtig ein
Ohne Gewähr auf Richtigkeit!

- Führerschein zur Personenbeförderung machen
- eventuell Ortskenntnisprüfung (notwendig für Taxi)

-Partner suchen
- Gewerbe anmelden auf Personenbeförderung (mit IHK mal kurzschließen)
- Vertrag mit Partner machen sowie alle notwendigen Eintragungen betreffs Zulassung, dass auch du mit diesem fahrzeug in bezug auf Personenbeförderung fahren darfst

Loslegen und Geld verdienen.

Viel Erfolg!


Gunder
rednug ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2007, 23:42   #5
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt
ok, aber beim Gewerbe bzgl. Personenbeförderung dann bist du direkt wieder im Bereich, wo man einen Konzession benötigt... oder hab ich jetzt was missverstanden?

Ansonsten wäre man dann quasi "Sub-Unternehmer eines Mietwagenunternehmens, welches die Fahrzeuge stellt" und ich jeweils nur die Fahrerleistung, die dann in Rechnung gestellt wird...

Hab ich das so richtig verstanden?

Danke für die Antwort
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.07.2007, 19:40   #6
TP-Veteran
 
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sachsen
rednug bringt sich richtig einrednug bringt sich richtig ein
Zitat:
aber beim Gewerbe bzgl. Personenbeförderung dann bist du direkt wieder im Bereich, wo man einen Konzession benötigt...
Für dein eigenes Fahrzeug benötigst du die Zulassung als Mietwagen bzw. Taxi (auch Konzession genannt).
Fährst du jedoch mit deinem Führerschein zur Fahrgastbeförderung mit einem Fahrzeug für Personenbeförderung, welches durch eine andere Person auf diese zugelassen ist, benötigst du halt einen Gewerbeschein, wenn du nicht fest angestellt bist, sondern auf Provisionsbasis arbeitest.

Gunder
rednug ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2007, 22:34   #7
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt
hallo nochmal,

danke für die Antwort. Leider hatte ich die zu spät er gesehen und schon ein neues Thema dazu aufgemacht (Mietwagenfahrer (...))

Dort hab ich dann gefunden, dass ich als Mietwagenfahrer die Tätigkeit eintragen kann, wenn ich einen Gewerbeschein beantrage.

Aber es gibt wohl sozialversicherungsrechtlich einige Probleme, wenn ich das richtig verstanden habe.

Mach ich mich damit denn strafbar oder anderweitig rechtlich angreifbar, wenn ich für einen Unternehmer als selbstständiger Mietwagenfahrer ab und zu einmal fahre?

Danke dir aber für die hilfreichen Tipps
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2007, 22:49   #8
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Stichwort: Scheinselbständigkeit

Könnt ihr das nicht mit einer AN-AG-Beziehung regeln? Minijob, auf Stundenbasis o.ä.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.07.2007, 10:10   #9
TP-Member
 
Registriert seit: May 2007
walterschmitz macht alles soweit korrekt
im anderen Thema hatte mir auch jemand geantwortet (http://www.traum-projekt.com/forum/9...tml#post782119)

Es gibt wohl Unternehmen die das nicht so machen... u.a. weiss ich auch von einer grossen deutschen bzw. Europaweiten Autovermietung, deren Stationen u.U. Chauffeurservice selbst anbieten, dass die das genau so machen... und die könnten ohne grosse Probleme jemanden kurzfristig auf 400 EUR Basis einstellen.

Aber auch kleinere Unternehmen wollen dies manchmal so... weil sie damit halt die Personalkosten sicherlich umgehen wollen.

Ich werde das bei denen aber einmal ansprechen, aber ich kann mir vorstellen, dass das ganze ja nicht wirklich wider-gesetzt ist, wenn die dennoch die Sozialabgaben, Steuern usw. abführen würden (man muss ja immer das gute im Menschen sehen).

Ich werde mich dann erst mal bei kleineren Unternehmen melden, die machen da sicherlich nicht so rechtliche (dunkel-)Grauzonen Begehung

Ok, danke die erstmal für die Antwort
walterschmitz ist offline   Mit Zitat antworten
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