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Alt 19.07.2007, 12:12   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
Lazi macht alles soweit korrekt

Gründung einer GbR


Hi,

ich plane zusammen mit einem Kumpel eine GbR zu gründen um einen Rahmen für bestehende Websites und neue Projekte zu schaffen. Beim Lesen im Internet habe ich schon die ein oder andere Sache rausgefunden, möchte jedoch noch gerne sicher gehen, dass ich alles richtig verstanden habe und keine Fehler mache...
Kleimer Hintergrund: Gewerbe befasst sich mit IT Consulting + Service.

Name der GbR
Ist der Name in dieser Form korrekt?
Fiktiver Firmenname
Inhaber: Peter Paulchen & Heinz Hastig GbR
Straße, Plz, Ort usw..

Umsatzsteuer & Gewinn
Wir haben vor kein Kleingewerbe zu betreiben, sondern gleich eine UstID. zu beantragen. Wo wird diese Beantragt?
Wenn ich das richtig verstanden haben läuft das so:

Wir mieten einen Server über 1 Jahr zu 100 € im Monat inkl. 19 % MwSt.
Wir können also 19 € im Monat dem Finanzamt gegenüber als Vorsteuer geltend machen.

Wird nun an an einen Kunden eine Rechnung gestellt für z.b. 500 EUR netto, wird auf diese 19 % MwSt. draufgeschlagen. Der Kunde erhält also eine Rechnung über 595 EUR.

Wir müssen an das Finanzamt 95 EUR an Umsatzsteuer abführen und haben noch unsere 19 EUR an Vorsteuer als "Guthaben", zahlen also effektiv
76 EUR Umsatzsteuer ans Finanzamt. Hoffe das ist bis hierhin richtig?

Erfolgt diese "Abrechnung" mit dem Finanzamt auf monatliche, halbjährlicher, jährlicher Basis? Werden laufende Kosten wie z.B. Geschäftskonto, Transaktionsgebühren dort auch irgendwie mit einbezogen?

Reicht eine einnahme Einnahmenüberschussrechnung zu Ermittlung von Einnahmen / Ausgaben / Gewinn oder muss in der Konstellation mit der Umsatzsteuerpflicht etwas besonders beachtet werden?

Gewinn & Einkommenssteuererklärung der Gesellschafter
Da das Gewerbe natürlich den Zweck verfolgt Gewinne zu erzielen, würden wir uns als Gesellschafter jeden Monat den gewinn 50/50 unter uns aufteilen.
Kumuliert aufs Jahr müssen diese Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt und versteuert werden. Ist dies so korrekt?

Einlagen der Gesellschafter?
Wie verhält es sich mit Einlagen der Gesellschafter? Da wir ja erstmal ein gewisses Grundkapital brauchen um starten zu können. Nehmen wir z.b. an jeder Gesellschafter zahlt einmalig 200 EUR auf das GbR-Konto ein. Müssen diese 200 EUR gesondert verbucht/aufgeführt werden oder können einfach unberücksichtigt bleiben und später auch kommentarlos wieder entnommen werden. (Es agieren ja eh die Gesellschafter als natürliche Personen und nicht als juristische...)


Ich hoffe, dass ich hier Hilfe finde ;-)
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Alt 19.07.2007, 12:24   #2
TP-Lady-Mod
 
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dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Zitat:
Zitat von Lazi Beitrag anzeigen
Wir haben vor kein Kleingewerbe zu betreiben, sondern gleich eine UstID. zu beantragen. Wo wird diese Beantragt?
Das wird im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegeben.

Zitat:
Zitat von Lazi Beitrag anzeigen
Wir mieten einen Server über 1 Jahr zu 100 € im Monat inkl. 19 % MwSt.
Wir können also 19 € im Monat dem Finanzamt gegenüber als Vorsteuer geltend machen.
15,97 € - ihr könnt die MwSt. in der USt.-Voranmeldung geltend machen, die auf euren Ausgabenrechnungen ausgewiesen ist.

Zitat:
Zitat von Lazi Beitrag anzeigen
Wird nun an an einen Kunden eine Rechnung gestellt für z.b. 500 EUR netto, wird auf diese 19 % MwSt. draufgeschlagen. Der Kunde erhält also eine Rechnung über 595 EUR.
Wie ihr kalkuliert ist ja euch überlassen. Auf jeden Fall muss MwSt. ausgewiesen und abgeführt werden.

Zitat:
Zitat von Lazi Beitrag anzeigen
Wir müssen an das Finanzamt 95 EUR an Umsatzsteuer abführen und haben noch unsere 19 EUR an Vorsteuer als "Guthaben", zahlen also effektiv
76 EUR Umsatzsteuer ans Finanzamt. Hoffe das ist bis hierhin richtig?
Die in der USt.-Voranmeldung ermittelten Steuern werden erstattet oder gezahlt, Verrechnungen sind auch möglich. Aber immer dann wenn sie anfallen.

Zitat:
Zitat von Lazi Beitrag anzeigen
Erfolgt diese "Abrechnung" mit dem Finanzamt auf monatliche, halbjährlicher, jährlicher Basis? Werden laufende Kosten wie z.B. Geschäftskonto, Transaktionsgebühren dort auch irgendwie mit einbezogen?
Neugründungen müssen die Voranmeldungen normalerweise monatlich machen. Alle gewerblich veranlassten Ausgaben können geltend gemacht werden. Wenn auf den entsprechenden Rechnungen MwSt. ausgewiesen ist, kann die als Vorsteuer gezogen werden.

Zitat:
Zitat von Lazi Beitrag anzeigen
Reicht eine einnahme Einnahmenüberschussrechnung zu Ermittlung von Einnahmen / Ausgaben / Gewinn oder muss in der Konstellation mit der Umsatzsteuerpflicht etwas besonders beachtet werden?
Auch der Regelbesteuerte kann eine EÜR machen.

Zitat:
Zitat von Lazi Beitrag anzeigen
Gewinn & Einkommenssteuererklärung der Gesellschafter
Da das Gewerbe natürlich den Zweck verfolgt Gewinne zu erzielen, würden wir uns als Gesellschafter jeden Monat den gewinn 50/50 unter uns aufteilen.
Kumuliert aufs Jahr müssen diese Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung aufgeführt und versteuert werden. Ist dies so korrekt?
Genau, jeder macht seine EkSt.-Erklärung mit den entsprechenden Anlagen. Grundlage ist dann dafür die EÜR.

Zitat:
Zitat von Lazi Beitrag anzeigen
Einlagen der Gesellschafter?
Wie verhält es sich mit Einlagen der Gesellschafter? Da wir ja erstmal ein gewisses Grundkapital brauchen um starten zu können. Nehmen wir z.b. an jeder Gesellschafter zahlt einmalig 200 EUR auf das GbR-Konto ein. Müssen diese 200 EUR gesondert verbucht/aufgeführt werden oder können einfach unberücksichtigt bleiben und später auch kommentarlos wieder entnommen werden. (Es agieren ja eh die Gesellschafter als natürliche Personen und nicht als juristische...)
In der EÜR gibt es keine Einlagen und Entnahmen.
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Alt 19.07.2007, 12:49   #3
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HI dorintia,

erstmal danke für die schnell und ausführliche Antwort..
jedoch sind mir noch ein paar Sachen unklar..

1) Wie kommst du bei der Rechnung. Ausgabe für Server 100 € inkl. MwSt. auf einen Vorsteuerbetrag von 15,97 € ?? 100,00 EUR * 0,19 sind doch 19 EUR ?!?

2) Wenn ich monatlich die Ust Voranmeldung abgebe, wann zahlt denn das Finanzamt? Im Folgemonat oder erst am Ende des Jahres für das Jahr gesamt?
Wird speziell Interessant, wenn z.B. in einem Monat nur Ausgaben oder mehr Ausgaben als Einnahmen durch Vorsteuern / abzuführende Umsatzsteuer anfallen. Wie verhält es sich konkret, wenn z.b. in Moant April nur die Kosten für den Server anfallen und wir 19 EUR Vorsteuer ziehen aber keine Rechnung schreiben. Bekommen wir dan im Mai die 19 EUR vom Finanzamt wieder?

Danke!
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Alt 19.07.2007, 12:56   #4
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Zitat:
1) Wie kommst du bei der Rechnung. Ausgabe für Server 100 € inkl. MwSt. auf einen Vorsteuerbetrag von 15,97 € ?? 100,00 EUR * 0,19 sind doch 19 EUR ?!?
setzen 6
Einfacher Dreisatz: 100 * 19 / 119

Zitat:
Bekommen wir dan im Mai die 19 EUR vom Finanzamt wieder?
wenn für April im Mai abgegeben sollte innerhalb der nächsten 2 Wochen die Erstattung auf dem Konto sein

btw:
Zitat:
Inhaber: Peter Paulchen & Heinz Hastig GbR
Das Wort "Inhaber" bitte streichen. Den gibt es nur wenn man Kaufmann im Sinne des HGB ist.

Zitat:
Einlagen der Gesellschafter?
Wie verhält es sich mit Einlagen der Gesellschafter? Da wir ja erstmal ein gewisses Grundkapital brauchen um starten zu können. Nehmen wir z.b. an jeder Gesellschafter zahlt einmalig 200 EUR auf das GbR-Konto ein. Müssen diese 200 EUR gesondert verbucht/aufgeführt werden oder können einfach unberücksichtigt bleiben und später auch kommentarlos wieder entnommen werden. (Es agieren ja eh die Gesellschafter als natürliche Personen und nicht als juristische...)
das Stammkapital muss gesondert erfasst werden. Auch in einer EÜR gibt es Einlagen und Entnahmen, diese müssen sich aber gewinnneutral auswirken.

Bei einer Personengesellschaft ist zudem eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abzugeben, in der der Gewinn dem einzelnen Gesellschafter zugewiesen wird.

Gruß
Sven
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Alt 19.07.2007, 12:57   #5
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Zitat:
Zitat von Lazi Beitrag anzeigen
1) Wie kommst du bei der Rechnung. Ausgabe für Server 100 € inkl. MwSt. auf einen Vorsteuerbetrag von 15,97 € ?? 100,00 EUR * 0,19 sind doch 19 EUR ?!?
Wenn in den 100 € die MwSt. schon enthalten ist, musst du diese ja rausrechnen: 100/119x19

Zitat:
Zitat von Lazi Beitrag anzeigen
Wie verhält es sich konkret, wenn z.b. in Moant April nur die Kosten für den Server anfallen und wir 19 EUR Vorsteuer ziehen aber keine Rechnung schreiben. Bekommen wir dan im Mai die 19 EUR vom Finanzamt wieder?
Genau, mein FA zahlt die zu erstattende USt. ein paar Tage nachdem ich die Voranmeldung eingereicht habe (bis zum 10. des Folgemonats). Aber genauso zeitnah musst du natürlich USt. zahlen.
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Alt 19.07.2007, 14:14   #6
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okay.. kapiert

nochmal kurz zum Namen der Firma:

Kann der Zusatz GbR auch in der fiktiven Bezeichnung stehen also z.B.

Computerspezies GbR
Peter Paulchen & Max Müller

oder darf es nur so aussehen:
Computerspezies
Peter Paulchen & Max Müller GbR


Auf wen müssen die Rechnungen ausgestellt sein? Reicht es, Rechnungen auf einen der Gesellschafter auszustellen oder muss die Rechnung an:
"Computerspezies GbR" bzw. "Peter Paulchen & Max Müller GbR" gehen
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Alt 19.07.2007, 14:47   #7
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Zitat:
Computerspezies GbR
Peter Paulchen & Max Müller

oder darf es nur so aussehen:
Computerspezies
Peter Paulchen & Max Müller GbR
geht meines Wissens beides

Zitat:
Auf wen müssen die Rechnungen ausgestellt sein? Reicht es, Rechnungen auf einen der Gesellschafter auszustellen oder muss die Rechnung an:
"Computerspezies GbR" bzw. "Peter Paulchen & Max Müller GbR" gehen
immer auf die GbR, weil die auch Unternehmer im Sinne des UStG ist.

Gruß
Sven
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Alt 19.07.2007, 14:55   #8
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okay.. also angenommen:

Pommesbude GbR
Peter Paul & Heinz Hastig

Ich kauf jetzt beim MIOS ein, die Rechnung wird ausgestellt auf
Pommesbude GbR

gibt dass denn deine Konflikte, da der Name ja quasi nur nen "Fantasiename" ist und nirgendswo offiziell registriert. Im Gewerbeschein steht ja auch nur Peter Paul & Heiz Hastig als Gesellschafter drinne und kein Name des Gewerbes.
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Alt 19.07.2007, 14:59   #9
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deshalb müsst ihr ja euren Namen darunter schreiben.
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__15b.html

Gruß
Sven
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Alt 21.07.2007, 12:10   #10
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Lazi macht alles soweit korrekt
erstmal danke für die umfangreiche Hilfe.. jetzt noch eine hoffentlich letzte Frage zum Thema: Kapitaleinsatz der Gesellschafter.

Wie muss ich es steuerlich aufführen, bzw. was muss ich beachten, wenn die beiden Gesellschafter, von Ihrem privatvermögen monatlich einen Teil auf ein gemeinsames GbR Konto überweisen. Da ja gerade zu Beginn, wenn noch nicht soviele Aufträge vorhanden sind, einige Investitionen nötig sind, werden wir wohl monatlich einen Betrag von unserem eigenen Geld in die Firma stecken.

Wie wird dieses in der Einnahmenüberschussrechnung der GbR aufgeführt? Als Einnahme, die es ja eigentlich nicht ist, sind ja schließlich auch keine Steuern drauf erhoben wurden, bzw. das Geld stammt ja aus unserem regulärem Job und wurde ja schonmal versteuert ;-)

Wie wirkt sich diese Einzahlung aus, wenn es darum geht, den Gewinn an die Gesellschafter auszuschütten.

Wie können die Gesellschafter diese monatlichen Zahlungen in Ihrer eigenen Einkommenssteuererklärung ggf. berücksichtigen?

Fragen über Fragen, hoffe es gibt ne Antwort ;-)
Danke !
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Alt 21.07.2007, 12:26   #11
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Zitat:
Zitat von Lazi Beitrag anzeigen
Wie wirkt sich diese Einzahlung aus, wenn es darum geht, den Gewinn an die Gesellschafter auszuschütten.

Wie können die Gesellschafter diese monatlichen Zahlungen in Ihrer eigenen Einkommenssteuererklärung ggf. berücksichtigen?

Fragen über Fragen, hoffe es gibt ne Antwort ;-)
Ich behaupte es wieder : in einer normalen EÜR tauchen Privateinlagen und -entnahmen überhaupt nicht auf, zumindest in meiner nicht .

Diese Beträge verhalten sich gewinnneutral und in der EkSt.-Erklärung tauchen die so auch nicht auf.
Wäre ja auch noch schöner... vielleicht denkst du noch mal über die Zusammenhänge nach... ihr macht ja eure "Investitionen" als Ausgaben geltend... woher das Geld kommt ist zweitrangig.
Ich z.B. habe gar kein eigenes hauptberufliches Einkommen...
Sollten am Jahresende die Ausgaben halt höher als die Einnahmen sein habt ihr Verlust gemacht und maximal dieser mindert das sonstige zu versteuernde Einkommen und wird dann in der EkSt.-Erklärung berücksichtigt.
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Alt 21.07.2007, 12:43   #12
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BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

mal eine Verständnisfrage... soll es eine tragfähige Vollexistenz für die beiden Gesellschafter werden... oder handelt es sich eher um einen kleinen Nebenerwerb?

Denn... wäre es eine geplante Vollexistenz, dann sollte man darüber nachdenken, von vornherein mit einer doppelten Buchführung zu beginnen, denn dann zeichnet es sich ab, dass man irgendwann zur OHG mutieren wird, wenn man das Geschäft ernsthaft betreibt und warum sollte man dann nicht gleich mit einer doppelten Buchführung beginnen.

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
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Alt 21.07.2007, 14:47   #13
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Zitat:
Zitat von BEBOUB Beitrag anzeigen
und warum sollte man dann nicht gleich mit einer doppelten Buchführung beginnen.
doppelte Buchführung ist zumindest ein Kostenfaktor
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2007, 15:11   #14
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Zitat:
@Thomas: doppelte Buchführung ist zumindest ein Kostenfaktor
Hallo ...

warum?

Die Programme sind so ausgereift, dass er nach ein paar Stunden Einarbeitung selbst damit zurecht kommt und vernünftig buchen kann.

MfG
BEBOUB
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I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

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