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27.07.2007, 03:34
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Brandenburg
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Vier Fragen zur GbR
Hallo seid gegrüßt.
Ich möchte mit einen Freund eine GbR gründen.Wir möchten über einen Online-shop, Angelköder vertreiben.
1.Was sollten wir bei der Gewerbeanmeldung als Tätigkeit angeben?
2.Müssen wir ein extra GbR Bankontonto eröffnen?
3.Reicht es,wenn wir eine Buchführung haben und eine Umsatzsteuererklährung beim FA abgeben?
4.Wir benötigen ja beide einen Gewerbeschein-richtig!?!Gibt man wirklich bei der Anmeldung des Gewerbes schon an,dass man eine GbR gründen möchte und die Sache ist gegessen und wir können uns sofort GbR nennen oder müssen wir noch extra eine GbR beantragen?
Ich bedanke und freue mich auf eure Anrworten
lg an euch
agloco
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27.07.2007, 10:56
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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Hallo,
1. alle beide müssen ein Gewerbe anmelden und den Zweck angeben, den es haben soll: Vertrieb von Angelködern!
2. Konto für GbR ratsam!
3. Beim Finanzamt anmelden: als GbR, extra Steuernummer usw. Buchführung erforderlich! USt : überlegen ob Option oder nicht! Kleinunternehmerregelgung hat Vorteile!
4. siehe 3. Gewerbeschein und Steuerliche Anmeldung sind zwei Paar Schuhe!
Gruß Eugenie
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27.07.2007, 16:30
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Brandenburg
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Danke für deine Antworten.
Also wenn wir beim Ordnungsamt beide unser Gewerbe angemeldet haben,müssen wir die GbR noch extra beim Finantamt anmelden.Das Wird also nicht automatisch vom Gewerbeamt ans FA weitergeleitet wie es normalerweise bei einem Einzellunternehmer ist?Unterscheidet sich die Buchführung sehr von einem Kleinunternehmer.....würde also nicht als GbR bei der Kleinunternehmerregelung eine Einnahme Überschuss Rechnung reichen?
lg an dich
agloco
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27.07.2007, 16:36
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#4
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von agloco
Also wenn wir beim Ordnungsamt beide unser Gewerbe angemeldet haben
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In der Anmeldung ist die Rechtsform GbR und ich glaube auch der Partner anzugeben.
Zitat:
Zitat von agloco
müssen wir die GbR noch extra beim Finantamt anmelden.Das Wird also nicht automatisch vom Gewerbeamt ans FA weitergeleitet wie es normalerweise bei einem Einzellunternehmer ist?
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Wird es auch, kann aber dauern.
Zitat:
Zitat von agloco
Unterscheidet sich die Buchführung sehr von einem Kleinunternehmer.....würde also nicht als GbR bei der Kleinunternehmerregelung eine Einnahme Überschuss Rechnung reichen?
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Ja, reicht.
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29.07.2007, 03:55
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Brandenburg
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Ich danke euch für die hilfreichen Antworten.
Also benötigt man bei der GbR nur eine Umsatzsteuererklährung.
Jetzt sind meine fragen erstmal beantwortet.
lg an euch
agloco
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29.07.2007, 12:03
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#6
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von agloco
Also benötigt man bei der GbR nur eine Umsatzsteuererklährung.
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Nein, nicht nur.
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29.07.2007, 12:37
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: May 2007
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Als GbR muss eine für das Kalenderjahr auch eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung gemacht werden. Die Einkünfte werden dabei auf die Partner verteilt und die machen dann ihre Einkommensteuererklärungen!
Bei USt-Pflicht in den ersten zwei Jahren monatliche Voranmeldungen und zum Abschluss USt-Erklärung.
Vielleicht sollten Sie sich mal beraten lassen!
Gruß Eugenie
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29.07.2007, 16:35
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Brandenburg
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Ja richtig....das ist mir schon klar,zumal die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung ein zusätlicher Teil der Umst.erklährung ist.Aber im großen und ganzen macht jeder seine Umsatzsteuererklährung mit einer einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung und anschließend eine normale Einkommenssteuererklährung.
agloco
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29.07.2007, 16:40
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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??????????????????????????????????
Mit der USt hat die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung nun überhaupt nichts zu tun. Ich kenne zumindest keinen Bereich in der USt, bei der die §§ 179 ff AO anzuwenden wären.
Die Feststellungserklärung ist für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen für die Einkommensteuer entscheidend. Hier wird der Gewinn der GbR festgestellt und der auf den Gesellschafter entfallende Anteil errechnet. Diese Feststellung kommt zum Ausdruck in einem gesonderten Verwaltungsakt (Feststellungsbescheid oder auch Grundlagenbescheid genannt). Soll der Gewinn angefochten werden aus welchen Gründen auch immer ist nämlich gegen den Grundlagenbescheid der GbR Einspruch einzulegen und nicht gegen den Einkommensteuerbescheid des Gesellschafters. Mit der USt hat das überhaupt nichts zu tun.
Gruß
Sven
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29.07.2007, 19:16
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Brandenburg
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Entschuldige, wenn ich da falsch gelegen habe.Ich habe es so einer anderen Existenzgründerwebsite entnommen.
Also:Wir als GbR stellen eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung auf.Anschließend wird die USt-Erklährung ausgearbeitet und jeder erstellt ganz normal noch eine Einkommenssteuererklährung.So..........liege ich da jetzt richtig?Einige Steuerberater meinten zu mir,dass es viel zu häufig, so dargestellt wird als ob man dafür erstmal 10 Jahre studieren müsste, um sich selbstständig zu machen.
lg
agloco
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30.07.2007, 12:36
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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So..........liege ich da jetzt richtig?
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richtig
Zitat:
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Einige Steuerberater meinten zu mir,dass es viel zu häufig, so dargestellt wird als ob man dafür erstmal 10 Jahre studieren müsste, um sich selbstständig zu machen.
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wenn eine EÜR erstellt werden soll würde ich die Aussage unterschreiben. Bei einer Bilanz nicht.
Gruß
Sven
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30.07.2007, 15:30
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Brandenburg
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ich danke euch allen.Das soll es gewesen sein.
lg an euch alle
agloco
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07.08.2007, 16:48
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#13
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Brandenburg
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Hallo zusammen,
sagt mal,ist es auch möglich wenn ich erstmal allein zur Anmeldung gehe,als Rechtsform GbR angebe und als Rechtsvertretbare Person meinen zukünftigen Partner?Er würde sein Gewerbe 7 Tage nach mir anmelden.
Oder müssen wir beide zusammen hin, um es als GbR anzumelden.
lg an euch alle
agloco
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07.08.2007, 16:59
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#14
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Vielleicht einfach mal beim Gewerbeamt anrufen und nachfragen, wahrscheinlich legen die die eine Anmeldung eh erstmal auf die Seite und übermitteln erst an das FA wenn alles beisammen ist....
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19.08.2007, 21:12
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#15
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Brandenburg
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Grüßt euch,
wo soll ich im Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung angeben,das wir eine GbR sind? Einen Gesellschaftsvertrag haben wir nicht abgeschlossen.Wie soll das FA sehen,das wir eine GbR sind?
Weiterhinn möchte ich die Umsatzsteuer nach dem Umsatz berechnen lassen,den ich im zu versteuernden Jahr erziehlt habe.Ich beantrage also die Istversteuerung-richtig?
Eine Kopie der Gewerbeanmeldung, muss man die mitschicken?
Tut mir Leid,wenn ich ech nerve........
lg an euch
agloco
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