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Alt 30.07.2007, 16:31   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: bochum
Deady macht alles soweit korrekt

Was passt zu mir, geht das überhaupt usw.?


Hallo liebe Community,

meiner einer ist ein Fachinformatiker in Ausbildung ist und der nicht mehr zu Hause wohnt.

Ich lebe somit von meiner Halbwaisenrente, Kindergeld (momentan noch), Ausbildungsgehalt sowie von der Berufsausbildungsbeihilfe.

Gerne würde ich nun noch etwas nebenbei verdienen.

Um folgendes geht es.
Ein Freund und ich richten liebend gerne Webauftritte ein und besitzen auch das nötige Equipment dazu.

Wir beide sind volljährig.

Das ganze hängt nun damit zusammen, das ich
a) die Frage habe, wie läuft das ab je nach Aufträgen habe ich ja ein unregelmäßiges einkommen, was ich ja trotzdem beim BAB angeben muss
b) was für eine Form von Gewerbe würde auf uns zukommen?
c) ist das überhaupt machbar?
d) wie sieht das aus, dürfte ich dann Hosting betreiben?
e) ist es gefährdent, was für risiken entstehen?

Ich danke euch recht herzlich, ich habe mich schon einige Stundne im Forum hier rumgetrieben und einiges interessantes entdeckt, aber das sind die Fragen die mich richtig noch interessieren.

Ich habe auch die Suche benutzt Leider nichts relevantes gefunden.

Mit freundlichen Grüssen

Dominik Mank
Deady ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.07.2007, 21:59   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Dec 2003
Ort: Bochum
BEBOUB bringt sich richtig einBEBOUB bringt sich richtig ein
Hallo ...

-1- Beihilfe und Anrechnung von Einkommen
Bei der Berufsausbildungsförderung gem. § 59 SGB III erfolgt die Anrechnung des Einkommens gem. § 71 SGB III... einfach mal nachlesen... sofern Sie nicht gerade fernab der Heimat lernen, wird nur ein Freibetrag von 52€ angerechnet, der überschiessende Rest verrechnet.

Abgerechnet wird über Einkommensnachweise d.h. man wird monatliche EÜ-Rechnungen verlangen, am Jahresende den entsprechenden Steuerbescheid und auf dieser Basis die Förderung kürzen.

-2- Form des Gewerbes
Da Sie selbst noch nicht so genau wissen, was auf Sie zukommt, wäre eine GbR nicht sooo ratsam, aufgrund eventuell entstehender Folgeproblematiken (5-jährige Nachhaftung des ausscheidenden Gesellschafters)... und wir wissen hier alle nicht, ob aus den Verträgen etwaige langfristige Bindungen entstehen, aus denen Verbindlichkeiten entstehen könnten.

Also lieber zwei einzelne Gewerbeanmeldungen mit eventuell gegenseitiger Beauftragung und Entlohnung.

-3- Machbarkeit
Es ist sehr Vieles machbar, leider aber auch vielfach nicht tragfähig... diese Frage kann man ohne weitere Information nicht beantworten. Wenn Sie problemlos an Kunden kommen, können Sie einen guten Start haben... leider gibt es nur allzu viele, die kaum Kunden haben.

-4- Hosting
Hosting kann im Grunde jeder Dussel anbieten, der die technischen Voraussetzungen geschaffen hat, eine Sondergenehmigung bedarf es hierzu nicht.

-5- Chancen und Risiken
Chancen... reich zu werden... Risiken... bettelarm zu werden!

MfG
BEBOUB
__________________
I N F O:
Die nächste Gruppen-Veranstaltung mit dem Thema: "Wie erstelle ich meinen Businessplan" findet im November statt.

Anfragen bitte an unsere eMail!
BEBOUB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2007, 22:48   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2007
Ort: bochum
Deady macht alles soweit korrekt
Zitat:
-1- Beihilfe und Anrechnung von Einkommen
Bei der Berufsausbildungsförderung gem. § 59 SGB III erfolgt die Anrechnung des Einkommens gem. § 71 SGB III... einfach mal nachlesen... sofern Sie nicht gerade fernab der Heimat lernen, wird nur ein Freibetrag von 52€ angerechnet, der überschiessende Rest verrechnet.
Vielen Dank, ich wohne schon nicht mehr zu Hause und bin wegen meiner Ausbildungsstätte umgezogen (auch wenn es nicht so der extreme weg ist, aber 3 Stunden Bahnfahren pro Tag macht keinen spaß)
Noch habe ich das BaB nicht bestätigt bekommen, aber ich tippe fest mit einer Zusage.

Zitat:
2. § 23 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bleiben 52 Euro der Ausbildungsvergütung und abweichend von § 25 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zusätzlich 510 Euro anrechnungsfrei, wenn die Vermittlung einer geeigneten beruflichen Ausbildungsstelle nur bei Unterbringung des Auszubildenden außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils möglich ist;
Verstehe ich das jetzt richtig das ich 510 euro anrechnungfrei pro Monat ODER pro Jahr verdienen darf?

Zitat:
-2- Form des Gewerbes
Da Sie selbst noch nicht so genau wissen, was auf Sie zukommt, wäre eine GbR nicht sooo ratsam, aufgrund eventuell entstehender Folgeproblematiken (5-jährige Nachhaftung des ausscheidenden Gesellschafters)... und wir wissen hier alle nicht, ob aus den Verträgen etwaige langfristige Bindungen entstehen, aus denen Verbindlichkeiten entstehen könnten.

Also lieber zwei einzelne Gewerbeanmeldungen mit eventuell gegenseitiger Beauftragung und Entlohnung.
Also im Endeffekt Einzelunternehmer * 2 ?

Zitat:
-3- Machbarkeit
Es ist sehr Vieles machbar, leider aber auch vielfach nicht tragfähig... diese Frage kann man ohne weitere Information nicht beantworten. Wenn Sie problemlos an Kunden kommen, können Sie einen guten Start haben... leider gibt es nur allzu viele, die kaum Kunden haben.
Na ich denke ich habe die Frage falsch gestellt beziehungsweise ging die nur an mich (lautes denken ist nicht immer von Vorteil! :O )

Zitat:
-4- Hosting
Hosting kann im Grunde jeder Dussel anbieten, der die technischen Voraussetzungen geschaffen hat, eine Sondergenehmigung bedarf es hierzu nicht.
Nunja, kann jeder Dussel anbieten, aber diverse User bei mir die mir freiwillig zahlen wissen das ich Wert auf Sicherheit auf meinem Server und Qualität auf Leistung lege.

Zitat:
-5- Chancen und Risiken
Chancen... reich zu werden... Risiken... bettelarm zu werden!
Das besteht überall im Leben wenn ich mich jetzt nicht komplett irre.

Nunja, vielen Dank für Ihre Antwort, ich erwarte gespannt die nächste, falls ich jetzt überhaupt ne Frage gestellt habe
Deady ist offline   Mit Zitat antworten
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